Würth Benedikt · Ständerat · 2023-03-06
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-06
Wortprotokoll
Zweifellos diskutieren wir hier eine zentrale sicherheitspolitische Frage, aber es ist auch eine zentrale aussenpolitische Frage. Niemand hat bis jetzt den aktualisierten Neutralitätsbericht des Bundesrates erwähnt. Ich habe ihn nochmals angeschaut. Der Bundesrat spricht natürlich zu Recht von einer neuen geopolitischen Ausgangslage. Er spricht in diesem Bericht von "Zäsur", von "Zeitenwende". Ich sage das darum, weil vorhin und auch in verschiedenen anderen Voten gesagt wurde, man solle jetzt nicht aus einer Stimmung heraus einen Strategiewechsel machen. Wir leben leider in einer Zeit, in der wir tatsächlich eine Zeitenwende erleben, in der es eben nicht nur einfach darum geht, abzuwarten, ob das schlechte Wetter, sprich der Krieg, wieder vorbeigeht, sondern dieser Krieg, wie immer er ausgeht, wird unseren Kontinent so oder so fundamental verändern.
Es wurde vorhin zu Recht gesagt: In der Bundesverfassung werden im Bereich der Neutralität Kompetenzartikel formuliert. Es gibt nicht eine materiell ausformulierte Neutralitätsbestimmung in der Bundesverfassung. Es ist ein wesentliches Staatsprinzip, das ist gar keine Frage, aber die Neutralität findet sich im Wesentlichen in den Kompetenzartikeln. Das kann man natürlich ändern. Eine Partei hat ja auch eine Initiative lanciert, welche gerade das zum Ziel hat: materielle Verfassungsbestimmungen, welche die Neutralität konkretisieren.
Der Bundesrat sagt in seinem Neutralitätsbericht zu Recht, dass eben gerade darum die Neutralität, die Neutralitätspolitik auch immer wieder situativ neu justiert werden muss. Die Neutralität, so sagt der Bundesrat, ist nicht einfach ein Dogma, sondern die Neutralität ist ein aussen- und sicherheitspolitisches Instrument, um die Unabhängigkeit und die Sicherheit der Schweiz zu wahren. Das ist das Ziel; es ist ein Instrument, um unsere Sicherheit und Unabhängigkeit zu wahren.
Wir haben verschiedene neutralitätsrechtliche Auslegungen gehört. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese kontrovers und umstritten sind. Ich leite daraus die Frage ab, wie wir uns neutralitätspolitisch verhalten wollen: Wie wollen wir uns verhalten, um die Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Landes bestmöglich zu wahren?
Vorhin in der Debatte wurde verschiedentlich die Geschichte bemüht. Ja, es ist richtig: 1815 war eigentlich eine internationale Konferenz der Auslöser der schweizerischen Neutralität. Von Anfang an stand diese Neutralität in einem internationalen Kontext. Es gab das Ius ad Bellum, seit dem Zweiten Weltkrieg gibt es die UNO-Charta mit Gewaltverbot, mit Selbstverteidigungsrecht - das ist alles im Fluss. Was meines Erachtens bis heute in der Debatte fehlt, ist der Verweis auf die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Da sind wir Mitglied. Wir müssen uns vielleicht noch einmal vergegenwärtigen, dass 1975 - mitten in der Zeit des Kalten Krieges - in Helsinki eine Schlussakte verankert wurde, die all diese Prinzipien, die wir hochhalten, festschreibt: Achtung der Souveränität, Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt, Unverletzlichkeit der Grenzen, territoriale Integrität der Staaten, friedliche Regelung von Streitfällen, Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht der Völker.[NB]All[NB]das[NB]tragen[NB]wir[NB]mit,[NB]auch[NB]in[NB]einem[NB]internationalen Kontext.
Ich bin der Meinung: Wenn wir bei unserer Überlegung von der Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Landes ausgehen, müssen wir uns im Klaren darüber sein, dass der Ausgang dieses Krieges im Zusammenhang mit der Sicherheit und Unabhängigkeit des Kontinentes steht und somit auch mit der Sicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz. Das kann man doch nicht voneinander trennen. Darum ist dieser Krieg für mich neutralitätspolitisch auch eine Zäsur. Er ist eine Zäsur, nicht einfach nur eine Stimmung, in der wir uns befinden.
