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Paganini Nicolo · Nationalrat · 2023-03-14

Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-14

Wortprotokoll

Ich äussere mich für die Mitte-Fraktion zu Block 4. Da steht die Minderheit Vincenz im Zentrum der Aufmerksamkeit. Sie möchte die komplette Marktliberalisierung, wie es ursprünglich auch der Bundesrat gefordert hat, jetzt wieder ins Gesetz bringen. Wir stellen fest, dass der Ständerat die Strommarktliberalisierung aus der Vorlage gestrichen hat. Es gab im Ständerat auf der Fahne auch keine Minderheit, beispielsweise von freisinnigen Ständeräten. Wir erachten das Anliegen natürlich schon aus diesem Grunde als chancenlos.

Wir wissen aber auch, dass mit der Ablehnung des Minderheitsantrages Vincenz die Frage der Strommarktliberalisierung nicht ein für alle Mal vom Tisch sein wird. Diese Frage wird uns wieder einholen, spätestens, wenn vielleicht tatsächlich irgendeinmal ein Stromabkommen mit der EU greifbar wird. Dann müssen wir das mit einer speziellen Vorlage wieder diskutieren. Aber wir sind der Meinung: Bei diesem Gesetz geht es jetzt vorrangig um den Zubau von Produktionskapazitäten bei den erneuerbaren Energien. Ich glaube, wenn wir diese extrem polarisierende Frage der Strommarktliberalisierung in die Vorlage packen würden, dann gäben wir den Mantelerlass wohl zum Abschuss frei. Der Ständerat hat das erkannt. Ich denke, wir sollten es ihm gleichtun, hier politisch klug handeln und den Konzeptantrag Vincenz ablehnen, vor allem auch aus taktischen Gründen.

Dann komme ich zum Antrag der Minderheit Klopfenstein Broggini zu Artikel 6 Absatz 1bis StromVG: Wir werden diesen Minderheitsantrag ablehnen. Er ist unserer Meinung nach wirtschaftsfeindlich und fragt auch nicht nach den Gründen für entsprechende Erhöhungen. Wer in der Grundversorgung ist, sollte unserer Meinung nach auf jeden Fall mit Strom versorgt werden.

Dann zu den Anträgen der Minderheit I (Egger Kurt) und der Minderheit II (Strupler) zu Artikel 6 Absatz 2bis: Wir lehnen beide Anträge ab und finden, entgegen dem Ständerat, dass die Einführung eines Standardstromprodukts eine sinnvolle Neuerung ist, auch ohne Strommarktliberalisierung. Die Minderheit I schiesst unserer Meinung nach über das Ziel hinaus. Die Folge wäre eine Verknappung der inländischen erneuerbaren Energieprodukte mit unabsehbaren Kostenfolgen für die Kunden in der Grundversorgung. Und die Minderheit II zielt auf die Kernkraft ab. Sie ist natürlich auch ideologisch begründet. Doch die Kernkraft hat keine Förderung auf der Nachfrageseite nötig.

Der Antrag der Minderheit Bäumle zu Artikel 6 Absatz 5bis StromVG ist zurückgezogen worden, sodass ich mich dazu nicht mehr äussern muss.

Wir bitten Sie ebenfalls, den Antrag der Minderheit Flach zu Artikel 9bis Absatz 1 StromVG abzulehnen. Unseres Erachtens fehlt es diesem Antrag an innerer Logik: Wenn man "Davon müssen mindestens 2 Terawattstunden [...]" schreibt und vorher die Nennung von "mindestens 6 Terawattstunden" streicht, dann bleibt ja gar kein Referenzpunkt mehr für das Wort "davon". Wir wollen ja, ehrlich gesagt, auch nicht irgendwelchen Druck auf die Zubauziele aus der Vorlage rausnehmen.

Der Antrag der Minderheit Munz und der Einzelantrag Munz sind zurückgezogen worden. Vielleicht noch dies an Frau Munz: Ich kann Ihre Argumentation sehr gut nachvollziehen. Wir sind einfach überzeugt, dass es mit der Beschleunigung allein nicht funktionieren wird. Wir müssen bei der Interessenabwägung für spezielle Fälle, für spezielle Projekte Justierungen vornehmen. Es würde nämlich nichts nützen, wenn man früher weiss, dass man nicht bauen kann; das bringt keine einzige Terawattstunde an zusätzlicher Stromproduktion.

Zu den Einzelanträgen Wasserfallen Christian zu den Artikeln 8a sowie 9bis StromVG: Wir lehnen beide Anträge ab. Das Gleiche gilt auch für die Einzelanträge Fluri zu Artikel 9bis Absätze 2bis und 2ter StromVG. Mit dem Mehrheitsantrag schaffen wir da eine Differenz zum Ständerat. Wir sind der Meinung, dass sich der Ständerat diese Sache noch einmal im Detail anschauen sollte.