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de Courten Thomas · Nationalrat · 2023-03-13

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-13

Wortprotokoll

Wir befinden uns in diesem Dossier, der BVG-Reform - einem der wichtigsten Geschäfte unserer Legislatur -, nun tatsächlich auf der Schlussgeraden. Wir haben noch vier Differenzen mit dem Ständerat, die wir in der dritten Runde bereinigen wollen.

Die gewichtigste ist wohl die Frage der Eintrittsschwelle, also die Frage, ab welchem Grundeinkommen jemand obligatorisch im BVG versichert ist. Über das Jahr haben wir hier bereits verschiedene Lösungen diskutiert. Der Bundesrat hat gemäss geltendem Recht 22 050 Franken beantragt. Der Nationalrat ist in der ersten Runde dem Ansinnen gefolgt, dass wir mehr Personen, vor allem Geringverdienende, zusätzlich versichern möchten, und hat die Schwelle quasi auf 12 548 Franken halbiert. Der Ständerat hat die Meinung vertreten, dass das zu weit gehe, und hat bei 17 208 Franken eine Art Kompromiss definiert. Der Nationalrat ist diesem Argument des Kompromisses in der zweiten Runde noch nicht gefolgt, ist auf den Entwurf des Bundesrates zurückgekommen und hat wieder die 22 050 Franken als Schwelle definiert.

Nun suchen wir immer noch einen Kompromiss mit dem Ständerat, der die Schwelle bei 17 208 Franken angesetzt hat. Wir haben in der Kommission eine Mehrheit für eine neue Schwelle bei 19 845 Franken gefunden, also für eine Kompromisslösung innerhalb des Kompromisses. Das ist das, was Ihnen Ihre Kommission mit 14 zu 11 Stimmen vorschlägt.

Die Minderheit Nantermod möchte bei den 17[NB]208 Franken des Ständerates bleiben, dies mit dem Argument, dass damit der Zielsetzung der Reform, mehr Versicherte im BVG drin zu haben, Rechnung getragen wird. Diese Argumentation ist insofern stichhaltig, als die Anzahl der neu zu Versichernden mit dem Beschluss des Ständerates und dem Antrag der Minderheit Nantermod bei fast 200[NB]000 liegen würde, mit dem Antrag der Mehrheit der Kommission aber nur bei 100[NB]000. Das drückt sich entsprechend auch bei den [PAGE 397] Kosten dieser Reform aus. Die Gesamtkosten über die gesamte Reformdauer bis 2045, die von der Eintrittsschwelle definiert werden, liegen mit dem Antrag der Mehrheit bei 2,7 Milliarden Franken; mit dem Beschluss des Ständerates bzw. dem Antrag der Minderheit Nantermod sind sie fast doppelt so hoch, nämlich 5 Milliarden Franken. Insofern möchten wir Ihnen beantragen, hier die Schwelle als Kompromissvorschlag bei 19[NB]845 Franken festzulegen.

Bei Artikel 8 Absatz 2bis geht es um die Frage, ob wir die bisherige Lösung in der Temporärbranche auch künftig ermöglichen wollen. Heute besteht dort ein eigener Gesamtarbeitsvertrag, also eine sozialpartnerschaftliche Lösung, die es ermöglicht, dass diese Branche auch entsprechend versichert ist. Sozialpolitisch wäre diese Lösung weiterhin wünschenswert, insbesondere für Wirtschaftszweige mit Tieflohn- und Teilzeitbeschäftigungen. Damit legen wir auch mit den Fokus darauf, die Sozialpartnerschaft zu stärken; dies geht aber nur aufgrund der entsprechenden Bedingungen, die im Antrag der Minderheit Rechsteiner Thomas definiert sind. Die Kommission wünscht mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen, das geltende Recht beizubehalten und keine solche Ausnahme zuzulassen. Sie argumentiert, dass andere Branchen folgen würden, die ebenfalls eine Sonderlösung für sich in Anspruch nehmen würden, wenn eine Ausnahme gewährt würde.

Bei Artikel 33a beziehungsweise 47abis geht es um die Weiterversicherung des bisherigen Verdienstes, wenn man eine Erwerbstätigkeit reduziert oder eine Pause macht, zum Beispiel eine Elternpause, eine Bildungspause oder eine familienbedingte Reduktion des Pensums. In diesen Fällen soll die Versicherung auf die eigenen Kosten des Arbeitnehmers weitergeführt werden können. Damit soll vermieden werden, dass man im Alter Lücken hat, die dann wieder zu schliessen wären. Ihre Kommission will mit 14 zu 10 Stimmen hier nicht mehr am bisherigen Beschluss des Nationalrates festhalten, sondern neu dem Ständerat folgen und diese Möglichkeiten beim geltenden Recht belassen, das heisst, dass man diese Möglichkeit erst ab dem 58. Altersjahr hat.

Keine eigentliche Differenz, aber ein Rückkommen auf einen bereits gefassten Beschluss des Rates gibt es bei Artikel 47c noch zu kommentieren; wir haben dort keinen Minderheitsantrag. In unserer bisherigen Fassung haben wir bei der Anspruchsberechtigung für die Zusatzrente eine zusätzliche Hürde von mindestens zehn Jahren Erwerbsdauer bzw. Versicherungsdauer im BVG vor der Pensionierung vorgesehen. Wir haben dann gemerkt - auch in der Kommission und zusammen mit dem Ständerat -, dass das keine gute Idee ist, weil wir dadurch Leute benachteiligen würden, die kurz vor der Pensionierung noch einen Erwerbsausfall haben, beispielsweise durch Arbeitslosigkeit. Das wäre nicht gerecht. Wir haben deshalb hier ein Rückkommen gemacht und diese Bestimmung entsprechend korrigiert.

In der letzten Differenz bei Artikel 79b geht es um die Möglichkeit des Einkaufs in das BVG. Ziel der Reform ist es, die Umverteilung im System zu reduzieren. Wenn wir hier dem Ständerat folgen würden, würden wir diese Umverteilung nicht reduzieren, sondern eben ins Gegenteil verkehren und verstärken. Das wollen wir vermeiden. Der Ständerat wollte hier die Einkaufsmöglichkeiten erweitern, was Ihre Kommission mit 15 zu 10 Stimmen ablehnte. Wir bitten Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Ich muss noch einen kleinen Hinweis zuhanden der Redaktionskommission anbringen, den wir vom entsprechenden Sekretariat erhalten haben - jetzt habe ich das gerade verloren, Herr Roduit wird das gleich nachholen.