Daher bin ich gleicher Meinung wie Kollege Dittli. Ich vermisse auch die Leadership des Bundesrates. Wir hören eigentlich seit Wochen, was nicht geht. Gerne würde ich einmal hören, was geht. Nur schon darum ist es sinnvoll, diese Motion anzunehmen: damit der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage unterbreitet, an der wir dann weiterarbeiten können. Wenn wir Nein sagen, wird das mehr oder weniger eine Zementierung der heutigen Debatte und Diskussion in der Schweiz darstellen, einer Debatte, die man - und das erwähne ich jetzt auch nochmals - letztlich im benachbarten Ausland und bei unseren OSZE-Partnerstaaten nicht mehr versteht.
Die Bundesverfassung, die verschiedentlich zitiert wurde, hat in Artikel 184 klare Bestimmungen, wer die Aussenpolitik führt: der Bundesrat. Sie hat in Artikel 185 auch eine klare Bestimmung, wer für die äussere und innere Sicherheit des Landes zuständig ist: auch der Bundesrat. Vor diesem Hintergrund bin ich der Überzeugung, dass unsere Regierung hier in dieser schwierigen Situation dem Parlament eine Vorlage unterbreiten muss, die die Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Landes bestmöglich wahrt. [PAGE 101]
Es wurde angesprochen, dass wir vor Kurzem in diesem Rat Änderungen des Kriegsmaterialgesetzes diskutiert und beschlossen haben. Ja, das trifft zu. Aber wir haben letzte Woche am Donnerstag eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen. Ich glaube, diese Novelle war vier Monate in Kraft, und wir haben trotzdem eine Änderung beschlossen. Wieso? Man hat eine neue Lagebeurteilung vorgenommen.
Es ist ein Problem aufgetaucht, und dieses Problem müssen wir lösen. Ich verstehe nicht, wieso wir in dieser Debatte nicht sagen können: Es gibt eine neue Lagebeurteilung, es gibt eine neue Ausgangslage, eine Zeitenwende, eine Zäsur mit diesem Krieg, und wir müssen nochmals offen an die Frage des Kriegsmaterialgesetzes herangehen und die entsprechenden Anpassungen diskutieren, im Interesse der Sicherheit und der Unabhängigkeit unseres Landes. Letztendlich - und das ist ein Punkt, der auch in der Aussenpolitischen Kommission diskutiert wurde - sagt der Bundesrat in seinem Neutralitätsbericht zu Recht, dass der Schweiz die Neutralität als sicherheits- und aussenpolitisches Instrument nur nützt, wenn sie international anerkannt und respektiert wird.
Ich sage das insbesondere an die Adresse derjenigen, die hier jetzt eine ausserordentlich strikte Auslegung der Neutralität in die Debatte eingebracht haben. Wenn Sie konsequent gewesen wären, dann hätten Sie seinerzeit, am 28. Februar 2022, der Erklärung des Ständerates nicht zustimmen dürfen. In jener Erklärung haben wir klar gesagt, die Schweiz solle sich den EU-Sanktionen gegen Russland anschliessen.
Sie wissen, dass dieser Entscheid ein politischer Entscheid war. Es handelt sich hier nicht um UNO-Sanktionen, die wir rechtlich hätten übernehmen müssen, sondern es handelt sich um EU-Sanktionen, die wir rein politisch beurteilt haben. Wir hätten auch anders entscheiden können. Dieser Entscheid, der nach meiner Beurteilung vollumfänglich richtig war, hatte auch aussenpolitische Folgen. So sagt beispielsweise Russland, die Schweiz sei nicht mehr neutral. Russland sagt das relativ klar. Russland hat auch gesagt, dass man nicht einverstanden sei, dass die Schweiz ein Schutzmachtmandat für die Ukraine übernehme. Das alles sind die Konsequenzen dieser Erklärung bzw. der Entscheidungen in Sachen Sanktionen. Bedenken Sie das auch mit.
Ich glaube, wir sind in einer neuen Situation. Das hat nichts mit Beliebigkeit zu tun, sondern das hat mit unserer Tradition zu tun, die Neutralitätspolitik immer auch auf die Rahmenbedingungen auszurichten, in denen wir uns befinden, immer unter Wahrung des Neutralitätsrechts. Dieses ist nach meiner Beurteilung bei der Motion Burkart gewahrt. Darum bin ich zum Schluss gekommen, dass diese Motion angenommen werden muss, nicht zuletzt auch darum, damit der Bundesrat uns eine Vorlage unterbreiten kann.