Ettlin Erich · Ständerat · 2023-02-28
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-02-28
Wortprotokoll
Auch hier gebe ich meine Interessenbindung bekannt: Ich bin im Vorstand von Spitex Schweiz, einem gemeinnützigen Leistungsanbieter.
Das Resultat der Abstimmung in der Kommission ist erstaunlich und spannend: 4 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten. Die Minderheit wird von Kollege Sommaruga vertreten.
Wir sind mit Ziffer 8 immer noch im Bereich der ausgenommenen Leistungen. Im bestehenden Gesetz sind Leistungen von Einrichtungen der Sozialhilfe und der sozialen Sicherheit, von gemeinnützigen Organisationen der Krankenpflege und der Hilfe zuhause ausgenommen. Die Mehrheit möchte "gemeinnützig" streichen. Heute macht man eine Abgrenzung zwischen "gemeinnützig" und "nicht gemeinnützig". Es muss erläutert werden, dass sich die Abgrenzung nur auf die Betreuungs- und Begleitungsleistungen im Zusammenhang mit Spitex-Leistungen bezieht, also nicht auf reine Hausreinigungen. Reinigungsarbeiten eines Hausreinigungsunternehmens zählen nicht zu den ausgenommenen Leistungen. Die Leistung muss im Zusammenhang mit Spitex-Leistungen erbracht werden und im bestehenden Gesetz im Zusammenhang mit Spitex-Leistungen von gemeinnützigen Organisationen.
Die Frage wurde schon viel diskutiert, auch in unserer Kommission. Früher hat man immer gesagt: Wenn Gewinne gemacht werden, soll man sie nicht von der Mehrwertsteuer ausnehmen. Als Abgrenzung galt die Gemeinnützigkeit und nichts anderes. Wenn wir der Mehrheit zustimmen, gibt es immer noch Abgrenzungen. Es wird einfach nicht mehr die Frage nach der Gemeinnützigkeit gestellt, sondern die Frage, ob eine Spitex-Leistung vorliegt oder nicht. Leistungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung sind natürlich weiterhin von der Steuer ausgenommen.
Ich habe das Beispiel des Reinigungsinstituts genannt. Für die Mehrheit - das wird noch geltend gemacht - ist nicht wichtig, wer eine Leistung erbringt, sondern was für eine Leistung erbracht wird. Die Minderheit macht hingegen geltend, dass die Gemeinnützigkeit als Abgrenzung gerechtfertigt ist.
Wir haben auch diskutiert, wie man die beiden gleichstellen soll. Man könnte auch beide der Mehrwertsteuer unterstellen und so die gemeinnützige und die private Spitex gleichstellen. Das würde aber dazu führen, dass die Kosten für die Patientinnen und Patienten über die Mehrwertsteuerbelastung erhöht würden. Das will in der Kommission niemand, glaube ich; man will die Kosten nicht erhöhen. Wenn schon, müsste man der Mehrheit folgen und sagen, man sollte die beiden gleichstellen, indem man beide ausnimmt und beide der Steuer nicht unterwirft.
Wie gesagt, das Resultat war mit 4 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten relativ unentschieden.