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Suter Gabriela · Nationalrat · 2023-02-28

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-02-28

Wortprotokoll

Wer heute in der Öffentlichkeit den Hitlergruss zeigt, macht sich nicht in jedem Fall strafbar. Rechtsextreme bleiben momentan straflos, wenn sie unter sich den Hitlergruss verwenden. Nur derjenige, der mit der Geste für den Nationalsozialismus wirbt, also aktiv auch noch Propaganda für die Ideologie macht, verstösst gegen das Gesetz.

Ein Beispiel aus der Rechtspraxis: Im August 2010 versammelten sich auf dem Rütli Mitglieder der Pnos, der mittlerweile aufgelösten Partei national orientierter Schweizer. Während der Veranstaltung, die von Spaziergängerinnen und Spaziergängern beobachtet wurde, zeigte ein Teilnehmer den Hitlergruss. In diesem konkreten Fall entschied das Bundesgericht, dass die Geste kein Akt der Rassendiskriminierung gewesen sei. Die Begründung lautete, die Gebärde des Betroffenen sei nicht dazu bestimmt gewesen, "bei Drittpersonen Propaganda zu betreiben und sie für die Ideologie des Nationalsozialismus zu gewinnen". Was für eine Spitzfindigkeit! Wer den Hitlergruss zeigt, äussert nicht einfach seine Meinung, sondern bekennt sich zur zutiefst diskriminierenden und menschenverachtenden Ideologie des Nationalsozialismus, zu einer Ideologie, in deren Namen unzählige Gräueltaten verübt und Millionen von Menschen umgebracht worden sind.

Nein, menschenverachtende Symbole dürfen im öffentlichen Raum keinen Platz haben! Meinungsäusserungsfreiheit ist nicht dazu da, dass menschenverachtende Meinungen öffentlich vor einer grossen Gruppe von Menschen geäussert werden dürfen. Es braucht ein Verbot solcher Symbole. Dass ich mit dieser Meinung nicht alleine dastehe, zeigt eine Petition des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds und der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus zum Verbot von Nazisymbolen. In wenigen Tagen kamen über 16[NB]000 Unterschriften zusammen. Die breite Öffentlichkeit fordert also ein solches Verbot.

Nun stellt sich die Frage: Sollen wir nur Nazisymbole verbieten oder auch Symbole anderer rassendiskriminierender Ideologien? Wenn man sich auf Nazisymbole beschränkt, stellt sich die Frage, wie mit den Symbolen des italienischen Faschismus - beispielsweise dem römischen Gruss, der immer wieder in Fussballstadien gezeigt wird - oder der Symbolik des Ku-Klux-Klan umgegangen werden soll. Nach meinem Rechtsempfinden ist es problematisch, nur Symbole einer bestimmten Ideologie zu verbieten, denn Gesetze sind eigentlich zwingend abstrakt zu fassen.

Meine parlamentarische Initiative zielt deshalb darauf ab, eine allgemeingültige Norm zu schaffen. Dies soll mit einer einfachen Ergänzung bei Artikel 261bis StGB passieren. Nicht nur die öffentliche Verbreitung, sondern auch die öffentliche Verwendung rassistischer Symbole und Gesten soll unter Strafe gestellt werden. Diesen Vorschlag machte im Übrigen auch Romilda Bucher in ihrer Masterarbeit aus dem Jahr 2022 an der Universität Bern.

Die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates führte im Januar 2023 intensive Diskussionen. Sie möchte einen ersten Schritt machen und zuerst einmal stärker gegen die Verwendung und Verbreitung von Nazisymbolen vorgehen. Deshalb beantragt sie, ein Spezialgesetz zu schaffen, auf dessen Grundlage Verstösse gegen dieses Verbot geahndet werden können; das Ordnungsbussenverfahren soll anwendbar sein. Sie hat daher eine entsprechende Kommissionsinitiative beschlossen. Gleichzeitig hat die Kommission für Rechtsfragen erfreulicherweise einer weiteren parlamentarischen Initiative Folge gegeben, die alle Varianten offenlässt: eine Spezialgesetzgebung oder eine Ergänzung des StGB, eine Einschränkung auf Nazisymbole oder eine Öffnung für alle rassendiskriminierenden Symbole und Gesten.

Aus diesem Grund verzichte ich auf eine Abstimmung und ziehe die parlamentarische Initiative zurück.