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Leuthard Doris · Nationalrat · 2003-03-12

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Es wurde viel gesagt; ich möchte nicht mehr alles nochmals zitieren. Wir sind uns in diesem Saal einig, dass jede Gewalttat und jede Sexualtat betroffen macht und dass wir das auch nicht unbesehen einfach so hinnehmen wollen. Ich nehme diese Frauen sehr ernst, Herr Schlüer, denn ich kann mir ihr Leid gut vorstellen. Ich habe als Anwältin von Opfern sehr oft mit Leid zu tun. Das entbindet mich jedoch nicht von meiner Verantwortung, trotzdem zu prüfen, ob die Umsetzung dieses Anliegens rechtsstaatlich und völkerrechtlich korrekt ist.

Wir haben im Rahmen des Strafgesetzbuches effektive, griffige Verbesserungen im Gesetz verankert. Wir haben die Qualität, die Anforderungen, an ein Gutachten erhöht. Wir haben die Behörden, die über Entlassungen, Urlaub usw. entscheiden, professionalisiert. Wir haben auch die Entlassungsvoraussetzungen verschärft, und das, Herr Schlüer, nicht etwa, nachdem die Initiative gestartet wurde, sondern die Botschaft des Bundesrates wurde lange vor Einreichung der Initiative lanciert. Die Initiative hat aber zur Diskussion der Kommission für Rechtsfragen beigetragen, und man hat sich sogar in einer Subkommission intensiv mit all diesen Fragen befasst. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Strafgesetzbuch eine griffige Lösung haben, die dieser Initiative vorzuziehen ist.

Die CVP-Fraktion lehnt diese Initiative klar ab, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Sie ist - ein wesentlicher Mangel - unverhältnismässig. Wir haben im Jahr rund zwanzig Personen, die verwahrt werden. Die Initiative erfasst nur einen kleinen Teil dieser verwahrten Personen.

2. Sie verkennt, dass sich ein Täter im Vollzug, in der Verwahrung, verändern kann, dass er eine Entwicklung macht, dass er lernt, wie er mit seinem Problem umzugehen hat. Er bleibt vielleicht gefährlich, kann aber seine Gefährlichkeit im Zaum halten. Diesen Tätern wird die Initiative nicht gerecht. Sie bleiben verwahrt, weil sie nicht differenziert behandelt werden.

3. Die Initiative stellt für die Beurteilung der Gefährlichkeit und der Therapierbarkeit auf ein Gutachten ab. Sagt der Gutachter, ein Täter sei gefährlich, er sei nicht therapierbar, so ist der Täter bis an sein Lebensende zu verwahren. Der Gutachter hat also eine immens grosse Verantwortung. Meinen Sie im Ernst, Sie fänden noch einen Psychiater, einen Gutachter, welcher diese Verantwortung übernehmen würde? Meinen Sie im Ernst, dass jemand mit absoluter Sicherheit eine solche Diagnose stellen wird? Frau Vallender hat es angesprochen, und ich bin mit ihr vollkommen einig. Die Kommission für Rechtsfragen hat das sauber analysiert, auch mit Gutachtern und Psychiatern, die sich wirklich in der Praxis damit befassen. Gerade dieser Schwachpunkt der Initiative wird dazu führen, dass wir entweder überhaupt keine Gutachter mehr finden oder diese eher den Weg wählen, die extreme Gefährlichkeit oder die Nichttherapierbarkeit nicht auszusprechen. Dann haben wir das Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung erhöht und gerade das Gegenteil dessen erreicht, was die Initiative verfolgt.

4. Das ist auch so mit der Frage der Haftung. Eine Verschuldenshaftung, eine Strafbarkeitshaftung, kennen wir bereits heute. Dass aber Behörden, selbst wenn sie sorgfältig gearbeitet haben, selbst wenn sie ein Urteil rechtsstaatlich korrekt gefällt haben, für einen Rückfall haften, falls halt doch ein solcher eintritt, verstösst nicht nur gegen das Rechtsempfinden. Dies wird vielmehr zur Folge haben, dass die Behörden erst recht entweder immer Verwahrung aussprechen werden, um der Haftung zu entgehen, oder solche Ämter gar nicht mehr antreten, im Wissen um diese hohe Haftung und Verantwortung.

Wir leben in einer Gesellschaft mit Risiken; jederzeit kann leider eine Gewalttat passieren. Wir müssen lernen, dass wir dieses Problem auch mit dem Instrument der Verwahrung nicht vollends lösen können. Wir müssen in unserer Gesellschaft vielmehr das kalkulierte Risiko anstreben.

Herr Kollege Aeschbacher hat völlig zu Recht darauf hingewiesen: Es gibt sehr viele Eltern, die Leid ertragen müssen, weil ihr Kind von einem Fahrer in angetrunkenem Zustand getötet wird; das passiert sehr oft sogar im Wiederholungsfall. Das ist auch sehr gefährlich; solche Täter sind leider sehr oft auch nicht therapierbar. Wenden Sie hier die gleichen Massstäbe an?

Bei der SVP-Fraktion muss ich zusätzlich noch einwenden: Wir sind uns sicher einig, dass die Vergewaltigung ein Sexualdelikt ist, ein schweres, und dass Verwahrung hier in der Regel nicht der richtige Weg ist, sondern dass auch hier eine andere Massnahme die Lösung sein kann. Wir diskutieren aber noch die Parlamentarische Initiative von Felten, welche nur verlangt, dass Vergewaltigung in einer Partnerschaft wenigstens zum Offizialdelikt wird. Ausgerechnet aus Ihrer Fraktion kommt aber ein Antrag, der besagt: nein, nein, kein Offizialdelikt, höchstens eine Verfolgung von Amtes wegen, auf Antrag der betroffenen Person hin. Auch hier müssen Sie vielleicht nochmals überdenken, ob Sie aus Ihrer Sicht die gleichen Massstäbe für Leid bei Sexualtaten anwenden oder ob Sie hier nicht mit verschiedenen Ellen messen.

Wir dürfen bei allem nicht vergessen, dass wir ein Rechtsstaat sind. Jemanden einsperren darf man nicht präventiv; es ist die Ultima Ratio, wenn alle anderen Möglichkeiten versagen. Jemanden aburteilen, ohne die geringste Aussicht auf eine Neubeurteilung: Das verstösst für uns klar gegen die EMRK. Eine "no chance"-Politik kann die CVP nicht unterstützen; hingegen kann sie eine Politik unterstützen, die möglichst wenig Risiken eingeht. Das tun wir mit dem Strafgesetzbuch.

Ich bitte Sie daher, die Initiative und damit die Anträge Schlüer und Hess Bernhard abzulehnen.

Kurz zum Antrag Rechsteiner Paul: Ich kann mich den Ausführungen von Frau Vallender wie auch jenen der Kommissionssprecher anschliessen. Wir sind in der Kommission zur Auffassung gekommen, dass die EMRK mit dieser Initiative sicher angekratzt ist. Ich bin aber davon überzeugt, dass es formell und materiell falsch wäre, wenn wir diese Initiative zurückweisen würden. Das Grundanliegen ist berechtigt, und darum geht es. Wir waren bei der Interpretation von Initiativen bisher grosszügig. Es wäre daher gefährlich, wenn wir hier einen anderen Umgang in formeller Hinsicht einleiten würden.

Ich bitte Sie daher, den Antrag Rechsteiner Paul abzulehnen.