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Graf Maya · Ständerat · 2023-03-08

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-03-08

Wortprotokoll

Gerne informiere ich Sie über zwei zentrale Geschäfte, welche die GPDel im Jahre 2022 behandelt hat. Den gesamten Jahresbericht der GPDel finden Sie in Kapitel 5, "Nachrichtendienst und Staatsschutz", des vorliegenden Jahresberichtes 2022 der GPK und der GPDel der eidgenössischen Räte. Die Lektüre dieses Jahresberichtes ist Ihnen sehr zu empfehlen.

Beginnen möchte ich mit einer wichtigen Vorbemerkung: Im Berichtsjahr konnte die GPDel nämlich ihren dreissigsten Geburtstag feiern, sie hatte sich am 4. März 1992 konstituiert. Die gesetzliche Grundlage für die Bildung einer Delegation der GPK war am 1. Februar 1992 mit dem damals neuen Artikel 47quinquies des Bundesgesetzes über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung sowie über die Form, die Bekanntmachung und das Inkrafttreten ihrer Erlasse in Kraft getreten, welchen die eidgenössischen Räte noch in der ersten Wintersession der 44. Legislatur verabschiedet hatten. Den Anstoss für eine permanente Delegation hatten die parlamentarischen Untersuchungskommissionen von 1989 und 1990 zu den Vorkommnissen im EJPD respektive im damaligen Eidgenössischen Militärdepartement gegeben. Das primäre Ziel beider PUK war es, die parlamentarische Oberaufsicht über den Staatsschutz im Inland und den Auslandsnachrichtendienst zu stärken. So weit der kleine Exkurs zur Geburtsstunde der GPDel vor nun genau 31 Jahren.

Nun zum ersten Geschäft, mit welchem sich die GPDel im Jahr 2022 unter anderem beschäftigte, zur Oberaufsicht über die sicherheitspolitische Führung: Mit seinem Bericht an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz konzipierte der Bundesrat im Jahre 1999 seine sicherheitspolitischen Führungsinstrumente neu. Die GPDel verfolgt seither systematisch die Tätigkeit des Sicherheitsausschusses des Bundesrates (SiA) und seiner vorbereitenden Stabsorgane. Als Oberaufsicht interessiert sich die GPDel für die Rolle des Nachrichtendienstes in diesen Gremien und für den Beitrag des SiA zur Aufsicht und Kontrolle des Bundesrates über den Nachrichtendienst. Darüber hinaus überprüft die Delegation die Funktionsweise der Instrumente der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates im Hinblick auf ihre Zweckmässigkeit und Wirksamkeit.

Anlass für die neuste Aussprache mit dem SiA im Mai 2022 waren die Evakuationsmission in Kabul und der Krieg in der Ukraine. In der Regel plant der SiA vier ordentliche Sitzungen pro Jahr, während die Sitzungen der Kerngruppe Sicherheit (KGSi) im Monatsrhythmus erfolgen. In den Jahren 2019 und 2020 fanden allerdings lediglich drei Sitzungen des SiA statt. Im Jahr 2021 führte der SiA nur noch zwei ordentliche Sitzungen durch.

Zur Diskussion möglicher politischer Gegengeschäfte zum Beschaffungsverfahren für das neue Kampfflugzeug traf sich der SiA in der ersten Hälfte des Jahres 2021 viermal im Spezialformat Air 2030. Diese Entwicklung erschwerte es dem SiA, eine systematische Beurteilung der sicherheitsrelevanten Lage zu gewährleisten, was aus Sicht der GPDel auch dazu führte, dass der Bundesrat zu spät und nicht genügend [PAGE 140] auf die Evakuationsmission in Kabul und den Beginn des Angriffskrieges in der Ukraine vorbereitet war.

Am 11. Oktober 2022 besprach die GPDel mit der Vorsteherin des VBS die Tätigkeit der interdepartementalen Koordinationsgruppe Ukraine/Russland (Ikur), welche nach Kriegsausbruch eingesetzt worden war. Die GPDel erkundigte sich insbesondere nach den Entwicklungsszenarien, von deren Veränderung sie Kenntnis nahm.

Die GPDel nahm auch Kenntnis davon, dass der Bundesrat Voraussetzungen geschaffen hatte, um den vorgeschlagenen Strategischen Führungsstab Bund (SFB) für die Bewältigung eines Nuklearereignisses sowie einen Krisenstab bei einer Energiemangellage zu aktivieren. Da die Generalsekretärinnen und -sekretäre nicht nur in der Ikur, sondern auch in diesen zusätzlichen Stäben Einsitz nehmen sollten, stellte die GPDel die Frage der Durchhaltefähigkeit im Fall einer Mehrfachkrise.

