Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-13
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-13
Wortprotokoll
Ich habe mich auf diese Debatte gefreut - nicht nur, weil es meine erste grössere Debatte hier an diesem Platz ist, sondern auch, weil ich meine, dass die nationalrätliche UREK hier eine sehr gute Grundlage für die Erneuerung des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes geschaffen hat, auf der wir aufbauen können und die wirklich dazu beitragen wird, dass der dringend nötige Zubau auch ermöglicht wird.
Egal, was in der Vergangenheit war: Wir brauchen in diesem Land sehr rasch mehr Strom, insbesondere mehr Winterstrom. Die kurzfristigen Risiken versuchen wir, soweit möglich, mit Reservekraftwerken abzudecken. Hier erfolgt ein weiterer Aufbau, weil auch im nächsten Jahr noch Knappheit herrschen könnte. Wir wissen nicht, für wie lange das sein wird, aber wir hoffen natürlich, dass die Reservekraftwerke, die - es wurde hier gesagt - mit Öl oder vielleicht später einmal mit Gas betrieben werden, gar nie eingeschaltet werden müssen, weil wir nicht in eine Mangellage kommen. Aktuell sieht es recht gut aus. Die Prognosen für das nächste und übernächste Jahr können wir aber noch nicht genauer machen, und deshalb ist die Vorlage wichtig.
Ich möchte zuerst sagen, wo sich die Vorlage einreiht, und anschliessend sage ich, welches die wichtigsten Punkte sind.
Die Vorlage reiht sich in die Beschlüsse ein, die dieser Rat bereits im vergangenen Herbst gefasst hat. Die Verwaltung vereinbarte unter der Leitung der damaligen Bundesrätin Sommaruga im Rahmen des runden Tisches mit den Stakeholdern fünfzehn Projekte; das waren aber nur unverbindliche Vereinbarungen. Es folgte der "Solar-Express" im vergangenen Herbst, als man die Grundlage schaffen wollte, um dringend 2 Terawattstunden alpinen Solarstrom produzieren und gleichzeitig die Grimselstaumauer erhöhen zu können. Schliesslich wurde letzte Woche der "Wind-Express" beschlossen, mit dem Sie eine Grundlage für die Produktion von 1 Terawattstunde geschaffen haben. Das ergibt insgesamt schon einmal 5 Terawattstunden Winterstrom. Damit kann man den Zubau jetzt sehr rasch starten.
In diese Arbeiten gliedert sich nun die umfassende Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes, der sogenannte Mantelerlass, ein. Wenn es uns gelingt, in diesem Tempo weiterzufahren, und wir die Vorlage noch in dieser Legislatur verabschieden - was ich sehr befürworten würde -, wird ein nahtloser Übergang der gefassten dringenden Beschlüsse in eine ordentliche gesetzliche Grundlage ab 1. Januar 2025 möglich sein. Das ist insofern wichtig, als es kaum möglich ist, im Rahmen des "Solar-Expresses" alle Projekte bereits bis 2025 fertig erstellt zu haben.
Wir haben mit Ihrer Kommission folgendes Konzept skizziert, Ihre Kommission hat es mehrheitlich verabschiedet: Im Bereich Wind- und Solarenergie sollen sogenannte geeignete Gebiete im Richtplan ausgeschieden werden. In diesen geeigneten Gebieten gibt es dann einen Vorrang für die Energieproduktion gegenüber dem Schutzbereich. Was die fünfzehn Projekte des runden Tisches anbelangt, gilt das Gleiche: Auch für diese Projekte soll ein Vorrang für die Energieproduktion vor dem Schutz gelten. Diese Projekte sollen auch im Gesetz festgeschrieben werden. Es ist mir wichtig, zu betonen, dass diese Vorlage nicht einen Zubau ungeachtet des Landschafts- und des Naturschutzes vorsieht. Wir haben hier, glaube ich, den Grat gefunden zwischen Schutz und Nutzen. Es gibt Gebiete, bei denen man schneller und einfacher bauen können soll, und andere, bei denen man das nicht tun können soll.
Die Vorlage wird diesen Sommer vom Bundesrat noch durch eine Beschleunigungsvorlage ergänzt. Diese war letztes Jahr in der Vernehmlassung. Um die vorliegende Vorlage nicht zu schwerfällig zu machen, haben wir diese Beschleunigungsvorlage bewusst rausgenommen. Sie soll aber sehr rasch, noch in diesem Sommer, durch den Bundesrat verabschiedet und der UREK unterbreitet werden.
