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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-02-28

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-02-28

Wortprotokoll

Das ist ein etwas schwieriges Thema. Ich bin nicht für das KVG und auch nicht für das BAG zuständig. Diese Interpellation wurde dem EFD zugewiesen, weil sie die Finma betrifft. Das EFD ist aber auch nicht die vorgesetzte Behörde der Finma.

Ich möchte an dieser Stelle aber ergänzend zu den Ausführungen, die wir schriftlich gemacht haben, einfach noch einmal festhalten, dass der Bundesrat keine Anhaltspunkte dafür hat, dass die Finma unrechtmässig handelt. Ich spreche jetzt von der Aufsicht. Sie haben verschiedene Abgrenzungsprobleme zwischen der Krankenpflegeversicherung und der Krankenzusatzversicherung angesprochen. Diese bestehen sicherlich - Sie verstehen sicher mehr davon als ich. Aber ich kann Ihnen einfach sagen, dass die Finma ihre Aufsichtspflicht nach Ansicht des Bundesrates im Sinne der einschlägigen Gesetze wahrnimmt. Die Finma hat die Aufgabe, die einwandfreie Geschäftstätigkeit der Krankenzusatzversicherer zu überwachen und die Tarife auf Missbrauch hin zu überprüfen. In diesem Rahmen beanstandet die Finma, wenn es zu doppelten oder zu ungerechtfertigten Leistungsverrechnungen kommt.

Wir sehen auch keine konkreten Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsabreden der Anbieter von Krankenzusatzversicherungen, wenn diese gestützt auf eine Verfügung der Finma einen neuen Vertrag aushandeln müssen. Denn das tun sie gestützt auf die Verfügung der Finma. [PAGE 40]

Ich begrüsse es aber, Herr Ständerat Germann, wenn Sie das Thema einmal in der SGK ansprechen. Ich glaube, dort ist es besser aufgehoben. Es ist sicherlich ein grundsätzliches Thema, das in den letzten Jahren auch immer wieder Gegenstand von Berichten der Finma und auch Gegenstand von Berichten des Preisüberwachers war. Ich denke, wenn Sie es in der SGK thematisieren, dann kommen wir hier vielleicht einen Schritt weiter.