Während die GPDel die Schaffung dieser Instrumente begrüsste, zeigte die Reaktion des Bundes auf den Krieg in der Ukraine, dass sehr viel Zeit auf die Diskussion und die Schaffung der notwendigen Führungsstrukturen verwendet werden musste.

Nun komme ich noch zu einem zweiten Geschäft der GPDel im Rahmen ihrer begleitenden Oberaufsicht. Im Bericht geben wir Ihnen einen Einblick in die Vorkommnisse beim Ressort Cyber im Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Bereits in ihrem Jahresbericht 2021 hatte die GPDel auf problematische Vorgänge hingewiesen, die vor einiger Zeit im NDB festgestellt worden waren. Aus Geheimhaltungsgründen konnte aber nicht offengelegt werden, dass sich diese Vorkommnisse im Ressort Cyber des NDB ereignet hatten. Davon erfuhr die Öffentlichkeit erst durch eine Medienmitteilung des Bundes im Januar 2022.

Die GPDel selbst hatte bereits im August 2021 erstmals von den problematischen Aktivitäten des Ressorts Cyber erfahren und sich im Oktober 2021 von der Chefin des VBS über die internen und externen Abklärungen des NDB respektive einer Anwaltskanzlei informieren lassen. Nach Erhalt der Resultate im Dezember 2021 erkundigte sich die GPDel beim VBS nach dem weiteren Vorgehen. Wie die Departementsvorsteherin Anfang 2022 ausführte, hatte der NDB als Sofortmassnahme beschlossen, das Ressort Cyber aus der Abteilung Informationsmanagement in die Abteilung Auswertung zu überführen. Die Chefin des VBS hatte zudem die Eröffnung einer administrativen Untersuchung im Themengebiet Cyber beschlossen. An ihrer Sitzung vom 26. Januar 2022 erkannte die GPDel keine Veranlassung, ihre laufende Abklärung in eine formelle Inspektion zu überführen. Gleichzeitig interessierte sich die GPDel aber weiterhin für die zukünftige Organisation der Cyberaufgaben im NDB und dafür, welche strafrechtlichen Konsequenzen das Departement aus den Vorkommnissen ziehen wollte.

Um das Wissen über die Cyberabwehr zu vertiefen und sich ein Bild über das Funktionieren der Aufsicht zu machen, führte die GPDel im ersten Halbjahr 2022 Anhörungen mit insgesamt dreizehn Personen durch und edierte relevante Unterlagen, die mehrheitlich aus den Akten der internen Untersuchung des NDB stammten. Es zeigte sich, dass der NDB bei privaten Providern Server-Abbilder erstellt und den Inhalt sowie die Randdaten ihres Kommunikationsverkehrs überwacht hatte. Das externe Rechtsgutachten und die Administrativuntersuchungen haben in der Zwischenzeit gezeigt, dass das Vorgehen bei der Informationsbeschaffung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach.

Der GPDel als Oberaufsicht ging es auch darum, das Funktionieren der Aufsicht innerhalb des VBS, aber auch der unabhängigen AB-ND zu beurteilen. Nach Ansicht der GPDel haben die Leitungen von NDB und VBS ihre Aufsichtsverantwortung zu langsam wahrgenommen, und es fehlte an der Koordination zwischen den verschiedenen internen und externen Prüfhandlungen. Im Gegensatz zu den langwierigen Aufsichtsprozessen im VBS konnte die GPDel jedoch im Verlauf des Jahres 2022 einen positiven Neuanfang bei den Cyberbeschaffungsmassnahmen des NDB feststellen. So prüft nun der NDB vor einer Informationsbeschaffung beim Provider jeweils, ob die Massnahme vorgängig dem Bundesverwaltungsgericht zur Genehmigung vorzulegen ist. Dieser Prozess wird von der GPDel unterstützt. Im Verlauf des Berichtsjahres hat die GPDel verfolgt, wie der NDB - immer unter Vorbehalt der gerichtlichen Genehmigung - begann, Erfahrungen mit den gesetzlich vorgesehenen Beschaffungsmitteln zu sammeln. Aufgrund ihrer Abklärungen geht die GPDel davon aus, dass der Erfolg der Cyberabwehr mit der Beschaffung von Randdaten allein nicht gewährleistet werden kann. Relevant ist diese Erkenntnis auch in Bezug auf einen allfälligen Revisionsbedarf des Nachrichtendienstgesetzes.

Hiermit schliesse ich und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.