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Hegglin Peter · Ständerat · 2023-03-14

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-14

Wortprotokoll

Krankenversicherer sollten Leistungen vergüten, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Was so trocken klingt, ist einfach erklärt: Es sind Leistungen in hoher Qualität, die den Patienten helfen und nicht zu teuer sind. Weil es aber immer wieder Leistungen gibt, die diesen Kriterien nicht entsprechen, gibt es ein Verfahren, um solche unnötigen Leistungen zweifelsfrei festzustellen. Es handelt sich, wie es der Kommissionspräsident schon gesagt hat, um ein evidenzbasiertes, wissenschaftliches Verfahren, die sogenannten Health Technology Assessments, kurz: HTA. Sind die WZW-Kriterien nicht mehr erfüllt, so sollten diese Leistungen eigentlich von der Vergütung durch die OKP ausgeschlossen werden, oder ihre Vergütung muss zumindest eingeschränkt werden. HTA sind also ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Wirksamkeit des Gesundheitssystems. Dank den HTA soll die Anzahl nicht wirksamer und nicht wirtschaftlicher Leistungen, Arzneimittel und Verfahren reduziert werden. Auf diese Weise kann die Qualität gesteigert und die Kosten gedämpft werden. Durch die Einführung von HTA werden jährliche Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken möglich.

Bisher sind aber nur die wenigsten Leistungen aus dem Pflichtkatalog verschwunden, bei denen ein positives HTA vorlag. Ich habe zwei, drei einfache und einleuchtende Beispiele dafür, für welche Leistungsbereiche bzw. Therapieformen HTA durchgeführt wurden. Alle drei Beispiele haben gemeinsam, dass es keine verbindlichen Massnahmen gibt, um die gemachten Erkenntnisse entsprechend durchzusetzen.

Das erste Beispiel betrifft die Eisentherapie bei Eisenmangel: Ein entsprechendes HTA wurde vor gut zwei Jahren abgeschlossen. Die untersuchten Studien zeigen, dass die Eisentherapie auf Beschwerden wie Schläfrigkeit und Depression oder auf die Lebensqualität keinen Einfluss hat. Ein eigens entwickeltes Kostenvergleichsmodell, das die Eiseninfusion mit der Einnahme von Eisentabletten verglich, zeigt, dass die Eisentherapie als Infusion viel teurer ist als in Tablettenform. Die weiteren Analysen zeigen auf, dass Kosteneinsparungen bis zu 102 Millionen Franken pro Jahr möglich sind, wenn als erstmalige Behandlung nicht eine Infusion angewendet, sondern Tabletten eingenommen werden. Hier wäre es daher wünschenswert, wenn die Arzneimittel mit Eisen zur Infusion limitiert und die Kosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gesenkt werden könnten, ohne dass der Patient irgendeinen Qualitätsverlust erleidet.

Das zweite Beispiel sind HTA betreffend das Arzneimittel Chondroitin. Es wird seit Jahren bei chronisch degenerativen Erkrankungen von Knie-, Hüft- und Fingergelenken angewendet. Es soll den Knorpelabbau bei älter werdenden Patienten stoppen oder zumindest verzögern. Der Nutzen der Behandlung über sechs Monate hinaus ist aber nicht nachgewiesen; das zeigen die vom HTA berücksichtigten Studien. Die Kosten dieser Arzneimittel zulasten der OKP betrugen im Jahr 2021 rund 35 Millionen Franken. Auch hier wäre ein mutiger Entscheid wünschenswert, solche Therapien zumindest einzuschränken.

Ein letztes Beispiel betrifft die Kniearthroskopie bei degenerativ verändertem Meniskus. Auch hier wurde ein HTA durchgeführt, um die Effektivität dieser Therapieform zu untersuchen. Die im HTA berücksichtigten Studien untersuchen insbesondere Behandlungsfaktoren wie Schmerz, Funktion, Gelenksteifigkeiten und Lebensqualität. Die Ergebnisse des HTA-Berichtes zeigten keine nennenswerten Unterschiede zwischen Kniegelenkspiegelungen und anderen Behandlungsmethoden wie beispielsweise Arzneimittel oder Physiotherapie. Einzig bei der kurzen Nachbeobachtungszeit hatten die mit Kniegelenkspiegelung behandelten Personen leicht schwächere Schmerzen als mit anderen Behandlungen. Auch hier geht es um einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag, der effektiver und effizienter eingesetzt werden könnte.

Sie sehen es, die drei Beispiele zeigen ein beachtliches Effizienzpotenzial auf. Ich bitte Sie daher, meiner Minderheit zu folgen. Dies würde auch die Möglichkeit bieten, dass der Nationalrat bzw. die vorberatende Kommission Artikel 32 mit den Ergänzungen gemäss Antrag der Minderheit nochmals genau anschaut. Vielleicht gibt es bei der Formulierung noch Verbesserungspotenzial dahin gehend, dass man sich noch stärker an den internationalen Gegebenheiten orientiert. Denn das System ist nach internationalen Gegebenheiten aufgebaut.

Grundsätzlich ist aber klar, dass man einen Schritt weiter gehen und entsprechende Massnahmen ergreifen muss, wenn bestimmte Leistungen nicht mehr den WZW-Kriterien entsprechen. Wenn Sie das heute einfach ablehnen, sind Sie im Prinzip für unnötige Leistungen und belasten den Prämienzahler und die Prämienzahlerin bewusst. Das heisst dann aber auch, und damit komme ich zum Schluss, dass die beim BAG eigens installierte HTA-Abteilung, wenn man bei vorhandenen HTA-Ergebnissen keine Taten folgen lässt, im Prinzip Arbeiten für die Galerie macht. In Zeiten knapper öffentlicher Finanzen finde ich dies bedenklich. Das ist eine reine Verschwendung von Steuergeldern. Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle hat in einem Bericht vom März 2022 festgehalten, dass hier Handlungsbedarf besteht und dass ihre Empfehlungen, die sie schon im Jahr 2014 formuliert hat, noch nicht umgesetzt werden. Wenn wir glaubwürdig sein wollen, müssen wir diese Prinzipien ins Gesetz schreiben und den zuständigen Behörden den Rücken stärken.

Das strebt meine Minderheit an. Ich bitte Sie, ihr zu folgen.