Trede Aline · Nationalrat · 2023-03-08
Trede Aline · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2023-03-08
Wortprotokoll
Mit der Minderheit Trede zu Artikel 17 möchten wir die Nachhaltigkeit als Kriterium bei den Einfuhrzöllen einfügen. Wir haben in diesem Saal in den letzten Jahren bereits mehrmals die Diskussion geführt, ob wir die Standards in der Schweiz auch als Erfordernis bei Einfuhrzöllen oder eben für importierte Lebensmittel einführen können. Wir haben in diesem Saal sehr oft die Argumente gehört, dass es nicht so einfach sei, Massnahmen und Standards in der Schweiz zu definieren, wenn diese dann mit Importen umgangen werden könnten. Diese Argumente sind für uns nachvollziehbar, aber das, was dahintersteht, ist eben auch veränderbar. Wir müssen nur eine Möglichkeit schaffen, um beim Import von Agrarprodukten, wenn wir also Produkte importieren, über die Zölle entsprechend Gegensteuer zu geben. Es geht darum, dass wir dort einen Hebel ansetzen können. Diesen Hebel geben wir Ihnen hier mit unserem Minderheitsantrag.
Es ist ein sehr einfacher Antrag: Es ist nur das Wort "Nachhaltigkeit" einzufügen. Artikel 17 würde neu heissen: "Bei der Festsetzung der Einfuhrzölle sind die Nachhaltigkeit sowie die Versorgungslage im Inland und die Absatzmöglichkeiten ..." (Zwischenruf des Präsidenten: Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Trede ist am Sprechen. Bitte mehr Ruhe!) Gut, ich wiederhole noch einmal, wie Artikel 17 neu heissen würde; es würde nur das Wort "Nachhaltigkeit" neu eingefügt: "Bei der Festsetzung der Einfuhrzölle sind die Nachhaltigkeit sowie die Versorgungslage im Inland und die Absatzmöglichkeiten für gleichartige inländische Erzeugnisse zu berücksichtigen."
Es ist also eine sehr kleine Veränderung, die aber sehr viele Auswirkungen für uns haben könnte. Es geht darum, dass bei der Festlegung der Einfuhrzölle auch Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden können und vor allem auch berücksichtigt werden sollen. Das soll neben der Versorgungslage im Inland - diese würde also immer noch berücksichtigt - und den Absatzmöglichkeiten von gleichartigen inländischen Produkten geschehen. Ich habe es Ihnen vorgelesen, es ist wirklich nur ein Wort, das wir einfügen würden.
Das Schöne daran ist, dass bereits eine Verfassungsgrundlage für diese Ergänzung besteht. In Artikel 104a der Bundesverfassung heisst es nämlich, dass grenzüberschreitende Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen sollen. Also müssen wir diesen Minderheitsantrag wirklich annehmen. Denn wir könnten mit differenzierten Einfuhrzöllen eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft und des Ernährungssystems fördern.
Wir bitten Sie, diesem Antrag zuzustimmen, sodass wir in Zukunft zumindest die Möglichkeit haben, nicht nur für den inländischen Markt entsprechende Standards zu definieren, sondern über die Einfuhrzölle Begleitmassnahmen für den Import zu beschliessen.