Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2023-03-14
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-14
Wortprotokoll
In Block 4 geht es um Anpassungen im Stromversorgungsgesetz, um Lieferpflicht und Tarifgestaltung und insbesondere auch um Bestimmungen über den Zubau für die Stromproduktion im Winter sowie um Versorgungssicherheit durch Energieeffizienz. Zentral für die FDP-Liberale Fraktion ist meine Minderheit zu Artikel 6 Absätze 1 bis 4 und weitere Artikel im Stromversorgungsgesetz. Der Minderheitsantrag betrifft auch Artikel 17 Absätze 2, 3 und 3bis des Energiegesetzes. Diese Minderheit verlangt die vollständige Strommarktöffnung.
Bekanntlich ist der Strommarkt in der Schweiz seit 2009 nur für Grossverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden geöffnet. Mit einer vollständigen Strommarktöffnung wird für sämtliche Endverbraucherinnen und Endverbraucher einerseits und für alle Produzenten und Stromlieferanten andererseits die gleiche Ausgangslage geschaffen. Damit können auch kleine Endverbraucherinnen und Endverbraucher, also Privathaushalte und kleine Unternehmen, von den Vorteilen einer freien Wahl profitieren.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Marktverzerrungen werden aufgehoben, unterschiedliche Angebote für Elektrizität können auf dem freien Markt effizienter genutzt werden. Die Preise werden marktnäher und flexibler ausgestaltet. Dies hat positive Auswirkungen auf die Flexibilität auf der Verbrauchsseite, sprich: Das Potenzial von Demand Side Management kann besser ausgeschöpft werden.
Die dezentrale Stromproduktion wird gestärkt, der freie Markt bietet Anreize für Innovationen, die ihrerseits dann wieder zu einer besseren Integration der erneuerbaren Energien führen. Damit wird die Energiestrategie 2050 gestärkt. Mit einer vollständigen Marktöffnung sind dann auch die Spezialregelungen gemäss Artikel 17bbis Absatz 3 Buchstaben a und b StromVG entbehrlich.
Ich komme mit meiner Minderheit auf den Entwurf des Bundesrates zurück, der die vollständige Marktöffnung in seiner Vorlage vorgesehen hat. Auch eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden hat diesen Schritt begrüsst. Dies sollte uns Guideline sein. In der Botschaft des Bundesrates findet sich denn auch ein eingängiges Beispiel - ich verweise auf Seite 30 der Botschaft -, nämlich ein "Anwendungsbeispiel Strommarktöffnung: Strom vom Dorfschulhaus". Zu betonen ist dabei auch: Es wird weiterhin eine Grundversorgung gewährleistet. Damit werden kleine Endverbraucherinnen und Endverbraucher angemessen vor Preismissbrauch geschützt. Zuständig für die Grundversorgung sind die lokalen Verteilernetzbetreiber. Sie können diesen Auftrag zur Grundversorgung entweder selber ausführen oder auf eigene Verantwortung an einen Dritten, zum Beispiel an einen grösseren Grundversorger, übertragen.
Der Ständerat hat sich gegen die vollständige Marktöffnung gestellt. Diese mache in Anbetracht der aktuellen Lage keinen Sinn. Oder anders gesagt: Der Zeitpunkt sei ungünstig. Dem ist aber entgegenzuhalten: Die vollständige Strommarktöffnung ist eine Voraussetzung für den Abschluss eines Stromabkommens mit der EU, und dessen Notwendigkeit und Dringlichkeit wird kaum ernsthaft bestritten sein. Die Einbindung in den europäischen Strommarkt bleibt eine wichtige Komponente zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. So gesehen, ist der Zeitpunkt eben nicht ungünstig, sondern der Schritt ist überfällig.
Ich bitte Sie, meiner Minderheit zuzustimmen. Die FDP-Fraktion wird dies geschlossen tun.
Den Antrag der Minderheit Klopfenstein Broggini bei Artikel 6 Absatz 1bis StromVG lehnen wir ab, ebenso die Anträge der Minderheiten I und II bei Artikel 6 Absatz 2bis StromVG. Die Minderheit I (Egger Kurt) will die Bestimmung insofern verschärfen, als sie beantragt, dass die Grundversorger beim Standardstromprodukt ausschliesslich Produkte anbieten dürfen, welche auf der Nutzung von inländischer erneuerbarer Energie beruhen. Demgegenüber will die Minderheit II (Strupler) die Bestimmung aufweichen: Die Formulierung "erneuerbar" möchte sie durch "klimaschonend produziert" ersetzen. Die FDP-Fraktion unterstützt hier den Antrag der Mehrheit, welche ein Elektrizitätsprodukt will, das auf der Nutzung von erneuerbarer Energie beruht.
Bei Artikel 6 Absatz 5bis geht es darum, die Belieferung von Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung und solchen im freien Markt zu gewährleisten, welche von ihrem Anrecht auf Netzzugang Gebrauch machen. Die FDP-Fraktion unterstützt hier den Antrag der Mehrheit, wonach die Elektrizitätsbeschaffung zwischen diesen beiden Marktsegmenten getrennt werden muss. Der Antrag der Minderheit Bäumle, welche im Grundsatz das geltende Recht übernimmt, wird unsererseits abgelehnt.
Eine weitere Minderheit betrifft Artikel 9bis Absatz 1 StromVG und damit die Stärkung der Winterstromproduktion. So gesehen ist dies ein zentrales Element dieser Vorlage. Die Mehrheit der Kommission übernimmt die Version des Ständerates, wonach ein Zubau von Kraftwerken zur Erzeugung erneuerbarer Energie von mindestens 6 Terawattstunden realisiert wird. Die Minderheit Flach will auf die entsprechende Mengenangabe verzichten.
Schliesslich noch zur Minderheit Munz zu Artikel 9bis Absatz 2 Buchstabe c StromVG: Hier geht es um die Frage der Interessenabwägung beim Zubau von Speicherwasserkraftwerken. Die Mehrheit geht davon aus, dass das Interesse an ihrer Realisierung anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgeht. Die Minderheit Munz stipuliert demgegenüber eine Gleichrangigkeit mit anderen nationalen Interessen. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt grösstenteils die Kommissionsmehrheit und lehnt den Minderheitsantrag Munz ab.
Zusammenfassend bitte ich Sie namens der FDP-Liberalen Fraktion, in diesem Block mit einer Ausnahme den Mehrheiten zu folgen. Die Ausnahme betrifft, wie dargelegt, meine Minderheit zu Artikel 6 Absätze 1 bis 4 StromVG und zu weiteren Bestimmungen zum freien Strommarkt. Die FDP-Liberale Fraktion fordert die vollständige Strommarktöffnung ein, als wichtiges Anliegen und Voraussetzung für den Abschluss eines Stromabkommens mit der EU. Ich bitte Sie, das mit der Unterstützung meiner Minderheit ebenfalls zu tun.