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preparatory:AB 314508

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-01

Wortprotokoll

Nur noch kurz zu diesem Block 2: Wir haben ja jetzt gesehen, dass im Block 1 die teurere Variante in Bezug auf die Direktsubventionierung durchgekommen ist; das sind die 710 Millionen Franken. Wenn wir jetzt gemäss der Mehrheitsfassung der Möglichkeit von Programmvereinbarungen zustimmen, haben wir nochmals 60 Millionen Franken pro Jahr. Das heisst, es kommen nochmals 240 Millionen Franken über vier Jahre hinzu. Wir haben in der Fraktion beschlossen, dass wir die gesamte Vorlage ablehnen werden, wenn der Teil zu den Programmvereinbarungen bestehen bleibt, das heisst zu den Programmvereinbarungen in Bezug auf die Kindertagesstätten, aber auch auf die Politik der frühen Förderung.

Wir hatten einmal eine parlamentarische Initiative Aebischer Matthias vorliegen, bei der es ebenfalls um die frühe Förderung ging. Man hat jetzt bei dieser Vorlage die Gelegenheit genutzt, die ganze frühe Förderung zu integrieren. Es ist bezeichnend, dass selbst die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren damals, bei der Erarbeitung dieser Vorlage, keine genauen Angaben machen konnte, was genau sie mit dem Geld zur frühen Förderung wirklich anstellen wollen. Es ist auch sehr schwierig zu argumentieren, warum der Bund die frühe Förderung unterstützen soll und warum das nicht Kantonsaufgabe ist.

Wir wollen ja im Prinzip bei den Kindern, bei den Erwachsenen, bei den älteren Personen usw. uns immer sehr nahe am Umfeld bewegen, wo man lebt, wo man arbeitet. Hier kommt jetzt plötzlich der Bund von weit, weit weg und will eine frühe Förderung direkt finanzieren und dazu natürlich auch Kriterien festlegen. Für uns ist das völlig falsch. Wir wollen nicht, dass die frühe Förderung von den Gemeinden und von den Kantonen entfernt und zum Bund transferiert wird. Wir möchten, dass sie auf kommunaler respektive kantonaler Ebene bleibt, denn nur dort weiss man, welches in Bezug auf diese Thematik die Bedürfnisse sind.

Ebenso muss man bemerken, dass es nach zwanzig Jahren der Anschubfinanzierung - was eigentlich in sich ein Widerspruch ist - jetzt bei den Programmvereinbarungen bezüglich der Weiterentwicklung der Kita-Angebote auch einfach einmal genug sein muss. Wenn ein Kanton nach zwanzig Jahren seine Hausaufgaben immer noch nicht gemacht hat, dann muss man sich ernsthaft überlegen oder wenigstens die Frage stellen, ob wir dort überhaupt ein Interesse haben, Kita-Plätze zu schaffen - ja oder nein? Aus diesem Grund ist klar, dass wir ein Nichteintreten auf den Bundesbeschluss 2 erreichen wollen. Das ist dann auch wichtig für unser Verhalten in der Gesamtabstimmung. Wenn dieser Bundesbeschluss durchkommt, werden wir, wie ich es Ihnen einleitend gesagt habe, das Ganze ablehnen.

Es gibt noch den zweiten Minderheitsantrag von mir. Dort geht es um den Vollzugsaufwand dieses Gesetzes. In diesem Kredit, den wir jetzt besprechen, soll der Vollzugsaufwand für dieses Gesetz auch inkludiert sein. Das heisst, je schlanker und je billiger der Prozess in der Verwaltung ist, desto mehr Geld steht entsprechend für die Leute bzw. generell zur Verfügung.

Noch eine abschliessende Bemerkung: Wir müssen jetzt davon Kenntnis nehmen, dass der Rat nicht bereit war, hier eine in Bezug auf die Schuldenbremse solide Vorlage zu machen. Die Gegenfinanzierung des Bundesrates über die Erhöhung der Kantonsbeiträge bei der direkten Bundessteuer wurde abgelehnt. Es gibt nach der Ablehnung des Antrages der Minderheit Nantermod keine Möglichkeit, das mit einem Verpflichtungskredit, wie man es zum Beispiel im Bereich der Bildung oder der Armee hat, solide zu finanzieren. Die Konsequenz daraus ist, das müssen Sie sich vergegenwärtigen, dass diese üppigen 710 Millionen Franken, die Sie vorhin so gesprochen haben, andernorts eingespart werden müssen. Seien Sie dann nicht enttäuscht, wenn das der Fall ist. Aber ich weiss, das ist manchmal schön in einem Parlament: Man vergisst dann seine Entscheidungen manchmal gerne wieder.