Arslan Sibel · Nationalrat · 2023-03-07
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2023-03-07
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Eine Minderheit aus der Kommission möchte Ihnen beliebt machen, der parlamentarischen Initiative Porchet Folge zu geben. Die parlamentarische Initiative will, dass die Artikel im Strafgesetzbuch betreffend den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden. Der Grundsatz der Fristenregelung, der sich bewährt hat, soll in einem Spezialgesetz oder in einem Gesetz über die sexuelle Gesundheit im weiteren Sinn verankert werden.
Der Schwangerschaftsabbruch stellt in der Schweiz ein Recht dar. Er wird in unserem Rechtssystem aber immer wieder als eine Strafsache behandelt. Die Regelung im Strafgesetzbuch führt dazu, dass ein Schwangerschaftsabbruch in erster Linie eine verwerfliche, strafrechtliche Angelegenheit ist und erst in zweiter Linie eine gesundheitliche Entscheidung, die von der betroffenen Person gemeinsam mit einem Arzt oder einer Ärztin getroffen wird. Diese gesundheitliche Entscheidung wird aber, wie gesagt, als sekundär betrachtet.
Studien belegen, dass wir in der Schweiz eine der niedrigsten Abtreibungsraten in Europa haben. Niemand geht also mit einem Schwangerschaftsabbruch leichtfertig um. Trotzdem ist der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch verankert. Das heisst, dass es grundsätzlich strafbar und nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel in einer Notlage, erlaubt ist, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Diese Notlage muss geltend gemacht werden. Da wird eben auch gesagt, dass die ersten zwölf Wochen berücksichtigt werden müssen. Das ist eine Bevormundung der schwangeren Personen, denen nicht zugetraut wird, in einer Abwägung der Situation einen Entscheid zu fällen.
Dieser Person wird das Selbstbestimmungsrecht verweigert, denn das Abbrechen einer Schwangerschaft ist grundsätzlich ein strafbarer Akt, nur dann nicht, wenn eine Notlage geltend gemacht werden kann. Dies führt dazu, dass es zu Stigmatisierungen kommt, das hat auch Frau Porchet vorhin erwähnt: Die aktuelle Regelung im Strafgesetzbuch führt zu Stigmatisierungen von abtreibungswilligen Personen, aber auch von Gesundheitspersonal, weil es bürokratisch belastet wird, aber auch, weil man ihm vorwirft, dass vielleicht nicht genügend vom Abbruch abgeraten wurde.
In der Bevölkerung wird weitgehend die Meinung geteilt, dass eine schwangere Person das Recht hat, sich für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden, und die aktuelle Regelung stösst auch beim Gesundheitspersonal auf grosses Unverständnis. Diese Stigmatisierung trifft aber natürlich die betroffenen Personen am meisten: Schuldgefühle, die zu Stress und psychologischen Problemen führen oder zu Druck, auf eine Abtreibung zu verzichten.
In der Kommission für Rechtsfragen wurde festgehalten, dass die heutige Fristenregelung ein Kompromiss ist. Es ist eine Errungenschaft, die in einer Volksabstimmung bestätigt wurde; an dem will auch niemand etwas ändern. Es ist aber auch eine Errungenschaft, die sich seither in der Gesellschaft weiterentwickelt hat. Das Problem dort ist nämlich heute ein anderes: Wir stellen die Regelung im Strafgesetzbuch infrage. Die Frage ist, ob sie der reproduktiven Selbstbestimmung der Frau denn gerecht wird.
Es widerspricht dem Grundsatz der Ultima Ratio, wonach das Strafrecht erst dann gilt, wenn alle anderen Mittel erschöpft sind: Bei einem straffreien Abbruch ist das nicht logisch. Deshalb sollen Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche aus dem Strafgesetzbuch herausgelöst werden. Wir wollen mit diesen Forderungen, welche international von 32 anderen Ländern getragen werden und so auch von der WHO empfohlen werden, die vollständige Entkriminalisierung der Abtreibung erreichen. Das führt für die Frauen zu einer Erleichterung, man verhilft ihnen dazu, sich nicht stigmatisiert zu fühlen; auch für das Gesundheitspersonal ist das wichtig. Mit der heutigen Regelung im Strafgesetzbuch ist die Entscheidungsautonomie der schwangeren Person in unwürdiger Weise eingeschränkt.
Ich bitte Sie, dieser Stigmatisierung ein Ende zu setzen, die wichtigen Verbesserungen im Vorstoss von Frau Porchet zu unterstützen, bestehende Hürden abzubauen, der Kommissionsminderheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.