Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2023-02-27
Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-02-27
Wortprotokoll
Ich spreche zum Geschäft 21.309. Es handelt sich um die Standesinitiative "Nein zur Rückführung von Asylsuchenden in Länder, in denen die Menschenrechte mit Füssen getreten werden. Keine Ausschaffungen nach Äthiopien". Dieses Land ist, wir wissen das, von politischen Instabilitäten und Gewaltanwendungen gegen die dortige Zivilbevölkerung geplagt. Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert gemäss Artikel 4 des Asylgesetzes, "Schutzbedürftigen für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung [...] vorübergehenden Schutz" zu bieten. Dabei sollen Ausschaffungen von Asylsuchenden in Länder ohne ausreichenden Schutz der Menschenrechte verboten und alle Zwangsausschaffungen nach Äthiopien unverzüglich gestoppt werden. Weiter wird der Bundesrat ersucht, die Assoziierung der Schweiz an das Kooperations- und Rückführungsabkommen von 2018 zwischen der EU und Äthiopien einer Prüfung zu unterziehen, da dieses zu intransparent ausgestaltet und nicht in der Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht ist.
Ihre Staatspolitische Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Standesinitiative. Sie teilt damit die Meinung ihrer Schwesterkommission, welche die Standesinitiative nach einer Vorprüfung einstimmig ablehnte. Ihre Schwesterkommission kam zur Auffassung, dass sowohl das Asylverfahren als auch die derzeitige Wegweisungspraxis des SEM ausreichend sind, um den Risiken der Rückschaffung von Asylsuchenden angemessen zu begegnen.
Ihre Kommission räumte ein, dass sich die Lage in Äthiopien seit Frühling 2021 in gewissen Gebieten verschlechtert habe. Sie liess sich aber überzeugen, dass keine Personen in Gebiete zurückgeschickt werden, in denen Konflikte herrschen. Die Kommission bemängelte zudem, dass das Ziel der Standesinitiative zu unklar formuliert sei, weshalb auch bezüglich der Umsetzung Probleme auftreten könnten. Es sei unklar, ob einzig Äthiopien von den geforderten Änderungen betroffen sei. Falls es sich um ein allgemeines Anliegen handele, müsse eine gesetzliche Verankerung erfolgen, welche festhält, dass abgewiesene Asylsuchende generell nicht in Länder zurückgebracht werden dürfen, in welchen Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Das hätte aber dann zur Folge, dass rechtskräftige Entscheide von Gesetzes wegen nicht vollzogen werden dürften.
Eine Überprüfung des Abkommens erachtet die Kommission als nicht nötig, da dies den Ablauf zwischen den Behörden und nicht die rechtlichen Grundlagen für eine Rückführung beträfe.
Zusätzlich zu diesen Argumenten befand Ihre Kommission, dass die Änderung der Liste, welche die sicheren Herkunftsländer ausweist, gemäss Artikel 6a Absatz 2 AsylG in der Kompetenz des Bundesrates, nicht aber der Bundesversammlung liegt. Ihre Kommission möchte das Thema jedoch aufgrund der volatilen Situation in Äthiopien an einer ihrer nächsten Sitzungen besprechen.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen also, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit empfiehlt Ihnen aufgrund der von mir eingangs erwähnten Argumente, der Standesinitiative Folge zu geben.