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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2023-02-27

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2023-02-27

Wortprotokoll

Zu Herrn Regazzi habe ich zwar auch noch etwas zu sagen, weil es inhaltlich zum Teil zusammenhängt, aber vor allem habe ich mich auf die parlamentarische Initiative der grünen Fraktion vorbereitet. Ich möchte Ihnen beliebt machen, ihr Folge zu geben.

Wir haben dieses Thema schon einmal debattiert, und zwar anlässlich der Corona-Sondergesetzgebung, als wir versuchten, die Lehren aus der Corona-Zeit zu ziehen. In dieser Zeit hatten wir alle gemeinsam feststellen müssen, dass die Demokratie, das Zusammenspiel zwischen Parlament und Bundesrat, aber auch das Zusammenspiel zwischen notwendigen, raschen, krassen Entscheiden einerseits und den verfassungsrechtlichen Garantien andererseits einer ziemlichen Belastungsprobe ausgesetzt waren.

Was wir Ihnen hier vorschlagen, ist nicht ein generelles Verordnungsveto, sondern Folgendes: Im Normalbetrieb arbeiten wir so, wie wir das heute tun, aber für den Fall von Notverordnungen schaffen wir die Möglichkeit, diese abstrakt gerichtlich überprüfen zu lassen. Ich möchte Ihnen ganz kurz sagen, weshalb ich meine, dass das eine richtige und wichtige Abweichung vom Prinzip ist, das wir hier kennen.

Das Prinzip, das wir hier kennen, lautet: 1. Die Mehrheit hat recht. 2. Es liegt auch in der Verantwortung der Mehrheit in diesem Parlament, nicht nur zu regeln, was man richtig findet, sondern auch auf die Verfassungsmässigkeit zu achten. Wir haben keine Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz. Entsprechend haben wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier eine doppelte Aufgabe, einerseits den Anliegen eine Mehrheit zu verschaffen, die wir inhaltlich richtig finden, und andererseits auch in der Mehrheitsposition nie den Rahmen zu überschreiten, den uns die Verfassung gibt.

Der Bundesrat hat in der Corona-Zeit sehr oft sehr weitreichende Einschnitte in die verfassungsmässigen Rechte beschlossen: Die Wirtschaftsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die politischen Rechte wurden beschnitten. Wir hätten das als Parlament korrigieren können, wir haben aber in den meisten Fällen Briefe geschrieben und nicht andere Notverordnungen verfügt. Wir hätten als Parlament gegenüber den Notverordnungen des Bundesrates die Möglichkeit gehabt, uns korrigierend einzubringen. Was wir in dieser Notfallsituation nicht erlebt haben, ist etwas anderes, nämlich dass das Parlament selbst ebenso weitreichende Notverordnungen verabschiedet hat. [PAGE 27]

Es wäre aber möglich, dass dieses Parlament mit einem Mehrheitsentscheid z. B. Wahlen oder Abstimmungen aussetzt oder Grundrechte einschränkt - eben mittels einer Notverordnung des Parlamentes. Ich und die Grünen sind fest überzeugt, dass in einem solchen Fall die dritte Gewalt die Möglichkeit einer abstrakten Überprüfung haben muss. Dies betrifft den Fall der Notverordnung, die ja nicht mit einem Referendum angegriffen werden kann; eine solche "Notstandverordnungsgesetzgebung" kann Monate oder Jahre dauern. Dies betrifft nicht nur den Einzelfall, wo es einfach heisst, das Parlament solle nochmals nachbessern, bei dem man zuerst gegen die Verordnung verstossen muss, um überhaupt eine Einzelfallbeurteilung herbeizuführen, sondern es geht ganz generell und abstrakt um solche Fälle. Wenn z. B. durch dieses Parlament Volksrechte ausgesetzt werden, dann müssen die Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit haben, das gerichtlich überprüfen zu lassen.

Helfen Sie uns, die Demokratie auch notstandsfest zu machen.