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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-13

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-13

Wortprotokoll

Gerne nehme ich namens des Bundesrates zu den verschiedenen Anträgen Stellung. Zuerst komme ich zu den wichtigsten Punkten in diesem Block 1, und das sind sicher die Zubauziele.

Ich habe es einleitend bereits gesagt: Diese 35 Terawattstunden bis 2035 und 45 Terawattstunden bis 2050 sind ambitioniert, aber richtig und wichtig, weil sie die grossen Herausforderungen zum ersten Mal auch konkret in einem Gesetz aufzeigen. Wenn wir uns das Ziel setzen, können wir darauf abgestellt dann auch die notwendigen Massnahmen in den nächsten Jahrzehnten definieren. Die Ziele für die dezentralen Erneuerbaren sind damit deutlich höher, als sie der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte. Es ist für die Elektrifizierung nötig. Mit der Elektrifizierung lösen wir auch gleichzeitig das Klimaproblem; denn nur die Elektrifizierung ermöglicht den Ausstieg aus fossilen Energien. Es ist immer die Frage, was zuerst kommt. Hier ist es die Elektrifizierung, die dringend nötig ist.

Die Kommission legt ebenfalls einen Richtwert für den Import im Winter fest. Zwar passt sie die Logik gegenüber dem [PAGE 418] Ständerat etwas an; es gibt aber ein klares politisches Signal, wo das Problem liegt und wie die Herausforderung zu lösen ist. Die Kommission spricht sich zusätzlich für konkrete Verbrauchsziele betreffend Energie und Elektrizität für 2035 und 2050 aus. Das schafft klare Ziele und auch Verbindlichkeit.

Der Bundesrat lehnt in diesem Block alle Minderheitsanträge ab. Ich möchte das wie folgt begründen:

Das Ausbauziel betreffend die Wasserkraft ist mit 39,2 Terawattstunden im Jahr 2050 bereits sehr hoch. Ich habe viel Sympathie für die Minderheit I (Bregy), denn je mehr, desto besser. Aber ich glaube, wir sollten hier bei der sehr ambitionierten Zahl von 39,2 Terawattstunden bleiben. Vielleicht braucht es dazu dann auch das von Ihnen erwähnte Projekt, damit diese Zahl erreicht wird. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Die Minderheit II (Graber) will statt von "Produktion" von "Nettoproduktion" sprechen. Das ist hier nicht zwingend, weil im heutigen Gesetz mit dem Begriff "Produktion" schon Nettoproduktion gemeint ist. Diesen Minderheitsantrag lehnen wir deshalb auch ab.

Zu den Importrichtwerten und zur Elektrizität im Winterhalbjahr: Bundesrat Rösti ist hier gegenüber Nationalrat Rösti intelligenter geworden. Ja, man kann immer dazulernen. Es war natürlich eine gute Minderheit damals, aber es war halt im letzten Jahr. (Heiterkeit)

Die 5 Terawattstunden als maximaler Importrichtwert für den Winter waren einmal ein Start. Aber es wurde dann in der Kommission richtig moniert, dass wir, wenn die Produktion übers ganze Jahr steigt, natürlich auch eine höhere Winterproduktion brauchen. Daher wird besser ein Wert in Prozenten der Gesamtproduktion genommen. Wir wären heute mit 20 Prozent schon über den 5 Terawattstunden, nämlich bei 6, was durchaus Sinn macht. Deshalb empfehle ich Ihnen auch hier, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen - das fällt mir schwer, aber tun Sie das.

