Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2023-03-07
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-03-07
Wortprotokoll
Viele von Ihnen kennen wohl den Begriff der sogenannten Wanderjahre. Gerade jüngere Menschen zwischen 20 und 35 befinden sich in einer Lebensphase, in welcher sowohl privat wie auch beruflich vieles nicht genau definiert ist. In dieser Zeit werden berufliche Entwicklungsmöglichkeiten gesucht, teilweise auch im Ausland. Häufig greifen solche Menschen dann auf die [PAGE 243] Möglichkeit der Untermiete zurück, um weiterhin ein Standbein in der Schweiz zu haben und hierher zurückkehren zu können. Hier schadet der neue Artikel 262 Absatz 4 Buchstabe d, welcher als Verweigerungsgrund die Untermiete, die länger als zwei Jahre dauert, vorsieht, den Mietenden massiv. Diese Frist schränkt ein und ist in vielen Kontexten zu kurz, sei dies beispielsweise bei einem Auslandsstudium, einem vorübergehenden Arbeitsaufenthalt im Ausland oder bei einem Einsatz für eine Entwicklungsorganisation. Diese Erfahrung durfte ich selber mit meiner Familie in einem mehrjährigen Einsatz in den bolivianischen Anden machen. Diese Einsätze dauern nicht weniger als zwei Jahre.
Herr Bregy, wenn Sie behaupten, dass das ausschliesslich Leute mit einem hohen Einkommen seien, dann ist das schlicht nicht wahr. Das sind Leute mit einem mittleren Einkommen oder zum Teil sogar mit einem tiefen Einkommen. Untermieten, die länger als zwei Jahre dauern, stellen für Vermieter jedoch keinen Nachteil dar. Auch bei langfristigen Untermietverhältnissen schuldet schlussendlich die Hauptmieterin oder der Hauptmieter den Mietzins. Es gibt absolut keine Anhaltspunkte dafür, dass Untermietverhältnisse über zwei Jahre problematisch zu sein scheinen. Eine solche willkürliche Frist gehört deshalb nicht ins Gesetz. Denn die heute vorhandenen Regeln sehen bereits eine Zustimmung der Vermieterschaft für eine Untermiete vor, jedoch ohne übertriebenen Formalismus.
Vielen Dank, wenn Sie diese unnötige Verschärfung ablehnen und dem Streichungsantrag der Minderheit II (Brenzikofer) folgen.