Lohr Christian · Nationalrat · 2022-12-14
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-14
Wortprotokoll
Sie haben dieser Motion für eine faire und realistische Bemessung des IV-Grads mit 170 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung überaus deutlich zugestimmt. Auch der Ständerat sagte mit 33 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen deutlich Ja zur Motion.
Auf Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates wurde die Frist zur Umsetzung der Motion um sechs Monate bis Ende Dezember 2023 verlängert. Dieser Verlängerung hat Ihre Kommission an ihrer Sitzung vom 10. November 2022 einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung hat Ihrer Kommission an dieser Sitzung eine alternative Berechnungsmethode mit einem Pauschalabzug von 10 Prozent vorgelegt. Angesichts des klaren Stimmenverhältnisses im Nationalrat ging es in der Kommission aber nur noch darum, ob man der Verlängerung gemäss Ständerat zustimmen will oder nicht. Es ging nicht mehr um eine inhaltliche Diskussion.
Dass die Verwaltung beim Stand des vorliegenden parlamentarischen Prozesses der Differenzbereinigung eine Alternativlösung vorgeschlagen hat, hat Ihre Kommission, gelinde gesagt, irritiert beziehungsweise sehr erstaunt. Die Motion verlangt nämlich ganz klar, dass sich die neue Methode zur Berechnung des IV-Grads auf "anerkannte statistische Methodik und auf den Stand der Forschung" abstützen muss. Gemäss Motionstext soll auch der Lösungsvorschlag von Riemer-Kafka/Schwegler einbezogen werden, was nicht grundsätzlich ausschliesst, dass auch eine andere Variante gewählt werden könnte. Eine Alternative muss aber gemäss Vorgabe des Motionstexts empirisch fundiert sein. Die empirische Herleitung des Alternativvorschlages der Verwaltung blieb hingegen für uns grösstenteils unklar. Zudem wurde in der Kommission moniert, dass die in diesem Bereich relevante Studie des Büros Bass, das vor Kurzem noch eine Zusammenfassung vorlegte, deutlich stärkere Korrekturen für empirisch korrekt hält. Der Alternativvorschlag der Verwaltung würde somit also wesentliche Elemente der Motion nicht erfüllen.
Im Rahmen der Beratung wurde auch der Erwartung Ausdruck gegeben, dass die Verwaltung ab jetzt, also ab heute Nachmittag, den klaren Kurs, den das Parlament - die beiden Kammern - hier einschlagen will, energisch und korrekt angeht und damit den parlamentarischen Willen nicht nur respektiert, sondern auch die Umsetzungsarbeiten ohne weitere Verzögerungen an die Hand nimmt.
Aufgrund dieser Überlegungen bitten wir Sie, der Fristverlängerung zuzustimmen. Damit folgen Sie dem einstimmigen Entscheid Ihrer Kommission.