Lexipedia

Jositsch Daniel · Ständerat · 2023-02-27

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-02-27

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen, hier bei der Mehrheit zu bleiben. Ich glaube, dass das wirklich ein sehr sensibler Punkt ist. Ich spreche mich nicht gegen die Bedeutung eines Schlichtungsverfahrens aus. Das ist in der Praxis häufig ein sehr pragmatischer Weg, um einen Konflikt zu lösen. Es entlastet die Gerichte und hilft auch den Betroffenen, weil die Kosten dadurch natürlich sehr viel tiefer sind. Wie wir alle wissen: Die Wahrheit liegt meistens in der Mitte. Oder wie es so schön heisst: Zum Streiten braucht es normalerweise zwei. So findet man sich am ehesten. Das Problem ist ja nicht das Schlichtungsverfahren an sich. Das Problem ist, wenn das Schlichtungsverfahren scheitert, denn dann kommt das Gericht zum Zug.

Jetzt ist es einfach so, dass sich niemand, auch kein professioneller Richter, des ersten Eindrucks erwehren kann. Es gibt Studien zum sogenannten Ankereffekt, wie zum Beispiel jene der Universität Würzburg. Wenn Sie sich einmal irgendwo festgelegt haben, dann bleibt Ihnen das im Gehirn verankert. Das ist der Grund, warum hier eine gewisse Gefahr liegt.

Es besteht ja der Anspruch des rechtsunterworfenen Bürgers, der rechtsunterworfenen Bürgerin, einen unabhängigen Richter zu haben. Nun kann ein Richter nicht unabhängig sein, wenn er sich vorher schon einmal mit dem Thema befasst hat. In der Schlichtungsverhandlung ist die Thematik eine andere als nachher vor Gericht. Ich möchte auch darauf hinweisen: In der Schlichtungsverhandlung gibt es beispielsweise noch keine Beweise. Das heisst, wenn hier der gleiche Richter im Gericht die Sache beurteilt, dann ist er mental bereits eingespurt auf eine Lösung, bevor überhaupt das Beweisverfahren stattgefunden hat. Das ist das Heikle hier.

Das ist auch der Grund - und deshalb müssen wir hier wirklich aufpassen -, weshalb es für normale rechtsunterworfene Personen, die an ein Gericht kommen, doch völlig klar ist: Wenn der gleiche Richter wie in der Schlichtungsverhandlung dasteht, dann ist dieser schlicht nicht unbeschrieben wie ein weisses Blatt. Er sagt dann nicht: Ja, jetzt hören wir uns einfach mal die Beweise an. Er ist, wie jeder Psychologe Ihnen bestätigen kann, nicht unbefangen; er ist es nicht, auch wenn jeder Richter behauptet, er könne das. Das können sie aber nicht, weil auch Richter nur Menschen sind.

Die Befangenheitsregeln sind also richtig. Sie beziehen sich aber auf etwas anderes, nämlich auf die Frage: Ist man mit einer Partei befreundet, hat man ein Interesse an einem Fall? Hier geht es indes darum, dass der Richter in seinen rechtlichen Erwägungen nicht mehr frei ist, und das wird von den Befangenheitsregeln nicht tangiert.

Schliesslich noch ein weiterer Punkt: Sie sagen, für kleine Kantone sei das ein Problem. Es ist auch für grosse Kantone wie Zürich ein Problem, oder es kann ein Problem sein. Aber warum haben kleine Kantone weniger Richter? Weil sie weniger Fälle haben. Wenn sie weniger Fälle haben, brauchen sie auch weniger Richter. Das kommt auf das Gleiche heraus. Es kommt nicht darauf an, ob Sie beispielsweise im Kanton Appenzell nur eine reduzierte Anzahl von Richtern haben und im Kanton Zürich dann vielleicht zehnmal mehr; dort haben [PAGE 4] Sie ja auch zehnmal mehr Fälle. Also kommt es unter dem Strich auf das Gleiche heraus.

Von dem her müssen Sie einfach überlegen: Wenn wir die Zivilprozessordnung oder generell die Rechtsordnung revidieren, spielt die Effizienz eine Rolle. Diesbezüglich gebe ich Ihnen recht, und darauf müssen wir achten. Genau deshalb ist das Schlichtungsverfahren auch etwas sehr Gutes. Trotzdem darf die Rechtsstaatlichkeit nicht tangiert werden, ansonsten schwindet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, bei der Mehrheit zu bleiben.

Jositsch Daniel · Ständerat · 2023-02-27 | Lexipedia | Lexipedia