Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2022-12-15
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-15
Wortprotokoll
Zur Erinnerung und Einordnung: Wir wollen hier eine gesetzliche Regelung einführen, die seltene, aber sehr tragische und traurige Schicksale betrifft. Etwa vier bis fünf Mütter sterben bei der Geburt oder im Wochenbett nach der Geburt. Mit diesem Gesetz möchten wir verhindern, dass in diesen Fällen der Mutterschaftsurlaub erlischt. Wir wollen vielmehr, dass er auf den hinterbliebenen Elternteil übertragen werden kann.
Wir haben es gehört, seit der Einreichung dieser parlamentarischen Initiative sind einige Jahre vergangen. Dieses Parlament hat bei den bisherigen Entscheiden und Arbeiten festgehalten, dass wir einen kleinen Schritt weitergehen respektive auch die seither eingetroffenen Veränderungen der Urlaubsregelung mit einbeziehen wollen. Das heisst mit Bezug auf die Einführung des Vaterschaftsurlaubes, dass eben auch im Falle, dass der Vater verstirbt, geregelt sein soll, dass der Urlaub auf die hinterbliebene Mutter übertragen werden kann.
Natürlich, diese Übertragung muss immer in den dafür vorgesehenen Fristen und Modalitäten erfolgen, wie das auch Ihre Kommission festgeschrieben hat. Das war unsere Vernehmlassungsvorlage, und genau das - mein Vorredner hat es beschrieben - entspricht dem Minderheitsantrag Mettler, vertreten von Herrn Mäder.
Aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist Ihre Kommission auf die allerengste Ausgestaltung dieser Lösung zurückgeschwenkt. Die Mehrheit will, dass nur die 14 Wochen von der Mutter an den hinterbliebenen Elternteil gehen und dabei noch der Vaterschaftsurlaub abgezogen wird.
Wir von der SP-Fraktion bitten Sie, mindestens am ursprünglichen Entscheid der Kommission festzuhalten, sodass die Übertragung auch an die hinterbliebene Mutter erfolgen kann. Das entspricht der Vernehmlassungsvorlage und dem Minderheitsantrag Mettler, den wir unterstützen.
Es gibt aber auch gute Gründe, hier etwas grosszügiger zu sein und die bestmögliche Variante zu wählen, im Wissen, dass das grosse Leid und die Trauer dieser Menschen nicht gemildert, aber immerhin die Rahmenbedingungen verbessert werden können. Die bestmögliche Variante ist der Minderheitsantrag II (Wasserfallen Flavia). Ich möchte Sie einladen, diesen zu unterstützen. Er sieht vor, dass der hinterbliebene Elternteil in allen Fällen 20 Wochen beziehen kann.