Hess Lorenz · Nationalrat · 2022-12-15
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-15
Wortprotokoll
Danke, Frau Kollegin Wasserfallen. Tatsächlich muss ja für eine IV-Rente eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung der Gesundheit vorliegen, welche die Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise einschränkt. Die Ursachen können Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall sein. Die Vorstösse aus der Kommission, die von Kollege de Courten und mir präsentiert wurden, zielen "nur" auf die Situation von behinderten Personen im Rentenalter. Bei diesen Personen stellt sich die Frage [PAGE 2399] einer potenziellen Erwerbstätigkeit nicht mehr. Deshalb gibt es keine IV-Rente und keine Leistungen nach UVG mehr. Von daher sprechen wir von einer separaten Kategorie.