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Germann Hannes · Ständerat · 2023-03-08

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-08

Wortprotokoll

Nach den Ausführungen meines Vorredners bin ich geneigt, nun auch noch etwas beizufügen. Natürlich ist man nicht immer ganz kohärent. Es ist auch gut, wenn wir uns ab und zu selber den Spiegel vorhalten. Da bin ich völlig einig mit Kollege Zanetti. Ich staune hingegen über seine Kehrtwende als eigentlicher Vorkämpfer für eine Steuerbefreiung zugunsten dieser Ausstiegsmöglichkeiten und darüber, dass er nun den Umkehrschluss zieht und sagt, alle elektronischen Zigaretten seien nun auch quasi als Einstieg geeignet. Ich bin überzeugt, Kollege Zanetti, Sie haben den Einstieg via Hardcore-Weg gewählt. Das ist auch heute noch oft der Weg. Jetzt kehrt man einfach die Sache um und sagt, die Ausstiegsmittel, die praktisch auch nicht mehr schädlich sind, animierten zum Einstieg. Ob es so ist, werden dann die Langzeitstudien zeigen. Aber vorher - [PAGE 133] hier bin ich schon bei Ihnen - sollte der Staat auch kohärent handeln.

In diesem Sinne bitte ich Sie aus denselben Gründen, wie sie Kollege Kuprecht angeführt hat, um Zustimmung zur jeweiligen Mehrheit der Kommission, natürlich mit Ausnahme der Bestimmung, bei welcher ich in der Minderheit bin. Dort geht es eben gerade darum, dass man masshält, gemäss Schädlichkeit besteuert und nicht den Ausstiegsweg, den andere vielleicht schaffen, auch noch erschwert, indem man Dinge besteuert, die eigentlich gar nichts mit Tabak zu tun haben, wenn wir ehrlich sind.

Im Übrigen ist einfach darauf hinzuweisen, dass die Motion 19.3958, auf die jetzt dauernd verwiesen wird, den Gesetzgeber lediglich beauftragt, eine risikobasierte Besteuerung der E-Zigaretten einzuführen. Darum komme ich zum Schluss, dass wir das auch einhalten sollten. Wir sollten jetzt nicht noch Sachen draufpfropfen, so, wie Kollege Sommaruga das mit seinen Minderheiten machen möchte.

Ich danke Ihnen in diesem Sinne für die Unterstützung der Mehrheit und meiner Minderheit bei Anhang V.