Meyer Mattea · Nationalrat · 2023-03-01
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-01
Wortprotokoll
Steigende Mieten, explodierende Krankenkassenprämien, Nebenkosten, die zunehmen und ansteigen, die Teuerung: Das bedeutet für Rentnerinnen und Rentner einen Kaufkraftverlust, und zwar einen massiven Kaufkraftverlust. Bis Ende 2024 kann sich dieser Verlust auf bis zu 8 Prozent von ihrem Einkommen belaufen, umgerechnet auf 450 Franken im Monat. Das macht auf das Jahr gerechnet eine Monatsrente aus, die den Menschen im Portemonnaie fehlt, nur weil die Preise ansteigen. Das ist ein persönlicher Verlust, weil das für die Rentnerinnen und Rentner heisst, dass sie nach einem Leben voller Arbeit ihren Ruhestand nicht geniessen können. Das ist aber auch volkswirtschaftlicher Unsinn, weil ein Kaufkraftverlust bedeutet, dass die Menschen weniger ins Restaurant gehen, dass die Rentnerinnen und Rentner sich zweimal überlegen müssen, ob sie einen Ausflug machen können oder das Geschenk für das Enkelkind drinliegt.
Wenn wir die Kaufkraft schützen wollen, dann müssen wir die Teuerung vollständig - ich betone: vollständig - ausgleichen, wie das die vorliegende angenommene Motion möchte. Das ist anständig gegenüber den Betroffenen, das ist volkswirtschaftlich sinnvoll und entspricht dem, was in der Bundesverfassung in Artikel 112 steht, wonach die AHV-Renten mindestens der Preisentwicklung angepasst werden.
Die AHV-Renten werden alle zwei Jahre angepasst. Die aufgelaufene Teuerung seit der letzten Anpassung beläuft sich auf 3,4 Prozent und nicht auf 2,5 Prozent, wie das der Bundesrat ursprünglich wollte. Sie beläuft sich auch nicht auf 2,8 Prozent, wie das die Vorlage möchte, die jetzt auf dem Tisch liegt. Der Bundesrat schlägt darin lediglich 2,8 Prozent vor, was aber immerhin die vollständige Teuerung für das Jahr 2022 ausgleicht. Zusätzlich zu dem, was der Bundesrat bereits im Oktober beschlossen hat, möchte er noch 0,3 Prozent mehr ausgleichen. Das ist das Minimalprogramm, um die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner schützen zu können.
Aber selbst das ist der Mehrheit der Kommission offenbar zu viel. Damit nehmen Sie einen Kaufkraftverlust der Rentnerinnen und Rentner in Kauf, nicht nur bei der AHV, sondern einen massiven Kaufkraftverlust insgesamt. Wir dürfen in dieser Situation nicht vergessen, dass die Pensionskassenrente gar keinen Teuerungsausgleich kennt. Da wird der Kaufkraftverlust bei ansteigender Teuerung nicht ausgeglichen. Bei der AHV-Rente soll er immerhin zumindest zu einem Teil ausgeglichen werden.
Jetzt kommen Sie und sagen, das sei lächerlich, es sei den Aufwand nicht wert, es sei ein viel zu kleiner Betrag. Ja gut, wir können den Betrag gerne erhöhen. Jedes einzelne Mal, wenn wir hier drin gestanden sind, um die AHV-Renten endlich zu erhöhen, sind Sie gekommen und haben gesagt, es sei viel zu viel, das könnten wir uns nicht leisten. Wenn wir jetzt einen Minischritt machen wollen, um die Kaufkraft der Menschen zumindest zu schützen, sagen Sie, das sei lächerlich und die Umsetzung nicht wert.
Ich bitte Sie wirklich, im Interesse all jener Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben und es verdient haben, dass wir uns um ihre Kaufkraft kümmern, auf diese Vorlage einzutreten.