Meyer Mattea · Nationalrat · 2023-02-28
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-02-28
Wortprotokoll
Im Abstimmungskampf zur AHV-Vorlage wurde den Frauen gesagt, dass sie jetzt zwar ein Jahr länger arbeiten müssten, dass wir uns aber um ihre Renten kümmern würden. Viele dieser Frauen haben nur die AHV, jede dritte Frau hat keine Pensionskassenrente, viele davon wegen zu tiefer Löhne, zu tiefer Pensen, viele davon aber auch infolge von Mehrfachbeschäftigung. Sollte die Eintrittsschwelle gesenkt werden, würden mehr Personen, darunter auch die erwähnten Frauen, neu in einer Pensionskasse versichert. Die Differenz zum Ständerat bei der Eintrittsschwelle bleibt ja bestehen. Und genau hier kommt der Rentenzuschlag ins Spiel - oder eben auch nicht. Weshalb?
Beim Rentenzuschlag sind zwei Hürden eingebaut: Die eine Hürde ist die Höhe des angesparten Kapitals. Nur die Hälfte aller Versicherten bekommt überhaupt einen solchen Rentenzuschlag, abgesehen davon, dass der Rentenzuschlag nur die ersten fünfzehn Jahrgänge betrifft. Die andere Hürde ist jene, die Sie wollen. Worum geht es? Wenn es nach Ihnen geht, ist es eine Bedingung, dass man zehn Jahre vor Renteneintritt in einer Pensionskasse versichert gewesen ist. Das heisst, sollte die Eintrittsschwelle gesenkt werden, erhalten Frauen, die heute 52, 53, 57 Jahre alt und wegen ihrer tiefen Löhne noch nicht versichert sind, es neu aber sein könnten, den Rentenzuschlag nicht. Wenn es nach Ihnen geht, sollen die Frauen, die auf den Rentenzuschlag angewiesen wären, diesen nicht erhalten und davon ausgeschlossen werden. Neu müssten sie Lohnbeiträge von bis zu 90 Franken pro Monat bezahlen, hätten jedoch gar keine Zeit mehr, sich irgendein vernünftiges Kapital anzusparen; vielleicht würden sie dann 20 Franken mehr Rente bekommen, wenn sie schliesslich mit 65 Jahren in Rente gehen.
Das ist nicht fair all den Frauen gegenüber, denen versprochen wurde, dass wir uns um ihre Rente kümmern, wenn sie länger arbeiten müssen. Ich bitte Sie deshalb, bei der Version des Bundesrates zu bleiben und diese zusätzliche Hürde nicht einzubauen. Der Bundesrat will nämlich, dass man zwar über das Erwerbsleben hinweg fünfzehn Jahre in einer Pensionskasse versichert sein muss, dass man aber nicht zwingend die letzten zehn Jahre in einer Pensionskasse versichert gewesen sein muss. Man muss in den letzten zehn Jahren vor Renteneintritt lediglich AHV-versichert gewesen sein, was ja auf einen grossen Teil zutrifft.
Für die neu versicherten Frauen, die davon betroffen sein könnten, sollte die Eintrittsschwelle gesenkt werden. Für diese Frauen wäre es wichtig, dass sie Anspruch auf den Rentenzuschlag hätten.