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Mettler Melanie · Nationalrat · 2022-12-15

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-12-15

Wortprotokoll

Nach der Geburt eines Kindes erhalten erwerbstätige Mütter in der Schweiz 14 Wochen Urlaub. Stirbt die Mutter während des Urlaubs, endet ihr Anspruch darauf. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird neu ein Urlaub für den hinterbliebenen Elternteil gewährt. Dieser Urlaub wird wie der Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt. Für die zum Glück jährlich nur etwa fünf dieser äusserst tragischen Fälle entstehen für die EO Kosten von rund 120[NB]000 Franken.

In der Schweiz gibt es jährlich etwa 82[NB]000 Geburten. Die Übertragung des Rechts auf Mutterschaftsurlaub soll im Todesfall der Mutter erlauben, dass der hinterbliebene Elternteil familiäre Aufgaben wahrnehmen kann, ohne dass die Erwerbstätigkeit aufgegeben werden muss. Gleich wie der Mutterschaftsurlaub soll dieser Urlaub gewährleisten, dass sich der hinterbliebene Elternteil um das Neugeborene kümmern und die neue, schwierige Situation meistern kann. Angesichts der Härte dieser Situation besteht in den Augen der Kommission trotz weniger Fälle Handlungsbedarf.

Die parlamentarische Initiative wurde vor sieben Jahren, nämlich 2015, vom ehemaligen Mitglied der grünliberalen Fraktion Margrit Kessler eingereicht. Die Behandlung der parlamentarischen Initiative wurde mehrmals verschoben, um den Volksentscheid über die Einführung eines Vaterschaftsurlaubes abzuwarten. Dieser erfolgte dann im September 2020 mit der Annahme des Gegenvorschlags, der einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen vorsieht.

Daraufhin legte die Kommission im April 2021 die Eckwerte der Vorlage fest, mit denen die parlamentarische Initiative umgesetzt werden würde. Dabei soll nicht nur der Tod der Mutter während der Dauer des Mutterschaftsurlaubes, sondern nach dem Willen der Kommission auch der Tod des anderen Elternteils während der sechs Monate nach der Geburt des Kindes berücksichtigt werden. Am 17. November 2021 beriet die Kommission den Vorentwurf und legte sich auf ihren Entwurf fest. Zusätzlich wurden in der Vorlage die redaktionellen und begrifflichen Anpassungen zur Vaterschaftsentschädigung vorgenommen, die sich aufgrund der Annahme der "Ehe für alle" in der Volksabstimmung vom September 2021 ergaben.

Anfang dieses Jahres verabschiedete die Kommissionsmehrheit den Vorentwurf zusammen mit dem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung und lud den Bundesrat zur Stellungnahme ein. In der Sitzung vom August dieses Sommers nahm die Kommission schliesslich von den Ergebnissen dieser Vernehmlassung Kenntnis. Die Vernehmlassungsteilnehmenden, insbesondere auch die Parteien, mit Ausnahme der SVP, äusserten sich positiv zum Entwurf der Kommission. Eine Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmenden äusserte sich zwar nicht materiell negativ zum Entwurf, bestritt aber den Gesetzgebungsbedarf aufgrund der kleinen Anzahl Fälle. Die Kommission beschloss nun in derselben Sommersitzung, den Entwurf im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage zu ändern. Neu schlägt die Kommission im Einzelnen vor, dass der hinterbliebene Elternteil einen Urlaub von 14 Wochen erhält, wenn die Mutter während der 14 Wochen nach der Geburt des Kindes stirbt. Der Anspruch auf den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub entfällt. Der Urlaub ist unmittelbar nach dem Tod und am Stück zu beziehen. Er endet frühzeitig, wenn der hinterbliebene Elternteil wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.

Zudem soll im Unterschied zur Vernehmlassungsvorlage nur im Todesfall der Mutter ein Urlaub von 14 Wochen gewährt werden, nicht aber im Todesfall des anderen Elternteils. Eine knappe Mehrheit empfand den ursprünglichen Vernehmlassungsvorschlag als unfairen Ausbau der Leistungen.

Die Kommission beschloss mit 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, Ihnen diesen Entwurf zu unterbreiten und den Bundesrat zur Stellungnahme einzuladen. Eine Minderheit Mäder beantragt, den Anspruch auf Vaterschaftsurlaub gemäss Vernehmlassungsvorlage aufrechtzuerhalten sowie das Recht auch der hinterbliebenen Mutter zu gewähren, wenn der andere Elternteil während der sechs Monate nach der Geburt des Kindes stirbt. Eine Minderheit Wasserfallen Flavia will diesen Urlaub um je vier Wochen verlängern. Der Bundesrat spricht sich für die Variante Vernehmlassungsvorlage analog der Minderheit Mäder aus.