Wichtig in diesem Gesetz ist der schon erwähnte Vorrang der Produktion bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Schutzes, aber ebenso wichtig sind die Fördermöglichkeiten, indem zwischen einem Investitionsbeitrag und der gleitenden Marktprämie gewählt werden kann. Die Kombination dieser zwei Faktoren sollte es ermöglichen und die richtigen Anreize schaffen, dass auch tatsächlich gebaut wird.
Ich möchte der Kommission für die beförderliche Behandlung dieses Geschäftes danken - das war nicht selbstverständlich, denn man musste zusätzliche Sitzungstage einschalten, aber die Diskussionskultur war sehr produktiv. Wir brauchen dieses Gesetz so rasch als möglich. Wir haben deshalb bewusst, wie es in den Referaten der Fraktionssprecher bereits erwähnt wurde, auf verschiedene Bereiche verzichtet, die die Vorlage unnötig belastet haben. Das ist der Umgang mit Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen, der Umgang mit Restwerten, der Umgang mit speziellen Substraten, der Umgang mit einer allfälligen Liberalisierung, aber auch der Umgang mit der Kernkraft. Ich möchte Ihnen klar sagen, dass sich unser Departement selbstverständlich mit diesen Technologien befasst und entsprechend der Vorlage zum bestehenden Energiegesetz auch die regelmässigen Updates über die [PAGE 411] vorliegenden Technologien erarbeitet und noch in diesem Jahr dazu Grundlagenarbeit leisten wird. Das ist aber nicht Gegenstand der jetzigen Vorlage. Hier handelt es sich um die Massnahmen für einen raschen und kurzfristigen Zubau im Bereich der erneuerbaren Energien.
Die UREK-N hat die Vorlage gut aufgenommen und konsequent weiterentwickelt. Sie hat insbesondere vier Bereiche festgelegt: die Zubauziele, den Umgang mit dem Umweltschutz, aber auch die Stärkung der Energieeffizienz und letztlich die Stärkung der Innovation. Die UREK-N hat die ambitionierten Ziele der UREK-S - den Zubau von 35 Terawattstunden erneuerbarem Strom bis 2035 - bestätigt.
Es ist gut und ehrlich, zu sagen, welch gewaltige Strommenge es in Zukunft braucht: 35 Terawattstunden sind sehr, sehr viel. Das ist gleich viel, wie alle unsere Wasserkraftwerke bereits heute produzieren, sogar leicht mehr. Man muss sich vergegenwärtigen, dass es einen grossen Kraftakt brauchen wird. Bei den beschleunigten Verfahren stehen wir erst am Anfang; das einfach zu dieser Zielsetzung. Wir sagen mit dieser Zielsetzung eben auch klar, was es als Gegenstück zum indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative braucht. Wenn wir aus den fossilen Energien aussteigen, braucht es deutlich mehr Strom. Von daher erachte ich diese Zahl im Gesetzentwurf als sehr wichtig.
Schliesslich ist das Zubaukonzept dementsprechend auch bedeutend, insbesondere betreffend den Umgang mit den Schutzmassnahmen. Das Zubaukonzept für Solar- und Windkraftanlagen umfasst die Artikel 10 und 12 EnG und 9bis StromVG; das sind sozusagen die Kernartikel. Artikel 10 EnG legt fest, dass die Kantone in ihrer Richtplanung neben Wind- und Wasserkraft nun neu auch für Solaranlagen geeignete Gebiete, insbesondere in der Fläche, festlegen. Artikel 12 EnG präzisiert das nationale Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien. Hier ist wichtig zu sagen, dass die UREK-N im Gegensatz zum Ständerat am Biotopschutz festhält, aber gewisse wichtige Ausnahmen vorsieht, insbesondere was die Gletschervorfelder anbelangt. In Artikel 9bis StromVG wurden für bestimmte Vorhaben spezifische und sinnvolle Erleichterungen für den Zubau aufgenommen. Sie werden auch noch über einzelne Anträge dazu abstimmen.
