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Rieder Beat · Ständerat · 2023-03-07

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-07

Wortprotokoll

Ein Paradox habe ich in den Verhandlungen über diese Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung nie begriffen, obwohl ich doch seit dreissig Jahren Strafrecht praktiziere: Einerseits versucht man, den Strafrahmen anzugleichen - das Ziel dieser Vorlage war es, den Strafrahmen an andere Straftatbestände anzugleichen. Andererseits versucht man, den Tatbestand im Sexualstrafrecht auszuweiten. Viele Sprecher haben während dreier Jahre versucht, den Tatbestand auszuweiten, alles Mögliche zu kriminalisieren, die Beweisschwellen herunterzusetzen und sogar die Unschuldsvermutung umzustürzen. Aber wenn sie dann einen überführten Straftäter vor Gericht haben, dann scheuen sie sich, eine Strafe auszusprechen, die signifikant ist. Dieses Paradox habe ich nie begriffen.

Wenn wir hier beim Strafrahmen versagen, werden wir die Probleme, die das Volk mit dieser Rechtsprechung hat, nie beseitigen. Es gibt keine Vergewaltigung, die mit einer bedingten Geldstrafe bestraft werden darf. Das darf es nicht geben, denn die Vergewaltigung ist der schwerste Straftatbestand im Sexualstrafrecht. Es mag sein, dass andere Strafbestimmungen durchaus mit Geldstrafen abgegolten werden können, aber diese hier eben nicht.

Ich werde hier jetzt deutlich, weil bei Absatz 2 das Gleiche dann auch Thema sein wird. Wenn wir hier versagen, werden wir unserer Verpflichtung, den Opferschutz ernst zu nehmen, nicht nachkommen. Wenn Opfer am Ende eines Verfahrens wegen Vergewaltigung - wir reden hier von einer Prozesszeit von bis zu drei, vier Jahren - mit ansehen müssen, dass der Täter mit einer bedingten Geldstrafe bestraft wird, haben wir ein Problem. Warum haben wir ein Problem? Weil ein Raser in der Schweiz auf jeden Fall zumindest eine bedingte Gefängnisstrafe von einem Jahr erhält. Und es ist gerade das Ziel der Strafrahmenharmonisierung, diese Strafen einander anzugleichen. Die Leute sollen nicht den Eindruck haben, dass gewisse Delikte Kavaliersdelikte sind, während wir bei anderen Delikten hart zuschlagen.

Ich bitte Sie deshalb dringend, bei den Absätzen 1 und 2 der Minderheit zu folgen.