Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-02-28
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-02-28
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Voten, die ich auch grösstenteils unterstützen kann. Herr Noser hat mir aus dem Herzen gesprochen. Herr Ettlin war sehr ehrlich und hat gesagt - ich übersetze es jetzt etwas -, wenn man nicht alles verstehe, sei man nicht dumm, sondern dann sei das einfach der Komplexität der Mehrwertsteuer geschuldet. Wenn Sie gesagt haben, der Rat oder die Kommission habe noch nicht alles in allen Verästelungen verstanden, dann schliesse ich mich diesem Club gerne an, weil auch ich noch nicht alle Kapillaren der Mehrwertsteuer tatsächlich verstanden habe - das sage ich ganz offen. Aber ich betrachte diese Vorlage jetzt einmal als Weiterbildung für uns alle.
Als ich diese Vorlage gesehen und übernommen habe, habe ich mir ähnliche Gedanken gemacht wie Herr Noser. So habe ich mir gesagt: Ja gut, also von einem Einheitssteuersatz bei der Mehrwertsteuer sind wir weit entfernt - das ist so, Herr Caroni. Es ist auch sicherlich nicht ganz einfach, hier grössere Vereinfachungen durchzubringen. Wir sehen es: Es gibt einfach verschiedene Lobbys, die sich hier abzeichnen. Das ist das Wesen der Politik, damit muss man leben. Man kann zu diesen Fragen aber sehr gerne einmal eine Auslegeordnung machen. Herr Noser kann mich dann ja beraten, ich würde mich darauf freuen. Ich sollte mich eigentlich auch freuen, dass Herr Engler mir im Finanzdepartement noch zehn bis fünfzehn Jahre gibt. Allerdings bin ich etwas enttäuscht, da Herr Caroni kürzlich von zwanzig Jahren gesprochen hat - Herr Engler, Sie haben das also schon etwas reduziert. (Heiterkeit)
Aber ganz im Ernst: Es würde sich schon lohnen, sich einmal grundsätzliche Gedanken zu machen. Man muss ja immer wieder versuchen, Verbesserungen herbeizuführen - für die Wirtschaft, aber auch für die Menschen in diesem Land.
Wie Sie aber wissen, setzt der Bundesrat mit dieser Teilrevision vor allem Vorstösse um. Die Interessen der Lobbygruppen, wie Herr Noser sie genannt hat, haben sich hier vielleicht auch abgebildet. Im Zentrum stehen die Plattformbesteuerung für den Online-Versandhandel und eben neue Mehrwertsteuerreduktionen. Daneben hat der Bundesrat zum einen Vereinfachungen vorgesehen, beispielsweise die von den Steuerpflichtigen gewünschte jährliche Abrechnung für KMU. Zum andern sieht er Massnahmen zur Betrugsbekämpfung beim Handel mit Emissionsrechten und bei sogenannten Serienkonkursen vor. Diese Elemente sind nicht bestritten und dürften wahrscheinlich auch in der Detailberatung nicht zu reden geben.
Wie ich erwähnt habe, ist die Plattformbesteuerung für den Online-Versandhandel das Hauptelement der Vorlage. Das betreffende Anliegen geht zurück auf eine Motion von alt Ständerat Vonlanthen. Das Ziel der Plattformbesteuerung ist es, möglichst alle Online-Versandhandelslieferungen aus dem Ausland in die Schweiz mit der schweizerischen Mehrwertsteuer zu erfassen. Damit erhalten inländische Versandhandelsunternehmen und auch der Detailhandel bei der Mehrwertsteuer gleich lange Spiesse wie die ausländische Konkurrenz.
Während der schweizerische Handel derzeit der Steuer nicht ausweichen kann, kommen international tätige Online-Versandhandelsunternehmen ihren mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen in der Schweiz nicht immer nach. Damit die ausländischen Plattformen und Online-Versandhandelsunternehmen die Regeln befolgen, erhalten die ESTV und auch das BAZG neue Befugnisse. Die ESTV kann in zwei Fällen administrative Massnahmen ergreifen: wenn sich Plattformen oder Versandhandelsunternehmen zu Unrecht nicht als Steuerpflichtige eintragen lassen oder wenn sie ihren Abrechnungs- und Zahlungspflichten nicht nachkommen. Nachdem die ESTV die Unternehmen mehrfach aufgefordert hat, sich an die Regeln zu halten, kann sie für Lieferungen der betreffenden steuerpflichtigen Person zunächst ein Einfuhrverbot erlassen. Wenn auch das nicht hilft, dann kann sie als Ultima Ratio die Vernichtung der Gegenstände verfügen.
Auf eine Ausdehnung der Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen oder auf die sogenannte Sharing und Gig Economy hat der Bundesrat verzichtet. Ihre Kommission hat aber hier den Bundesrat mit der Motion 23.3012 beauftragt, eine Vorlage zur Plattformbesteuerung für elektronische Dienstleistungen auszuarbeiten, die man dann ja in die Vernehmlassung geben darf. Die Plattformbesteuerung wird geschätzt jährliche Mehreinnahmen von ungefähr 50 bis 70 Millionen Franken zur Folge haben.
