Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-03-12
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Entgegen dem, was Ihnen Herr Hans-Jürg Fehr soeben erzählt hat, hat diese gesetzliche Bestimmung mit Risiken, mit Wirtschaftlichkeit, mit Abbau von Demokratie nichts zu tun.
Wir haben zusammen mit dem Ständerat beschlossen und uns dafür entschieden, dass wir für Tiefenlager den Kantonen kein Vetorecht einräumen wollen. Stattdessen gewähren wir den Kantonen ein Anhörungsrecht, das im Ständerat mit dem Antrag Pfisterer Thomas - der Standortkanton, die in unmittelbarer Nähe gelegenen Nachbarkantone und Nachbarländer seien an der Vorbereitung des Rahmenbewilligungsverfahrens zu beteiligen, also nicht nur anzuhören - noch zusätzlich bekräftigt und verstärkt wurde. Der Verzicht auf ein Vetorecht beinhaltet nach unserem Verständnis zwingend, dass die Anliegen der Beteiligten eben nur so weit berücksichtigt werden können, als sie das Projekt nicht unverhältnismässig einschränken. Diese ausgewogene Formulierung stammt von uns, vom Nationalrat; die haben wir in unserer Sitzung vom 5. März 2003 verabschiedet, und ich bitte Sie, an dieser ausgewogenen Formulierung - die für den Entscheid, auf das Vetorecht zu verzichten, nur folgerichtig ist - festzuhalten.
Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, dem Ständerat, Ihrer Kommission, aber auch uns selber und damit dem, was wir am 5. März 2003 hier drin beschlossen haben, zu folgen, keine weitere Differenz zum Ständerat zu schaffen und den Antrag Fehr Hans-Jürg abzulehnen. Er verkappt letztlich indirekt das von uns soeben klar verworfene Vetorecht für Tiefenlager. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.