Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2022-12-14
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-14
Wortprotokoll
Mit meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, die Motion Schmid Martin abzulehnen. Die Minderheit teilt damit auch die Ansicht des Bundesrates.
Der Motionär - Sie haben das von den Kommissionssprechenden gehört - möchte eine Anpassung der Landwirtschaftlichen Zonen-Verordnung mit dem Ziel, dass bei Meliorationen, bei Gewässerrevitalisierungsprojekten oder bei der Ausscheidung von Gewässerräumen ein Abtausch zwischen landwirtschaftlicher Nutzfläche und Sömmerungsfläche zugelassen wird. Gemäss eingereichtem Text geht es dem Motionär um einen flächengleichen Abtausch.
Wir lehnen diese Änderung ab, und zwar aus folgenden Gründen: Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher Nutzfläche und Sömmerungsgebiet wurde in den Jahren 1999 und 2000 vom Bundesamt für Landwirtschaft mit grossem Aufwand und in Zusammenarbeit mit den Kantonen und anderen Stellen vorgenommen. Diese stützten sich dabei auf historische Grundlagen wie Alpkataster aus den Sechzigerjahren. Damit sollte auch ein einheitlicher Vollzug sichergestellt werden. Man wollte mit dieser Abgrenzung die ökologisch wertvollen Sömmerungsgebiete als traditionelle Kulturlandschaft erhalten. Diese sollten nicht wegen der massiven Erhöhung der Direktzahlungen im Rahmen der Agrarpolitik 2002 verloren gehen, weil sie intensiver genutzt würden. Hier komme ich auf die Aussage des Kommissionssprechers zurück, der gesagt hat, die Biodiversität würde nicht beeinträchtigt werden. Wenn ein Stück Land intensiver genutzt wird als heute, ist es aber sehr gut möglich, dass Biodiversität verloren geht.
Eine Änderung im Sinne des Motionärs hätte zudem eine Ungleichbehandlung in der ganzen Schweiz zur Folge, so z. B. für all die Betriebe im Mittelland, die ebenfalls von Gewässerrevitalisierungsprojekten betroffen wären.
Ich nenne einen weiteren Grund: Es hat einzig der Kanton Graubünden ein solches Bedürfnis nach Abtausch der Flächen angemeldet. Die anderen Kantone haben sich in einer Umfrage gegen eine Anpassung ausgesprochen. Das Bedürfnis wurde also wirklich nur von einem einzigen Kanton angemeldet. Insofern würden Sie die Büchse der Pandora öffnen, wenn hier plötzlich eine Regelung getroffen würde, die alles, was bisher galt, ausser Kraft setzen würde.
Schliesslich hätte die Umsetzung der Motion insbesondere für die Kantone eine grosse administrative Belastung zur Folge.
Ich möchte noch eine Bemerkung zu einer Aussage der Kommissionssprecherin machen. Sie hat gesagt, die Nutzfläche werde nicht ausgedehnt. Ich gehe davon aus, dass das nach dem Wortlaut der Motion so der Fall wäre. Aber sie würde dann eben intensiver genutzt. Die landwirtschaftliche Nutzfläche würde in dem Sinne verschoben, und das hätte eine intensivere Nutzung zur Folge, oder eine solche würde zumindest drohen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.