AB 316075
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-03-09
Wortprotokoll
Es geht weiter mit der Agrarpolitik. Hier bitte ich Sie, meine zwei Minderheitsanträge zu unterstützen. Einerseits ist es der Minderheitsantrag zu Artikel[NB]52. Ich will diesen Artikel aufheben. Denn mit diesem Artikel soll der Bund Beiträge für die Finanzierung von Verwertungsmassnahmen zugunsten der inländischen Eierproduktion ausrichten. Absatzförderungen und Marktentlastungen insbesondere für tierische Produkte verzerren hier den Markt gegenüber den pflanzlichen Produkten. Sie generieren mehr Produktion, welche mit der Forderung nach einer standortangepassten Bewirtschaftung nach Artikel 104a der Bundesverfassung nicht mehr vereinbar ist.
Wenn Sie es mit einer gesamtheitlichen Ernährungspolitik ernst meinen, welche nicht in die Konsumentscheide eingreift, dann sollten Sie nicht auf der Angebotsseite subventionieren und den Markt verzerren. Wir haben heute eine Marktstützung bei den Eiern von rund 1,7 Millionen Franken pro Jahr. Damit werden die saisonalen Schwankungen im Eierverbrauch geglättet. Das heisst, an Ostern zum Beispiel werden industriellen Verarbeitern im Rahmen von sogenannten Aufschlagaktionen pro verbrauchtem Ei 9 Rappen ausbezahlt. Zusätzlich werden mit einem Bundesbeitrag im Detailhandel die Eier verbilligt. Das hat z. B. Avenir Suisse schon 2018 in ihrem Bericht "Eine Agrarpolitik mit Zukunft" aufgezeigt. Es handelt sich hier um eine biodiversitätsschädigende Subvention, als welche sie auch der Bericht der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft identifiziert hat. Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen und diese verzerrenden Beiträge zur Inlandeierproduktion in Artikel 52 zu streichen.
Ich komme zu meiner zweiten Minderheit. In Artikel 70b schlage ich einen neuen Absatz 4 vor. Mit dieser Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes wird sichergestellt, dass beim Bau von bewilligten Solaranlagen in Sömmerungsgebieten weiterhin Direktzahlungen ausgerichtet werden. Es zeigt sich aktuell, dass viele alpine Solaranlagen genau auf diese Sömmerungsflächen projektiert werden. Wir haben mit der Solaroffensive im Herbst 2022 eine zeitlich eng befristete Vorlage zur Erstellung von alpinen Fotovoltaikanlagen beschlossen. Bis 2025 müssen diese Anlagen am Netz sein und Strom produzieren.
Diese Offensive hat eine wichtige Bedeutung für die Stromversorgung der Schweiz, insbesondere im Winterhalbjahr. Auf dieser Grundlage werden aktuell Dutzende von konkreten Projekten geplant und projektiert. Trotz eines beispiellos beschleunigten und vereinfachten Verfahrens ist die Komplexität bis zum Erhalt einer Baubewilligung nach wie vor gross und der Weg dorthin sehr dornenreich. Eine möglichst hohe Planungssicherheit ist für die Projektierenden zentral. Unsichere Umstände für die Verhandlungen mit den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten sind dabei kontraproduktiv. In der Praxis ist es sehr gut möglich, gleichzeitig in einer Art Symbiose Strom mit Fotovoltaikpanels zu produzieren und die dadurch nur sehr leicht reduzierten Flächen trotzdem zu bewirtschaften, beispielsweise zum Weiden von Kühen und Schafen, und so die Biodiversität zu fördern. Mit meinem Antrag auf einen neuen Absatz 4 in Artikel 70b möchte ich in dieser Sache Klarheit im Gesetz schaffen.
Die Diskussion in der Kommission zu meinem Gesetzesvorschlag hat ergeben, dass mein Anliegen möglicherweise mit entsprechenden Verordnungsanpassungen rasch umgesetzt werden könnte. Ich bitte den Bundesrat deshalb, hierzu Stellung zu nehmen und Klarheit zu schaffen. Denn die Zeit drängt, und die Projekte müssen in den kommenden Monaten eine Baubewilligung erhalten, um rechtzeitig realisiert werden zu können.
Ich danke Ihnen, wenn Sie meine Minderheitsanträge unterstützen.