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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2023-02-28

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-02-28

Wortprotokoll

Es sieht so aus, wie wenn wir im Parlament bald über eine Modernisierung der beruflichen Vorsorge entscheiden könnten. Weil wir in die Schlussphase kommen, ist es mir wichtig, nochmals die Grundsätze dieser Reform zu betonen: Die berufliche Vorsorge funktioniert im Kapitaldeckungsverfahren. Man muss sich das wie ein Sparschwein vorstellen. Ich zahle jeden Monat etwas ein, und vielleicht erhalte ich von meinen Eltern noch etwas Sackgeld. Am Ende des Jahres bekomme ich von meinen Grosseltern einen Zustupf. Das wären im Kapitaldeckungsverfahren eigentlich die Zinsen. Meine Beiträge und die von meinen Eltern wären die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerbeiträge.

Wenn ich mir am Ende der Kindheit etwas aus diesem Sparschwein auszahle oder wenn ich, bei der beruflichen Vorsorge, ins Pensionsalter komme, kann ich mir nur so viel auszahlen, wie in dieses Sparschwein einbezahlt wurde. Wenn ich mir mehr auszahle, als ich in dieses Sparschwein einbezahlt habe, dann kommt es eben dazu, dass dieses Sparschwein zulasten anderer Personen aufgefüllt werden muss. Das ist die heutige Situation. Es ist so, wie wenn ein Kind bei seinen Geschwistern oder Kollegen ins Sparschwein greifen muss, um das eigene Sparschwein aufzufüllen.

Das Kernstück dieser Reform will ja genau, dass dies nicht mehr der Fall ist, dass diese Umverteilung von den anderen Sparschweinen ins eigene abnimmt. Wir wollen die ungewollte Umverteilung senken. Man liest immer von Rentenkürzungen und von Rentenklau. Mir ist es wichtig zu betonen, dass es letztendlich nur darum geht, dass man nicht zu viel von einem Konto ausbezahlt, auf das gar nicht so viel Geld einbezahlt worden ist.

Die Reform löst dieses Problem nicht ganz, aber zu wichtigen Teilen. Sie ist auch eine Modernisierung, denn sie sieht mehr Beiträge vor für tiefere Einkommen: Ob man jetzt einen schlecht bezahlten Job hat oder eine Teilzeitarbeit, generell sollen tiefe Einkommen besser versichert werden, und - wir haben es von Herrn Dobler gehört - wir wollen auch die Eintrittsschwelle senken.

Zu einer strukturellen Reform gehört unserer Meinung nach auch die Frage nach dem Eintrittsalter. Ab welchem Alter bezahle ich in mein Sparschwein ein, um dann mit 65 Jahren davon beziehen zu können? Heute ist es so, dass man ab 25 Jahren in das Sparschwein einbezahlt, und das ist aus zwei Gründen problematisch. Erstens setzt der sogenannte Zinseszinseffekt erst mit 25 ein. Wenn man schon mit 20 einbezahlen kann, hat man fünf Jahre mehr Zeit, sodass sich das Geld als solches vermehren kann, und das ist nicht unerheblich. Ein konkretes Beispiel: Wenn Sie ab 20 Jahren jeden Monat 280 Franken einzahlen, sind Sie mit 65 Jahren Millionärin oder Millionär. Sie bezahlen aber nur 150[NB]000 Franken ein, und 850[NB]000 Franken der Million, die Sie mal beziehen werden, haben Sie am Aktienmarkt verdient. Es ist also sehr entscheidend, in welchem Alter Sie zu sparen beginnen, weil das Geld eben auch an den Aktienmärkten angelegt wird und entsprechend eine Rendite für Sie erwirtschaftet, damit Sie dann mit 65 eine gute Pension haben.

Es ist aber auch wichtig, das Eintrittsalter zu senken, weil man heute bis 25 eigentlich günstiger ist als jene, die über 25 Jahre alt sind. Als Arbeitgeber haben Sie einen Anreiz, sehr junge Personen anzustellen, weil Sie bei diesen keine Beiträge für die zweite Säule zahlen müssen. Wenn Sie demgegenüber jemand über 25 Jahre anstellen, müssen Sie diese Beiträge leisten.

Wir sind der Meinung, dass man diese Beiträge in der Schweiz unabhängig vom Alter leisten und dass es keine Bevorteilung oder Benachteiligung geben sollte, je nachdem, ob man jemanden einstellt, der 22 Jahre alt ist, oder jemanden, der 62 ist. Weil wir heute in diesem Sinne die Einstellung sehr junger Leute subventionieren oder erleichtern, wollen wir die Benachteiligung älterer Menschen aufheben.

Ich mache Ihnen beliebt, meiner Minderheit zu folgen, sodass man ab 20 Jahren in die zweite Säule einbezahlt. So können wir die Modernisierung der beruflichen Vorsorge am Schluss gemeinsam verabschieden.