Nun, ein weiteres wichtiges Element ist die Umsetzung der Motion 16.3431 Ihrer Kommission betreffend Subventionen. Herr Ständerat Engler hat sich hierzu auch geäussert. Seit der Einführung der Mehrwertsteuer 1995 ist die Frage der Abgrenzung zwischen steuerbaren Leistungsverhältnissen und Subventionen ein Dauerthema und wird wohl wahrscheinlich nicht so schnell gelöst werden. Die Frage stellt sich beispielsweise, wenn ein Gemeinwesen eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe durch eine Drittperson ausführen lässt, dafür Mittel ausrichtet und in den Verträgen detailliert regelt, wofür die Mittel eingesetzt werden müssen.
Der Bundesrat setzt diese Motionen mit einer Fiktion im Mehrwertsteuergesetz um: Wenn ein Gemeinwesen eine von ihm ausgerichtete Zahlung ausdrücklich als Subvention bezeichnet, dann ist es hinsichtlich der Mehrwertsteuer auch eine Subvention. Oder anders gesagt: Drin ist, was draufsteht. Dies bedeutet aber nicht, dass Gemeinwesen beispielsweise auch Bauleistungen oder Computer ohne Mehrwertsteuer beziehen können, da sich Gemeinwesen an die Grundsätze der öffentlichen Rechnungslegung halten müssen. Mit gewissen Mindereinnahmen ist hier zu rechnen, da bei Grenzfällen wegen der Fiktion künftig mehr mit Subventionen zu rechnen ist. Die Mindereinnahmen werden stark davon abhängen, wie sich die Gemeinwesen da verhalten.
Dann haben wir eine Umsetzung der gleichlautenden Motionen Stöckli 18.4194 und von Siebenthal 18.4363. Hier geht es um die Aufhebung der Steuerpflicht für ausländische Reisebüros und Tour Operators. Diese müssen sich nach geltendem Recht in der Schweiz als mehrwertsteuerpflichtige Person eintragen lassen, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren. Die Tourismusbranche befürchtet, dass sie deswegen die Schweiz meiden könnten und dass der Tourismusstandort Schweiz darunter leiden könnte. Der Nationalrat möchte beim geltenden Recht bleiben, um eine Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Reisebüros und Tour Operators zu vermeiden. Die Mehrheit Ihrer Kommission hingegen beantragt, das Problem durch eine neue Steuerausnahme für Reisebüros und Tour Operators zu lösen. Von der Steuer [PAGE 22] ausgenommen wäre letztlich lediglich der Umsatz des Reisebüros oder des Tour Operators selbst, nicht jedoch die weiterverkauften Tourismusleistungen wie Beförderung, Beherbergung und Gastronomie.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Bundesrat damals, Sie können sich erinnern, diese Motionen zur Ablehnung empfohlen hat. Aber der Bundesrat kann hier letztlich, ich sage das jetzt schon, mit allen drei zur Diskussion stehenden Varianten leben.
Herr Ständerat Ettlin hat auch die Steuerreduktion für Produkte der Monatshygiene erwähnt. Diese Massnahme war unbestritten. Hier rechnen wir mit Mindereinnahmen von etwa 5 Millionen Franken.
Dann hat der Bundesrat in Ihrem Auftrag auch noch Steuerausnahmen im Bereich der Managed-Care-Leistungen sowie für Gebühren für die aktive Teilnahme an kulturellen Anlässen vorgesehen. Bei Letzterem geht es um die Gleichstellung mit sportlichen Anlässen.
Schliesslich haben Sie auch noch wichtige Änderungen an der Vorlage des Nationalrates vorgenommen. Der Bundesrat begrüsst diese, insbesondere bei Artikel 37a, der vorsieht, dass ausländische Unternehmen die Steuer auf jedem einzelnen Umsatz mittels Zahlung per Kreditkarte abrechnen können. Auch ganz wichtig ist Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe[NB]a. Hier wird eine Öffnung des Verlagerungsverfahrens auf alle steuerpflichtigen Personen vorgesehen, die Waren importieren. Das kostet die Kleinigkeit von 2,9 Milliarden Franken. Ich bin froh, wenn Sie hier der Kommission folgen.
Ich werde mich insbesondere noch zur Minderheit Sommaruga Carlo äussern und sonst jeweils sagen, ob der Bundesrat mit der Lösung Ihrer Kommission leben kann oder nicht. Das habe ich jetzt im EFD gelernt. Das BJ im EJPD ist etwas strikter: Dort gilt Ja oder Nein. Aber hier gibt es jetzt noch die Kategorie, dass man damit leben kann. Das zeigt eben auch das Wesen des Steuerrechts: dass man etwas vielleicht auch einmal in die eine oder in die andere Richtung anwenden kann.
Ich danke Ihnen für das Eintreten auf die Vorlage. Ich danke der Kommission auch für ihre Arbeit und freue mich jetzt auf die Detailberatung.