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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2023-03-08

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-08

Wortprotokoll

Ich werde hier neben der Begründung meiner Minderheit auch gleich die Meinung der FDP-Fraktion kundtun.

Zuerst zu meiner Minderheit, der Minderheit I (Jauslin): Was ist das Problem, und wie lange sollen Projekte von einem vereinfachten Prozess profitieren? Dazu hat die Kommission Angaben gemacht. Dieser Prozess soll nämlich bis zur zusätzlichen Produktion von 1 Terawattstunde pro Jahr im Vergleich zum Jahr 2021 gelten. Nur ist es so, dass 1 Terawattstunde natürlich nur eine Schätzung sein kann, da ja erst bilanziert werden kann, wenn die entsprechende Energie auch wirklich produziert und in das Netz eingespiesen wird. Das würde heissen, dass der Umfang der Produktion zum Zeitpunkt X nicht ganz klar und auch nicht bekannt ist, da entsprechende Werte fehlen.

Daher fordert meine Minderheit, dass auf die installierte Leistung abgestellt wird. An jeder Windturbine ist ein Leistungsschild angebracht, und dort ist die entsprechende Leistung notiert. Alle Leistungen würden zusammengezählt die Grenze ergeben, bis zu der die erleichterte Bewilligung möglich wäre. Diese Grenze würde umgerechnet, gemäss den Durchschnitten, die wir in der Schweiz haben, in etwa bei 600 Megawatt liegen. Das würde heissen, dass an und für sich rund 150 Turbinen gebaut werden könnten.

Zu bemerken ist aber hier Folgendes, und das ist wichtig: Bei dieser parlamentarischen Initiative geht es nur um Projekte, die bereits eine gültige Nutzungsplanung haben. Trotzdem möchte ich Ihnen beliebt machen, meiner Minderheit zu folgen, damit die Verwaltung und vor allem die Bewilligungsbehörde, in diesem Fall der Kanton, einen klaren Parameter haben, auf den sie sich beziehen können.

Jetzt komme ich zur Haltung der FDP-Fraktion. Wie schon beim "Solar-Express" wähle hier der Gesetzgeber einen eher aussergewöhnlichen Weg. Der Gesetzgeber regelt hier bei diesem Gesetz nämlich nicht nur Grundsätzliches, sondern eben auch das Verfahren. Da kann man sich tatsächlich fragen: Ist das der richtige Zeitpunkt? Ist das auch der richtige Prozess? Hier muss man der SVP recht geben: Es ist aussergewöhnlich. An und für sich darf man aber nicht vergessen, dass aussergewöhnliche Situationen auch aussergewöhnliche Massnahmen erfordern, und genau das macht die parlamentarische Initiative mit dem dringlichen Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windparkprojekten.

Das Gesetz untersteht übrigens dem fakultativen Referendum. Auch in diesem Fall sind unsere demokratischen Rechte gewährleistet. Schlussendlich ist es ja nicht so, dass es keine Baubewilligung braucht, sondern die Baubewilligung wird eben vom Kanton erteilt, und dies führt natürlich dazu, dass eine deutliche Beschleunigung bei diesen Projekten möglich ist.

Es ist richtig, wie bereits gesagt worden ist, dass keine Vernehmlassung stattgefunden hat. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass im Zusammenhang mit dem Mantelerlass eine Vernehmlassung gemacht wurde und die entsprechenden Positionen der Minderheiten und auch der Parteien bekannt sind. Das war ja der Grund, warum die Kommission keine Vernehmlassung gemacht hat. Die FDP-Fraktion kann mit dieser Situation durchaus umgehen, insbesondere weil sie weiss, dass die Positionen von interessierten Kreisen bekleidet sind. Zusätzlich wurden Vertreter der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz sowie der Konferenz kantonaler Energiedirektoren, der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und die Umweltallianz eingeladen, der Kommission ihre Standpunkte noch einmal darzulegen, und diese wurden auch entsprechend aufgenommen.

Nun, was heisst es, dass 1 Terawattstunde erreicht und dafür zusätzlich eine Leistung von 600 Megawatt installiert werden soll? Das sind ja rund 150 bis 200 Turbinen. Wenn wir aber die Liste durchgehen, sehen wir, und auch die Kommissionssprecherin hat es gesagt, es sind zurzeit rund fünfzig solche Projekte auf dem Tableau. Das sind also nicht so sehr viele, und trotzdem ist es entscheidend, dass diese Projekte gebaut werden. Warum? Der Kippmoment im Netz ist entscheidend. Wann brauchen wir Energie, um die Frequenz hoch zu halten und in unserem Verteilnetz 50 Hertz sicherzustellen? Hier kann eine Windturbine durchaus ein entscheidender Faktor sein, damit das Netz an Stabilität gewinnt. Die Leistung ist sehr gut steuerbar. Genau das ist der Grund, warum wir auch kleine Leistungen, wirklich kleine Leistungen ans Netz nehmen können und wir so dem Energieversorger eine bestimmte Steuermöglichkeit geben.

Es kam noch die Frage auf, ob und wie es denn mit Beschwerden ans Bundesgericht gehe. Die FDP-Fraktion ist sich durchaus bewusst, dass mit dem vereinfachten Verfahren der Gang ans Bundesgericht nur noch bei [PAGE 270] grundsätzlichen Rechtsfragen möglich ist und in den Kantonen die entsprechenden Entscheide getroffen werden müssen. Da dieses Gesetz aber während einer beschränkten Dauer in Kraft ist, sieht die FDP-Fraktion hier durchaus einen Mehrwert, bei dem keine Einschränkungen von persönlichen Rechten und keine Einschränkungen von irgendwelchen demokratischen Rechten vorgesehen sind.

Ich fasse zusammen: Die FDP-Fraktion wird die Minderheit I (Jauslin) unterstützen und wird am Schluss dem Gesetz zustimmen. Sie wird den Rückweisungsantrag der Minderheit Imark ablehnen, weil sie der Ansicht ist, dass das Thema heute behandelt werden muss und heute aufs Tableau gehört, damit wir einen Beschluss fassen können, der entsprechend an den Ständerat weitergegeben werden kann. Im Weiteren wird sie den Minderheitsantrag II (Clivaz Christophe) ebenfalls ablehnen. Die Minderheit II will eine Reduktion der Leistung, sie reduziert die Gesamtleistung und verringert die Anzahl Windturbinen. Wir lehnen das ab.

Ich bitte Sie, auch die Überlegungen der FDP-Fraktion mit einzubeziehen, und freue mich, wenn der Nationalrat dem Gesetz zustimmt.