Hefti Thomas · Ständerat · 2023-03-01
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-01
Wortprotokoll
Ich habe das Wort verlangt, weil ich während fünf Jahren im Büro und während drei Jahren in der Verwaltungsdelegation sass.
Wie Herr Caroni gesagt hat, sind sich der Nationalrat und unser Rat über die Regelungen einig, mit denen die Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessert werden soll, auch betreffend die Nutzung der Notrechtskompetenzen und die Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts in Krisen. Unsere beiden Räte sind sich jedoch nicht darüber einig, ob die Verwaltungsdelegation abgeschafft und durch eine Verwaltungskommission ersetzt werden soll. Die VD ist eigentlich eine Delegation der Büros und besteht aus den beiden Ratspräsidien, d. h. aus sechs Mitgliedern. Das Präsidium wechselt jährlich vom einen zum anderen Rat. Der vom Nationalrat favorisierten Verwaltungskommission sollen je vier für vier Jahre gewählte Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates und zusätzlich als Mitglieder Nr. 9 und 10 die jeweilige Nationalratspräsidentin bzw. der Nationalratspräsident sowie die jeweilige Ständeratspräsidentin bzw. der Ständeratspräsident angehören.
Was missfällt der SPK-N und dem Nationalrat an der Verwaltungsdelegation? Aus den Kommissions- und Ratsprotokollen ergeben sich insbesondere folgende vier Punkte:
1.[NB]In der Verwaltungsdelegation gebe es zu viele Rotationen und damit einen Mangel an Kontinuität.
2.[NB]Der Verwaltungsdelegation fehle es an Legitimität.
3.[NB]In der Verwaltungsdelegation sei keine Sozialkompetenz vorhanden.
4.[NB]Der Verwaltungsdelegation fehle es an Unabhängigkeit gegenüber den Parlamentsdiensten; die Verwaltungsdelegation arbeite zu nahe mit den Parlamentsdiensten zusammen, als dass sie die Aufsicht über sie wahrnehmen könne.
Was ist dazu zu sagen? Grundsätzlich gehört ein Ratsmitglied der Verwaltungsdelegation während drei Jahren an. Es kann vorkommen, dass man wie neulich ein Mitglied einmal früher verliert, wenn es zum Beispiel in den Bundesrat gewählt wird. Drei Jahre erlauben es einem Mitglied aber, sich einzuarbeiten und mit den Aufgaben vertraut zu machen. An demokratischer Legitimation fehlt es den Mitgliedern der Verwaltungsdelegation nicht. Sie müssen nämlich für jedes Jahr von ihrem Rat in geheimer Wahl gewählt werden - ins zweite Vizepräsidium, ins erste Vizepräsidium und dann ins Präsidium. Damit haben es die Fraktionen und Gruppen auch in der Hand, Personen mit Sozialkompetenz vorzuschlagen, bzw. die Ratsmitglieder, Personen mit Sozialkompetenz zu wählen.
Es trifft zu, dass die Mitglieder der Verwaltungsdelegation und auch die Mitglieder des Büros mit den Parlamentsdiensten, namentlich mit den Geschäftsleitungsmitgliedern, zusammenarbeiten. Selbstverständlich ist das so. In einer Aktiengesellschaft arbeiten die Geschäftsleitungsmitglieder auch mit dem Verwaltungsrat zusammen. Das Gesetz gibt dem Verwaltungsrat dennoch die Oberaufsicht über die Geschäftsführung. Bundesrat und Verwaltung arbeiten ebenfalls eng zusammen. Dennoch stört man sich nicht daran, dass Artikel 187 der Bundesverfassung die Beaufsichtigung der Bundesverwaltung dem Bundesrat überträgt. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass mit der Verwaltungsdelegation während der Pandemie rasch und unkompliziert Entscheide gefällt werden konnten. Zunächst tagte am Morgen jeweils die Verwaltungsdelegation, danach brachte sie die Informationen in Form von Anträgen in die Koordinationskonferenz, zu der sie gehört, und schliesslich in die Büros, zu denen auch die Präsidien gehören. Damit waren die Ratspräsidien auf jeder Stufe der Entscheidfindung dabei und mitwirkend, was es ihnen auch sehr erleichterte, die entsprechenden Entscheide gegen aussen zu vertreten.
Wie würde man beim Modell Verwaltungskommission verfahren, wenn sich zu den Büros oder Präsidien Differenzen ergäben? Mit der Verwaltungskommission würden wir eine neue Schnittstelle zu den Büros und den Präsidien schaffen. Welches sind in der Praxis namentlich die Kompetenzen in Personalentscheiden, die die Verwaltungskommission übertragen bekommen sollte? Das Modell "Ersatz der Verwaltungsdelegation durch eine Verwaltungskommission" wirft Fragen auf, die es vor der Legiferierung abzuklären gilt. Im Januar 2022 schlug deshalb die Verwaltungsdelegation der SPK-N vor, die Vorlage zu teilen. Das heisst, der Teil "Ersatz der Verwaltungsdelegation durch eine Verwaltungskommission" wird in eine separate Vorlage ausgegliedert, um sich dann für vertiefte Abklärungen Zeit zu nehmen. Die Schwesterkommission ist nicht darauf eingegangen.
Abschliessend bin ich der Ansicht - wie das der Sprecher der Kommission auch angedeutet hat -, dass die Schwesterkommission den Vorschlag der Teilung nun aufnehmen sollte, wenn sie einen Absturz der Vorlage verhindern will. Eine Aufteilung der Vorlage zwischen der Schwesterkommission und unserer Kommission und dann dem National- und dem Ständerat in einen Teil "Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisenzeiten usw." und in einen Teil "Ersatz der Verwaltungsdelegation durch eine Verwaltungskommission" würde es erlauben, dass wir am Ende der dritten Runde der Differenzbereinigung die Regelungen betreffend "Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisenzeiten usw." beschliessen und am Ende dieser Session in die Schlussabstimmung bringen könnten.
[VS]