Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2022-12-15
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-15
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat am 21. Oktober dieses Jahres die parlamentarische Initiative Fehlmann Rielle 21.508, "Für eine strafrechtliche Einziehung von Potentatengeldern", geprüft. Die Mehrheit empfiehlt Ihnen - der Entscheid fiel mit 15 zu 9 Stimmen -, ihr keine Folge zu geben.
Was ist der Inhalt dieser parlamentarischen Initiative? Diese parlamentarische Initiative verlangt, dass Vermögenswerte, die sich in der Schweiz befinden, eingezogen werden können, sofern sie in der Verfügungsmacht politisch exponierter Personen oder eines Regimes liegen, das die Grundregeln der Rechtsstaatlichkeit nicht respektiert, und zwar unabhängig davon, ob eine Straftat in der Schweiz oder mit Bezug zur Schweiz stattgefunden hat. Es geht hier, anders als es Herr Walder soeben gesagt hat, nicht nur um Korruption und Geldwäscherei. Ich kann Ihnen versichern, dass Ihre Kommission in diesen beiden Fragen sehr sensibilisiert ist und Korruption wie Geldwäscherei gleichermassen verurteilt.
Wo liegen die Hauptprobleme dieser Initiative? Der erste Punkt ist, dass es möglich sein soll, ohne Vorliegen einer Straftat in der Schweiz oder ohne Bezug der Straftat zur Schweiz Geld einzuziehen. Das heisst, dass wir Geld von Leuten einziehen würden, die aus unserer Sicht die Grundregeln der Rechtsstaatlichkeit nicht einhalten, ohne dass sie sich in der Schweiz oder mit Bezug zur Schweiz strafbar verhalten hätten. Damit würden wir klar rechtsstaatliche Grundsätze verletzen. Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet das als sehr problematisch. Vor allem wird mit dieser Formulierung eine Beweislastumkehr im Sinne von Artikel 72 des Strafgesetzbuches angestrebt. Personen, die solchen Regimes angehören, wäre es quasi unmöglich, zu beweisen, dass sie ihr Geld legal erworben haben, dass sie es also behalten dürfen.
Der zweite Punkt ist die Definition von Rechtsstaatlichkeit. In der Initiative von Frau Fehlmann Rielle heisst es klar: "eines Regimes, das die Grundregeln der Rechtsstaatlichkeit nicht respektiert". Dies ist ein sehr offener Begriff, der nicht leicht zu definieren ist. Was heisst, die Grundregeln der Rechtsstaatlichkeit nicht zu akzeptieren? Welche Grundregeln werden hier gesetzt?
Alles in allem schaffen wir hier mehr Unsicherheit als Rechtssicherheit. Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, dies unter der Prämisse, dass man aber sehr wohl gegen Korruption und Geldwäscherei vorgeht.
Vielleicht noch ein Letztes: Ein Regime, das aus unserer Sicht nicht rechtsstaatlich ist, würde, ohne dass es ein strafrechtliches Verhalten gezeigt hat, der Regel unterliegen, welche von Frau Fehlmann Rielle beantragt wird. Dies wäre rechtsstaatlich sehr bedenklich.
Die Kommissionsminderheit, Sie haben es von Kollege Walder gehört, ist der Meinung, dass der Einzug von Vermögenswerten bereits heute möglich ist und bei Privatpersonen im Umfeld von terroristischen oder kriminellen Organisationen bereits eine Beweislast gilt. Alle weiteren Ausführungen hat Herr Walder gemacht.
Im Sinn der Rechtssicherheit und klarer Regeln, die sich auch auf strafbares Verhalten beziehen, ersuche ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.