Gutjahr Diana · Nationalrat · 2023-02-27
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-02-27
Wortprotokoll
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 17. November 2022 die am[NB]13.[NB]Dezember 2021 eingereichte Standesinitiative Waadt vorgeprüft. Die Initiative fordert, Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann dahin gehend zu ändern, dass sexuelle Belästigung in die Liste der Diskriminierungen aufgenommen wird, für welche die Beweislasterleichterung gilt.
Die Kommission erachtet es als unbestritten, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bekämpft werden muss, und hält fest, dass die Arbeitgeber heute schon verpflichtet sind, präventive Massnahmen zu ergreifen. Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann definiert explizit die am Arbeitsplatz erfolgte sexuelle Belästigung als Diskriminierung und Beeinträchtigung der Würde. Der Arbeitgeber trägt also heute schon grosse Verantwortung in diesem Bereich. Kommt der Arbeitgeber der Prävention nicht nach, gibt es dafür bereits heute die nötigen Rechtsmittel respektive die dafür geschaffene Rechtsgrundlage.
Wir haben zeitgleich in der Kommission zu diesem Geschäft auch das Postulat 18.4048, "Sexuelle Belästigung. Wir brauchen endlich verlässliche Zahlen über dieses Problem", behandelt. Daraus hat sich ergeben, dass es keine belastbaren Zahlen gibt. Da dieses Problem konkret in keinem Übermass belegt werden kann, wäre auch keine Gesetzesänderung notwendig.
Die polizeiliche Kriminalstatistik ist aktuell die einzige belastbare Statistik, die wir zu diesem Thema vorliegen haben. Ich möchte daraus ein paar Zahlen zitieren: Im Jahr 2020 wurden rund 1435 Straftaten und 1477 geschädigte Personen sexueller Belästigung registriert. In neun von zehn Fällen waren die geschädigten Personen weiblich. Bei 30 Prozent konnte die Straftat nicht aufgeklärt werden. Bei 40 Prozent standen die Personen in keiner Beziehung zueinander. Bei 10 Prozent stammte die beschuldigte Person aus dem Bekanntenkreis, bei rund 5 Prozent aus einer beruflichen Beziehung. Der Anteil weiterer Geschädigter - Freunde, ehemalige Partner oder geschäftliche Beziehungen - lag je unter 5 Prozent. Was man dabei auch festhalten muss: 95 Prozent der beschuldigten Personen waren männlich und wiesen einen Migrationshintergrund auf. Dass diese Personen, gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil, überrepräsentiert sind, hält der Bericht abschliessend fest. Diese Auswertung zeigt ganz klar auf, dass ein grosser Teil der sexuellen Belästigung im öffentlichen Raum und nicht am Arbeitsplatz stattfindet.
Ein bestmöglicher Schutz vor sexueller Belästigungliegt also in der Verantwortung von uns allen. Hier einmal mehr einseitig die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen, ist nicht zielführend. Die Beweislasterleichterung hätte keinen positiven Einfluss auf den Schutz vor sexueller Belästigung respektive brächte Arbeitgeber in eine schier unlösbare Situation. Ein Arbeitgeber könnte nämlich nie abschliessend beweisen, dass eine solche Belästigung nicht stattgefunden hat. Es ist also weiterhin ein gangbarer Weg, das Problem so zu handhaben, wie es derzeit geschieht.
Eine Kommissionsminderheit sieht aber in diesem Bereich Handlungsbedarf, da die aktuellen Rechtsgrundlagen [PAGE 18] Betroffene nicht ausreichend schützen würden. Sie möchte der Standesinitiative deshalb Folge geben.
Abschliessend ist auch festzuhalten: Der Arbeitgeber kann nicht für alle Geschichten verantwortlich gemacht werden. Diese haben oftmals privat begonnen und werden am Arbeitsplatz weitergeführt.
Die Kommissionsmehrheit beantragt daher - der Entscheid fiel mit 15 zu 9 Stimmen -, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Auch der Ständerat hat der Standesinitiative an seiner Sitzung vom 20. September 2022 mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Standesinitiative abzulehnen.