Molina Fabian · Nationalrat · 2022-12-15
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-15
Wortprotokoll
Die Schweiz hat nach wie vor ein Problem mit Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Geldern, die hier auf dem Finanzplatz lagern und aus korrupten Quellen von Despoten oder Oligarchen stammen. Das Erbe des Steuerhinterziehungsgeheimnisses ist nach wie vor präsent. Es gibt kaum einen Skandal oder Konflikt weltweit, der publik wird und bei dem nicht Gelder auf Schweizer Konti liegen. Das ist nicht erst seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine so, bei dem der breiten Öffentlichkeit bekannt wurde, wie viel russisches Geld hier in der Schweiz liegt.
Die Schweiz hat ein Dispositiv, um gegen solche Korruptionsgelder vorzugehen. Dabei unterscheidet man zwischen drei Ebenen: Erstens geht es um die Prävention, damit diese Gelder gar nicht erst in die Schweiz kommen. Zweitens geht es um die Sperrung bzw. die Strafverfolgung der Verantwortlichen im Fall, dass diese Gelder trotzdem hierhergelangen. Drittens geht es um die Restituierung, also um die Rückerstattung dieser Gelder an die rechtmässigen Besitzerinnen und Besitzer, also an die Bevölkerung in den Ursprungsländern.
Mit meiner parlamentarischen Initiative 21.523 beantrage ich Ihnen, im Bereich der zweiten Ebene, also der Sperrung, aktiv zu werden. Heute ist es so, dass der Bundesrat, gestützt auf das SRVG, also das "Potentatengelder-Gesetz", solche Sperrungen anordnen kann. Die Hürden dafür sind aber unverhältnismässig hoch. Artikel 3 Absatz 2 SRVG regelt, dass vier Kriterien kumulativ erfüllt sein müssen, damit der Bundesrat aktiv werden kann. Eines dieser Kriterien lautet, dass es im Interesse der Schweiz sein muss, dass der Bundesrat Gelder aus zweifelhaften, korrupten Quellen sperren kann. Es versteht sich von selbst, dass das Interesse der Schweiz nie so eindeutig ist, als dass der Bundesrat nicht einen sehr grossen politischen Spielraum hätte. Diesen nutzt[NB]er[NB]heute[NB]leider[NB]in[NB]der Regel zuungunsten der Geschädigten.
Ausserdem ist es so, dass das SRVG vorsieht, dass in der Regel ein Rechtshilfeverfahren mit dem Ursprungsstaat vorliegen muss. Das ist in vielen Fällen nicht möglich, weil es ja eben um Länder geht, in denen die Rechtsstaatlichkeit nicht gewahrt ist. Auch dieses Kriterium möchte ich streichen, vor allem, weil diese Voraussetzung bereits andernorts gesetzlich verankert ist.
Kurz zusammengefasst, möchte ich mit meiner parlamentarischen Initiative erreichen, dass die Hürden im Falle eines Versagens des Abwehrdispositivs gegen Potentatengelder erhöht werden, sodass die Schweiz wirklich in den Zustand kommt, den wir ja seit Jahren anstreben, nämlich, dass wir eine umfassende Weissgeldstrategie haben und unser Land nicht mehr in den Schlagzeilen landet, wenn es irgendwo auf der Welt zu einem Konflikt kommt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit Dandrès zu folgen und meiner parlamentarischen Initiative in einer ersten Phase Folge zu geben.