Christ Katja · Nationalrat · 2023-03-01
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2023-03-01
Wortprotokoll
Das Fortpflanzungsmedizingesetz hat letztmals mit der Ermöglichung der Präimplantationsdiagnostik eine Anpassung erfahren. In seinen Grundlagen ist es nun aber über zwanzig Jahre alt. Die Entwicklung, der wissenschaftliche Fortschritt, die neuen Möglichkeiten in der Fortpflanzungsmedizin, die fehlende Kohärenz zu einigen revidierten Regelungsbereichen, wie zur "Ehe für alle", sowie ganz allgemein der gesellschaftliche Wertewandel verlangen nach einer zeitgemässen Anpassung in verschiedenen Bereichen.
Auch die Nationale Ethikkommission hat zwischenzeitlich bereits verschiedene Empfehlungen zur Anpassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes abgegeben. Zur Veranschaulichung hier einige Beispiele:
Der Begriff der Präimplantationsdiagnostik ist in Artikel 2 des Gesetzes nicht hinreichend definiert und deshalb auslegungsbedürftig. Zudem ist im Gesetz immer von Paaren die Rede, ohne dass der Begriff hinreichend definiert wäre.
Darüber hinaus weisen verschiedenste Bestimmungen im Hinblick auf den aktuellen und künftigen medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt eine abschliessende Aufzählung respektive Definition auf. Bei der letzten Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Rahmen der Regelung der Präimplantationsdiagnostik wurde vorgesehen, die Auswirkungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu evaluieren. Ein entsprechendes Monitoring wurde denn auch bereits vor Längerem gestartet. Die formative Evaluation wurde bereits 2021 abgeschlossen, und die Resultate der summativen Evaluation dürften dieses Jahr eintreffen.
Eine Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes kann demnach mit den Erkenntnissen aus diesen Evaluationen gespiesen werden. Der Bundesrat stellt übrigens auch gar nicht infrage, dass sich eine Gesamtrevision aufdrängt. Wörtlich meinte er vor zwei Jahren: "Mit dem gesellschaftlichen Wertewandel, aber auch dem rasanten technologischen Fortschritt gehen viele offene Fragen hinsichtlich der geltenden gesetzlichen Regelung der Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz einher. Der Bundesrat anerkennt daher im Grundsatz den Bedarf für eine gründliche Überprüfung des Fortpflanzungsmedizingesetzes." Das war vor zwei Jahren.
Er lehnte die Motion also lediglich ab, weil er die Resultate der Evaluation abwarten wollte. Diese liegen nun zum Teil vor und sind zum anderen Teil in Kürze zu erwarten. Wenn der Revisionsbedarf aber ohnehin gar nicht angezweifelt wird, sollten wir die vorliegende Motion erst recht annehmen und dem Bundesrat damit auch parlamentarisch den entsprechenden Auftrag erteilen.
Eine gesamthafte Überarbeitung wird sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Der Anpassungsbedarf in gewissen Teilen ist jedoch dringlich, eine Anpassung notwendig. Verlieren wir also keine Zeit und geben wir nun den Startschuss für die bevorstehende Arbeit. Der Bundesrat soll das Fortpflanzungsmedizingesetz dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie dem gesellschaftlichen Wertewandel anpassen. Regelungslücken sowie Überregulierungen müssen erkannt und gefüllt respektive eliminiert werden. Das Gesetz muss von zu starren Regelungen, die keine Rücksicht auf den medizinischen Fortschritt nehmen, entlastet werden. Zu guter Letzt ist die Kohärenz zu anderen Regelungsbereichen zu überprüfen und allenfalls herzustellen.
Es ist höchste Zeit dazu. Wie heisst es doch noch: Verschiebe nicht auf morgen, was du heute kannst besorgen.
Ich freue mich, wenn Sie die Motion annehmen.