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Keller Robert · Nationalrat · 2003-03-12

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-12

Wortprotokoll

Es geht hier also um die Kennzeichnung des unsichtbaren Stroms. Die erste Fassung des Ständerates wurde am 10. März 2003 vom Ständerat geändert. In der ersten Fassung des Ständerates hiess es: "Der Bundesrat regelt die Einzelheiten, insbesondere die Bereitstellung der Daten sowie die einheitliche Gestaltung der Information für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher." Also ein klarer Auftrag. Und nun heisst es: "Der Bundesrat kann", Sie merken den Unterschied, "Vorschriften über die Kennzeichnung von Elektrizität erlassen, insbesondere über die Art der Elektrizitätserzeugung und die Herkunft der Elektrizität. Er kann eine Kennzeichnungspflicht einführen." Also nicht so verbindlich wie in der ersten Fassung.

Wir sind immer noch der Auffassung, dass dieser Artikel artfremd ist und in das hoffentlich bald stehende EMG II gehört. Mit Erleichterung haben wir davon Kenntnis genommen, dass der Bundesrat am letzten Freitag beschlossen hat, ein neues EMG vorzubereiten. In dieses neue EMG gehört dieser Artikel.

In einem geöffneten Markt, den wir ja wollen, ist es richtig und wichtig, die Herkunft und Art der Energie zu bezeichnen. Das in der Volksabstimmung gescheiterte EMG muss [PAGE 261] durch ein neues EMG II ersetzt werden, welches auch die fehlenden Leitplanken setzt, z. B. für die Energietransparenz. Das ist sicher kein Steilpass für die Initianten der beiden Initiativen, über die wir am 18. Mai abstimmen werden, aber es erhöht z. B. den Druck, dass wir raschestmöglich ein tragfähiges EMG II haben.

Wir bitten Sie daher, der Mehrheit der UREK des Nationalrates zu folgen und diesen artfremden Artikel 5bis von Ziffer 7 abzulehnen.