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Friedl Claudia · Nationalrat · 2023-03-08

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-08

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der Finanzkommission zu diesem Geschäft, das der Bundesrat am 31. August 2022 als Botschaft zum Rahmenkredit "Globale Umwelt 2023-2026" veröffentlicht hat. Dazu gehört ein Verpflichtungskredit von 197,75 Millionen Franken. Weil dieser Betrag doch beträchtlich ist, hat die Finanzkommission sich dazu entschieden, eigene Anträge zu stellen und der UREK einen Mitbericht zu schicken.

Die Vorlage umfasst vier ganz wichtige Umweltgeschäfte. Es geht um die achte Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds, um die Wiederauffüllung des multilateralen Ozonfonds sowie um zwei auf Anpassungsmassnahmen fokussierte spezielle Klimafonds, die vor allem ärmeren Ländern zugutekommen.

Die beantragten 197,75 Millionen Franken für den Zeitraum 2023-2026 bedeuten gegenüber dem Rahmenkredit der letzten vier Jahre eine Erhöhung um 49,92 Millionen bzw. um 33,8 Prozent. Es werden aber nicht alle vier Kredite im gleichen Umfang erhöht. Erhöht wird vor allem der Verpflichtungskredit für den GEF, den Finanzierungsmechanismus der wichtigsten Umweltkonventionen, nämlich von 118,4 Millionen auf 155,4 Millionen. Auch die Kredite für die speziellen Klimafonds werden von 13,15 Millionen auf 26 Millionen Franken erhöht. Der Kredit für den multilateralen Ozonfonds bleibt mit 13,55 Millionen praktisch unverändert. Dies gilt ebenso für die Durchführungskosten für alle Projekte in der Höhe von 2,8 Millionen. Die beantragten Mittel ermöglichen es der Schweiz, sich angemessen an den Herausforderungen der globalen Umwelt zu beteiligen und die Kontinuität ihres seit dem Jahre 1991 eingegangenen Engagements zu gewährleisten.

Durch die Erhöhung des Beitrags für den GEF bleibt die Schweiz Mitglied im Exekutivrat und behält so ihre Einflussmöglichkeiten und ihr Image als verlässliche und engagierte Partnerin im Umweltbereich. Sie hält damit ihren Lastenanteil im GEF konstant. Die Kommissionsmehrheit ist deshalb der Meinung, dass der beantragte Verpflichtungskredit angemessen ist.

Eine Minderheit der Kommission äusserte aber Bedenken, ob sich die Schweiz angesichts der angespannten Finanzlage eine Erhöhung der Beiträge leisten könne. So liegt ein Antrag der Minderheit I (Graber) aus der Finanzkommission auf eine Reduzierung des Kredits auf 147,83 Millionen Franken vor, der gleich lautet wie der Minderheitsantrag III (Egger Mike) aus der UREK. Dieser Betrag entspricht demjenigen für den vergangenen Zeitraum, also für die vergangenen vier Jahre. Die Minderheitsvertreter sind der Ansicht, dass mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Betrag die gewünschten Ziele erreicht werden können und eine Erhöhung deshalb nicht notwendig ist.

Dem steht der Antrag der Minderheit II (Wettstein) aus der Finanzkommission gegenüber, der gleich lautet wie der Antrag der Minderheit IV (Klopfenstein Broggini) aus der UREK. Er will den Verpflichtungskredit gegenüber dem Entwurf des Bundesrates um 81,28 Millionen Franken aufstocken. Diese Aufstockung ergibt sich aus einer Verdoppelung des Kredits an den GEF in der Vorperiode, woraus ein Gesamtkredit von 279,03 Millionen Franken resultiert. Als Begründung wird angeführt, dass sonst die Investitionen in die Umwelt und die Leadership der Schweiz in den führenden Organisationen langfristig nicht gewährleistet werden können.

Die Finanzkommission lehnte beide Anträge, die jetzt als Minderheitsanträge vorliegen, ab, den Antrag der Minderheit I (Graber) mit 15 zu 9 Stimmen, den Antrag der Minderheit II (Wettstein) mit 16 zu 8 Stimmen.

Die Mehrheit der Finanzkommission empfiehlt Ihnen, dem Verpflichtungskredit von 197,75 Millionen Franken für die Jahre 2023 bis 2026 entsprechend der Vorlage des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.