Lexipedia

Gysi Barbara · Nationalrat · 2023-02-28

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-02-28

Wortprotokoll

Ich spreche für die SP-Fraktion zu diesen Minderheitsanträgen betreffend die Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration, auch für uns ein Herzstück dieser Vorlage. Es geht darum, die Rentenleistung wirklich zu sichern, weil die Senkung des Umwandlungssatzes zu grossen Renteneinbussen führt.

Ein Wort an den Vorredner: Auch diejenigen Personen, die überobligatorisch versichert sind, haben in den letzten Jahren schon massive Renteneinbussen erlitten und erhalten um 15 Prozent tiefere Renten. Darum sind wir klar der Meinung, dass es keine Überentschädigung dieser Personen wäre, sondern sie Anspruch darauf hätten. Ich komme nachher noch darauf zurück.

Zuerst zum Antrag der Minderheit Meyer Mattea, bei welchem es um die Voraussetzungen dafür geht, wer diese Kompensationsleistungen, diese Zuschläge erhalten soll: Die Minderheit Meyer Mattea verlangt - sie hat das auch ausgeführt -, dass dafür nicht zehn Jahre mit BVG-Versicherung vor der Pensionierung ausschlaggebend sind, sondern total fünfzehn Jahre mit BVG-Pflicht. Es ist nicht so, dass dann jemand gar nie ins BVG einbezahlt haben muss und trotzdem die Zuschläge bekommen soll. Aber wir wollen keine Lösung, bei der eine Person, die mit 60 Jahren wieder ins BVG kommt - warum auch immer - und vielleicht bis 50 während zwanzig Jahren einbezahlt hat, dann keinen Zuschlag bekommt. Diese Person ist genauso von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen. Entscheidend sind die fünfzehn Jahre, die eine Person einmal in die berufliche Vorsorge einbezahlt hat, wie es der Bundesrat vorschlägt, und nicht die strikte Regelung einer BVG-Pflicht zehn Jahre direkt vor der Pensionierung. Es gibt immer Gründe, warum eine Person mehrere Jahre nicht mehr BVG-pflichtig ist. Es kann ein Studium sein, wie der Vorredner erwähnt hat, es können aber auch Kinderbetreuungspflichten sein oder allenfalls auch Angehörigenbetreuung, wenn eine Person z. B. die demente Mutter oder den dementen Vater pflegt. Darum wollen wir keine solche harte Klausel.

Ich bitte Sie darum, die Minderheit Meyer Mattea zu unterstützen, auch wenn wir im Moment bei der Eintrittsschwelle noch eine Differenz haben. Ich denke, gerade darum ist es wichtig, dass dieser Zuschlag wenigstens genügend Menschen erreicht.

Nun komme ich zum Sozialpartnerkompromiss, zur Frage der Höhe der Zuschläge und zur Frage, ob diese auf fünfzehn oder allenfalls zwanzig Jahre, wie es die Minderheit II (Mettler) fordert, begrenzt sein sollen. Die Minderheit III (Maillard) sieht zwar die ersten fünfzehn Jahre vor, lässt aber weitere Möglichkeiten offen. So wurde es im Sozialpartnerkompromiss, den der Bundesrat übernommen hat, verhandelt. Es ist relevant, dass die Zuschläge eben nicht nur während fünfzehn Jahren bezahlt werden. Wir haben einen sehr hohen koordinierten Lohn beschlossen. Die Zahlen, die auch veröffentlicht worden sind, zeigen, dass gerade Menschen, die heute 50 Jahre alt sind, die Zuschläge noch brauchen würden. Sonst würden sie mehr einzahlen, aber weniger Rente kriegen. Das kann es ja nicht sein. Wir wollen mit den Zuschlägen die Rentenverluste ausgleichen. Es kann nicht sein, dass wir zusätzliche Mittel in die berufliche Vorsorge einschiessen, aber die Leute, auch wenn sie heute 50 Jahre alt sind, den Zuschlag nicht bekommen. Wir müssen eine Abfederung machen.

Die Anträge der nationalrätlichen und der ständerätlichen Kommission führen dazu, dass lediglich die Hälfte derjenigen, die in der Übergangsgeneration sind, überhaupt Zuschläge bekommt. Es gibt nur eine volle Kompensationsleistung, wenn man eine Pensionskassenrente von 1000 Franken hat. Das ist nicht wahnsinnig viel. Wir wollen die Zuschläge einem grösseren Teil zugänglich machen, weil es effektiv wichtig ist, dass es keine Altersarmut gibt.

Ich bitte Sie, dem Sozialpartnerkompromiss zuzustimmen, also der Minderheit III (Maillard).