Im Raumplanungsgesetz wird schlussendlich die Standortgebundenheit für kleinere Anlagen ohne nationales Interesse geregelt. Der Bundesrat unterstützt auch diesen Ansatz ausdrücklich. Es ist ein guter Kompromiss zwischen Schutz und Nutzen. Für die Ausscheidung der Eignungsgebiete, und das scheint mir hier von grosser Bedeutung zu sein, wird der Bundesrat selbstverständlich die Anforderung auf Verordnungsstufe festlegen müssen. Dabei soll verlangt werden, dass die Kantone eine stufengerechte Auseinandersetzung mit den wesentlichen Interessen vornehmen, insbesondere mit dem Landschafts- und Biotopschutz, aber auch mit dem Schutz der Fruchtfolgeflächen. Wir wollen die Solarproduktion nicht plötzlich in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion setzen. Hier braucht es Klarheit.
Ich komme zu einzelnen Punkten, die mir wichtig erscheinen, zuerst zur Finanzierung und der Handhabung des Netzzuschlagsfonds: Sowohl Bundesrat wie auch Kommission beantragen Ihnen keine weitere Erhöhung des Netzzuschlagsfonds. Der Bundesrat kann sich hier der Kommission[NB]anschliessen. Wir möchten aber, dass eine Verschuldung möglich ist. Im Falle einer Verschuldung würden wir dann selbstverständlich sehr rasch vor den Rat kommen, um eine allfällige Erhöhung des Netzzuschlagsfonds zu diskutieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Systemintegration von erneuerbaren Energien. Wir konnten verschiedentlich über die Problematik des Netzes, der Netzverstärkung, lesen. Hier sind im Gesetz einige gute Verbesserungen enthalten, die eine Systemintegration von Solarenergie ermöglichen.
Zuletzt zur Innovation und Datenverfügbarkeit: Die Kommission stützt die Lösung des Ständerates der sogenannten lokalen Energiegemeinschaften, das ist eine wirkliche Innovation. Zudem unterstützt die Kommission die Teilöffnung des Messwesens gemäss dem Entwurf des Bundesrates und das wichtige Anliegen der Datenverfügbarkeit. Das sind sehr technische Angelegenheiten, sie sind aber zentral für ein Funktionieren des zukünftigen Strommarktes.
Nun ist mir ganz wichtig, zu sagen: Ich erachte es als möglich, dass diese Vorlage mehrheitsfähig bleibt. Dazu braucht es aber zwei zentrale Korrekturen.
Die eine Korrektur betrifft die Solarpflicht für Bestandsbauten. Hier riskieren wir klar ein Referendum und auch ein Scheitern. Wenn Sie die Leute plötzlich dazu zwingen, Solarzellen auf ihren Dächern zu installieren, ohne dass sie gerade einen Umbau oder eine Sanierung machen, dann geht das einen Schritt zu weit. Deshalb bitte ich Sie hier, im Interesse all dieser Vorteile, wie ich sie jetzt genannt habe, diesen Artikel zu korrigieren und die Solarpflicht bei Bestandsbauten abzulehnen.
Die zweite Korrektur betrifft einen Punkt, der aus meiner Sicht zu weit geht, nämlich die Sozialisierung der Kosten bei der Verstärkung von Erschliessungsleitungen. Wir können die Kosten für lange Erschliessungsleitungen zu einem einzelnen Gebäude, auf dessen Dach Solarzellen installiert werden, nicht einfach auf die Allgemeinheit übertragen. Hier stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die breite Öffentlichkeit nicht. Ich bitte Sie, auch das bei den einzelnen Anträgen entsprechend zu korrigieren. Die Anträge, um diese Korrekturen zu machen, liegen vor.
Schliesslich möchte ich Ihnen etwas zur Verfassungskonformität klar sagen. Darüber diskutiert man natürlich - Sie jetzt verschiedentlich auch. Ich habe die einzelnen Punkte von meinen Leuten und insbesondere den Juristinnen und Juristen in unserem Departement abklären lassen. Sie kommen klar zum Schluss, dass diese Vorlage verfassungskonform ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie, grossteils der Mehrheit der Kommission zu folgen, ausser bei der Solarpflicht und, wie gesagt, der Verstärkung der Erschliessungsleitungen. Dort können Sie den Minderheiten folgen, sonst der Mehrheit.
Der Bundesrat unterstützt diese Vorlage und das Eintreten.