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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-03-08

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-03-08

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für die verschiedenen Voten zum Eintreten. Leider ist Herr Zanetti jetzt nicht mehr da. Indirekt hat er ja dem Bundesrat Kohärenz zugestanden, denn Sie wissen, dass der Bundesrat beim Bereinigungskonzept der Finanzpläne 2025 und 2026 vorsieht, dass eben diese Absatzhilfe gestrichen werden soll. Sie werden sich darüber noch unterhalten können, da sich die WAK-S ja sicherlich sehr einlässlich mit dieser Frage beschäftigen wird.

Es wurde mehrfach angedeutet oder gesagt, dass dieses Gesetz auf eine Motion Ihrer SGK zurückgeht. Es war ein Auftrag Ihres Rates und Ihrer Kommission. Der Auftrag lautete, eine gesetzliche Grundlage zur Besteuerung von sogenannten E-Zigaretten zu schaffen. Die Steuer muss dabei dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen und soll tiefer sein als bei klassischen Tabakprodukten.

Ich werde Ihnen gerne noch kurz die Vorlage vorstellen, auch wenn ich in dieser Materie zugegebenermassen nicht über die Expertise von Herrn Zanetti verfüge. Bei mir ist es schon einige Jahre her, dass ich diesem Laster entflohen bin. Nun, bei dieser Gesetzesänderung sieht der Bundesrat eine differenzierte Besteuerung vor. Bei wiederverwendbaren E-Zigaretten soll die nikotinhaltige Flüssigkeit der Tabaksteuer unterstellt werden. Der vorgesehene Steuersatz beträgt 20 Rappen je Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit. Mit diesem Steuertarif sollen aufhörwillige Raucherinnen und Raucher nicht davon abgehalten werden, die weniger schädliche E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden. Bei Einweg-E-Zigaretten soll ebenfalls die Flüssigkeit besteuert werden, jedoch unabhängig davon, ob sie Nikotin enthält oder nicht. Die Steuer soll auf 1 Franken je Milliliter festgelegt werden.

Warum sollen Einwegzigaretten deutlich höher und warum sollen auch solche ohne Nikotin besteuert werden? Herr Stöckli hat darauf hingewiesen, dass die Aufmachung der E-Zigaretten attraktiv ist. Angeboten werden zum Beispiel Aromen wie Cola, Gummibärchen - ich muss sagen, das würde mich auch interessieren -, Energydrink usw. Es sind Aromen, die bei Jugendlichen populär sind, die sie kennen und die sie [PAGE 134] ansprechen. Das hat bei Jugendlichen zu einem regelrechten Boom geführt.

Jugendliche sollen davon abgehalten werden, mit dem Konsum von E-Zigaretten zu beginnen. Der für wiederverwendbare E-Zigaretten vorgesehene Steuertarif eignet sich eben nicht dafür. Der Preis für eine typische Einweg-E-Zigarette von aktuell 6 Franken würde damit nur um 40 Rappen steigen; sonst wären es etwa 2 Franken. Das wäre präventiver - man kann vielleicht auch sagen: prohibitiver -, als wenn man den Preis nur um 40 Rappen erhöht. Bei nikotinfreien E-Zigaretten besteht zwar kein Abhängigkeitspotenzial, aber sie sind auch nicht frei von Risiken. Hier geht es einfach darum, die Hemmschwelle zu erhöhen, damit man nicht mit[NB]dem[NB]Dampfen beginnt und dann auf andere Produkte umsteigt.

Nun ein kurzer internationaler Vergleich: In der Europäischen Union sind E-Zigaretten in allen Mitgliedstaaten erhältlich. Sie werden aber nur in zwölf Staaten besteuert. Einige Länder besteuern alle Flüssigkeiten, andere nur solche mit Nikotin. Der Steuersatz variiert zwischen 13 und 32 Cent je Milliliter Flüssigkeit.

Auch in unseren Nachbarländern wird die Besteuerung der Flüssigkeiten unterschiedlich gehandhabt: In Deutschland werden die Flüssigkeiten mit 16 Cent mit schrittweiser Erhöhung auf 32 Cent bis 2026 besteuert. In Italien sind es 13 Cent je Milliliter. Frankreich und Österreich besteuern sie noch nicht.

Der Bundesrat erachtet die vorgeschlagenen Steuersätze im internationalen Vergleich als angemessen. Eine höhere Steuer würde gerade bei den wiederverwendbaren E-Zigaretten den Einkaufstourismus ansteigen lassen und den hiesigen Handel benachteiligen. Bei Einweg-E-Zigaretten wird die Schweiz hingegen mit Abstand die höchste Steuer aufweisen, da andere Länder keine differenzierte Besteuerung vorsehen. Und anders als bei den Flüssigkeiten für wiederverwendbare E-Zigaretten erachtet der Bundesrat die Gefahr eines steigenden Einkaufstourismus als eher gering. Jugendliche, die die hauptsächliche Zielgruppe der Einweg-E-Zigarette darstellen, tätigen ihre Käufe ja normalerweise nicht im Ausland. Sie fahren nicht über die Grenze, um solche Einkäufe zu tätigen.

Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von 14 Millionen Franken, die vollumfänglich der AHV und IV zufliessen werden. Mit der gewählten Besteuerung bleibt der Vollzug trotz grosser Produktevielfalt einfach, und der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und das Gewerbe bleibt gering.

Die beiden Hauptziele der Besteuerung von E-Zigaretten werden mit der Ihnen vorgelegten Gesetzesänderung erfüllt. Aufhörwillige Raucherinnen und Raucher erhalten aufgrund der im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten tieferen Besteuerung von wiederverwendbaren E-Zigaretten einen Anreiz, auf die weniger gesundheitsschädlichen E-Zigaretten umzusteigen. Durch die deutlich höhere Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten werden insbesondere Jugendliche vom Konsum von Einweg-E-Zigaretten und somit von einem[NB]möglichen[NB]Einstieg in einen regelmässigen Konsum abgehalten.

Ich bitte Sie deshalb im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten. Ich werde mich in der Detailberatung dann gerne noch zu den Minderheitsanträgen äussern.