Studer Lilian · Nationalrat · 2023-03-01
Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-01
Wortprotokoll
Beim ersten Teil der Vorlage in Block 1 ging es um die finanzielle Entlastung der Eltern. Nun behandeln wir in Block 2 insbesondere die Programmvereinbarungen. Mit diesen Programmvereinbarungen kann der Bund den Kantonen globale Finanzhilfen gewähren, dies im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Politik der frühen Förderung von Kindern in der Schweiz.
Die Programmvereinbarungen sind in vier Sparten eingeteilt. Pro Sparte beträgt die Finanzhilfe 14 Millionen Franken. Das ergibt 56 Millionen Franken pro Jahr. Da geht es erstens um die Lückenschliessung und somit um die Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen, insbesondere auch Plätze für Kinder mit Behinderung. Zweitens geht es um Massnahmen zur besseren Abstimmung der Angebote auf die Bedürfnisse der Eltern. Drittens geht es um Massnahmen zur pädagogischen [PAGE 111] und betrieblichen Qualität der Angebote. Viertens geht es um Massnahmen der Kantone zur Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern.
Beide Teile, also die finanzielle Entlastung der Eltern, die wir in Block 1 besprochen haben, sowie der Teil der Programmvereinbarungen, den wir jetzt in Block 2 behandeln, sind zentral. Mit Programmvereinbarungen kann der Bund auf die unterschiedlichsten Schwachpunkte in den Kantonen einwirken, also diese in den vier Sparten in die Pflicht nehmen - wobei es für die Kantone immer noch freiwillig ist, ein Programm zu erstellen oder auch einen Vertrag mit dem zuständigen Bundesamt einzugehen. Zudem müssen bei einem Programm die Ziele, die Wirkung und der Erfolg mit dem angestrebten Wunsch der entsprechenden Sparte übereinstimmen. Mindestens die Hälfte der Mittel müssen die Kantone auch selber in die Hand nehmen.
Die Mitte-Fraktion unterstützt mit einer Mehrheit, wenn auch mit einer kleineren als in Block 1, alle vier Programmvereinbarungen. Somit wird eine Mehrheit der Fraktion bei den ersten Differenzen bei den Artikeln 1, 2, 13 bis 17 und 21 sowie beim Entwurf 2 der Mehrheit der Kommission zustimmen. Die Minderheitsanträge Wasserfallen Christian und Umbricht Pieren werden von der Mehrheit der Fraktion also nicht unterstützt, das wollte ich damit sagen.
Bei den diversen Differenzen zu Artikel 13, wo es um die konkreten Streichungen oder Anpassungen der Programmvereinbarungspunkte geht, folgt die Mehrheit der Fraktion, wie schon erwähnt keine grosse Mehrheit, der Kommissionsmehrheit.
Beim Antrag der Minderheit Fivaz Fabien zu Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a, um dies noch besonders zu erwähnen, geht es um eine Ergänzung des Programmpunkts zur Schaffung von weiteren familienergänzenden Betreuungsplätzen. Die Kinder mit Behinderung sind in diesem Programmpunkt besonders aufgeführt. Eine Ergänzung wird nun auch für Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Vorschulalter gewünscht. Hier folgt die Fraktion aber klar der Kommissionsmehrheit, auch wenn es ein wichtiger Aspekt ist, den die Kitas unbedingt mitberücksichtigen müssen.
Bei den letzten beiden Differenzen, wo es um die finanziellen Angelegenheiten der Programmvereinbarungen geht, bleibt die Mehrheit der Fraktion beim bestehenden Betrag und den bestehenden Modalitäten und lehnt beide Minderheitsanträge ab.