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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-09

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-09

Wortprotokoll

Ich möchte nicht die ganze Stellungnahme des Bundesrates wiederholen, aber vielleicht trotzdem einen Hinweis machen: Mit Exporten im Wert von 2,3 Milliarden Franken im Jahr 2022 zählen Pestizide zu den volkswirtschaftlich bedeutendsten Produkten im Aussenhandel der Schweiz. Dies darf man bei dieser Diskussion einfach nicht vergessen. Gleichzeitig wissen Sie, dass die Bundesbehörde doch diverse Stoffe - 69 Wirkstoffe - 2020 von der Liste der für Pflanzenschutzmittel genehmigten Stoffe gestrichen hat. Wir sind hier also durchaus aktiv. Dazu, ob weitere Wirkstoffe - das ist vielleicht das, was Sie nur teilweise befriedigt - der neuen Ausfuhrbeschränkung unterstellt werden müssen, laufen derzeit Abklärungen im UVEK. Wir achten natürlich auch etwas auf die wirtschaftliche Tragbarkeit einer solchen Streichung, aber grundsätzlich wollen wir, wenn die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen gefährdet wird oder wenn Umweltrisiken bestehen, den Export dieser Stoffe untersagen.

Warum werden nicht einfach alle Wirkstoffe, die in der Schweiz nicht angewendet werden dürfen, für den Export gestrichen oder einer Ausfuhrbewilligung unterstellt? Dies schlicht deshalb, weil sie zum Teil in der Schweiz gar nicht angemeldet werden, weil aufgrund des kleinen Marktes in der Schweiz kein Interesse besteht, sie hier zu verkaufen. Deshalb können sie einfach ins Ausland exportiert werden. So muss diese Prüfung auch beinhalten, was der Grund ist, weshalb ein Wirkstoff nicht auf der Liste ist: Ist der Grund ein rein ökonomischer, dass der entsprechende Markt in der Schweiz gar nicht bearbeitet wird, oder ist der Stoff gesundheitsgefährdend? Ist Letzteres der Fall, braucht es natürlich dann die Bewilligung.