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Feri Yvonne · Nationalrat · 2023-03-07

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-07

Wortprotokoll

Aus der GPDel darf man bekanntlich nichts berichten, weil alles geheim ist. Aber Sie haben einen spannenden Jahresbericht, und ich habe daraus zwei Themen genommen und kann Ihnen ein paar Informationen geben.

Am 2. November 2020 verabschiedete die GPDel ihren Inspektionsbericht zum Fall Crypto AG. Sie erinnern sich sicher an diesen Fall. Der Fall Crypto AG hat gezeigt, wie eine gemeinsame Operation von amerikanischen und schweizerischen Nachrichtendiensten mit einer Schweizer Firma politisch von grosser Tragweite sein kann. Reale Konsequenzen hatte die Operation nicht erst, als sie schrittweise publik wurde. Über Dekaden hinweg hatte die gemeinsame Operation unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit einer Vielzahl von Staaten.

In einer ihrer Empfehlungen schlug die GPDel vor, dass gemeinsame Operationen dieser Art immer dem Bundesrat gemeldet werden. Er soll Kriterien festlegen, nach welchen er über eine solche Zusammenarbeit entscheidet. Der Bundesrat war mit dieser Empfehlung nur teilweise einverstanden und lehnte es ab, zwingend über jede gemeinsame Operation des Nachrichtendienstes mit einem Partnerdienst, in welche eine Schweizer Firma zwecks Informationsbeschaffung involviert wird, informiert zu werden. Über die Information des Bundesrates sollte vielmehr im Einzelfall und bezüglich aller Aktivitäten des NDB entschieden werden. Der Bundesrat wollte deshalb Kriterien dafür definieren, welche nachrichtendienstlichen Tätigkeiten das VBS ihm melden muss und wann er über ihre Durchführung entscheidet.

Die GPDel erachtete eine solche Regelung im Gegensatz zum Bundesrat als sehr dringlich und verlangte diese bereits auf Ende 2021. Das VBS lieferte im September 2022 einen ersten Vorschlag dazu.

Ich komme zu einem Dienstleistungsvertrag des NDB mit einer Privatperson. Die Vorsteherin des VBS wurde am 5. November 2021 erstmals über die Existenz eines als Dienstleistungsvertrag bezeichneten Auftrages des ehemaligen Direktors des NDB an eine Privatperson orientiert. Diese Person hatte "unter aller Geheimhaltung und Verschwiegenheit" für den damaligen Direktor des NDB ein Kontaktnetz in unterschiedlichen Bereichen aufzubauen und Informationen daraus nutzbar zu machen. Die Untersuchung bestätigte, dass beim Dienstleistungsvertrag verschiedene einschlägige Weisungen zur Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen beim NDB nicht respektiert und weitere beschaffungsrechtliche Grundsätze missachtet worden sind. Darüber hinaus gelangte die Untersuchung zum Schluss, dass auf die Einreichung einer Strafanzeige verzichtet werden soll, und liess leider die Frage offen, ob die beauftragte Person eine Quelle des NDB war.

Abgesehen von der Missachtung der internen beschaffungsrechtlichen Vorgaben nahm die GPDel mit Befremden zur Kenntnis, dass die Privatperson nach den Wahlen vom 20.[NB]Oktober 2019 analysierte, welche Mitglieder des Bundesparlamentes dem NDB-Direktor gegenüber "hilfreich" bzw. "negativ eingestellt" sein könnten. Da diese Beurteilungen im Auftragsverhältnis mit dem NDB erstellt wurden, fallen sie unter die Schranken von Artikel 5 Absatz 5 NDG und stellen eine unzulässige Bearbeitung von Informationen über die politische Betätigung und die Ausübung der Meinungsfreiheit dar.

Die Administrativuntersuchung hat zudem gezeigt, dass die Privatperson verdeckt Informationen zu Themen aus dem Aufgabenbereich des NDB beschafft und an den damaligen Direktor des NDB weitergeleitet hat. Die Vorgehensweise entspricht im Grundsatz einer typischen Tätigkeit einer menschlichen Quelle. Die Privatperson hatte jedoch weder den NDB-intern vorgeschriebenen Rekrutierungsprozess durchlaufen, noch war eine Quellenführerin aus der Beschaffungsabteilung für sie und die Rechtmässigkeit ihrer Aktivitäten verantwortlich. Ebenso fehlte eine Berichterstattung an die Vorsteherin des VBS und die GPDel. Diese Vorgaben gelten für jede Person, die im Auftrag des NDB verdeckt Informationen beschafft, und unabhängig davon, wie ihre Zusammenarbeit mit dem NDB sonst noch vertraglich geregelt sein mag.

Dies war nur ein kurzer Auszug aus unserer sehr spannenden Arbeit. Auch von meiner Seite geht ein grosser Dank an das GPDel-Sekretariat.

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