Auch nicht so einfach ist die Frage, wie mit den Minderheiten I (Paganini) und II (Paganini) umgegangen werden soll. Hier bitte ich Sie auch um Ablehnung, obschon ich grosses Verständnis dafür habe. Die Logik der Anträge, dass der erzielte Zubau, wenn wir zubauen, nicht gleichzeitig wieder verloren gehen sollte, kann ich nachvollziehen. Wir haben deshalb in der Kommission ein entsprechendes Postulat entgegengenommen, um hier die Vorlage nicht zu belasten. Im Rahmen des Auftrags dieses Postulates möchten wir prüfen, wie wir die Bedürfnisse der Ökologie, was das Restwasser anbelangt, mit einem möglichst geringen Verlust hinsichtlich der Stromproduktion in Einklang bringen können. Der Verlust sollte geringer sein, als es die vorliegenden Berechnungen ausweisen, die sich irgendwo zwischen 2 und 3 Terawattstunden bewegen. Wir werden den Bericht zu diesem Postulat rasch erarbeiten und Ihnen dann entsprechende Grundlagen geben.

Ich denke, für eine solche Änderung finden wir nur eine Mehrheit, wenn sie auch entsprechend von Ausgleichsmassnahmen begleitet wird. Die Fachleute sind hier bereits seit Längerem an der Arbeit, und ich hoffe, dass ich Ihnen dazu etwas werde unterbreiten können.

Heute ist es für diese Vorlage enorm wichtig, dass Sie der Mehrheit folgen. Denn letztlich ist es im Rahmen des runden Tischs, auch wenn dies keine Verbindlichkeit hat, doch gelungen, dass die grossen Schutzorganisationen unterschrieben haben und dass diese fünfzehn Projekte gebaut werden können. Sie haben das aber unter dem Vorbehalt gemacht, dass die bestehenden Gesetze eingehalten werden. Von daher war das letztlich der Kompromiss. Ich hätte grosse Bedenken, dass dann die andere Seite nicht mehr mitmachen und dieses Gesetz bekämpfen würde, wenn man jetzt diesen Kompromiss im Parlament hinsichtlich der Schutzseite aufschnüren würde - aber es ist natürlich in Ihrer Freiheit, das zu tun. Dann hätten wir am Schluss nicht nur den Verlust hinsichtlich der Restwassermenge, sondern gar keinen Zubau. Es scheint mir schon sehr wichtig zu sein, dass man den Kompromiss hier einhält.

Aber nochmals, Herr Paganini: Wir werden das im Rahmen des Postulates so rasch als möglich, so rasch es die Arbeiten zulassen, anschauen und kommen dann wieder, wenn dazu Gesetzesänderungen notwendig wären.

Dann zum Energie- und Stromverbrauch: Die Minderheiten I (Graber) und II (Imark) möchten weiterhin von Verbrauchsrichtwerten statt von Verbrauchszielen sprechen. Wir lehnen das ab. Verbindliche Ziele sind klarer als Richtwerte, bei denen man von vornherein sagen kann: Daran müssen wir uns nicht halten. Deshalb bitte ich Sie, auch diese Minderheitsanträge abzulehnen.

Zu den verschiedenen Aussagen, die Stromeinsparanforderungen pro Person seien falsch oder sehr ambitioniert, muss ich sagen: Ja, diese Anforderungen, wie wir sie hier haben, sind enorm ambitioniert. Das ist so. Sie sind in etwa gleich ambitioniert wie die Zubauzahlen. Ich glaube, wir zeigen hier einfach, welchen Ruck es braucht, damit in diesem Land letztlich genügend Strom da ist.

Ich kann Ihnen sagen, zwischen 2000 und 2019 lag die Einsparung an Elektrizität pro Person immerhin bei 17 Prozent; das ist eine hohe Zahl. Jetzt haben wir etwa doppelt so lange Zeit, und die Zahl müsste sich noch ein bisschen erhöhen. Ich glaube insofern an eine Erhöhung, als wir in diesem Gesetz ja auch noch den Effizienzmarkt einführen - das ist weiter hinten auf der Fahne -, indem wir von den Elektrizitätsunternehmen verlangen, dass sie bei einer Teilnahme in einem Effizienzmarkt Einsparungen von 2 Prozent des Stromverbrauchs vorzeigen müssen. Das bringt einen zusätzlichen Anreiz, den wir bisher nicht hatten. Aber die Herausforderung ist sehr gross, das bestreite ich in keiner Weise.

Ich bitte Sie somit, hier alle Minderheitsanträge abzulehnen.