Egger Kurt · Nationalrat · 2023-03-15
Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2023-03-15
Wortprotokoll
Ich kann da gleich mit meinem Gegenantrag zum Messwesen anschliessen. Mein Minderheitsantrag betrifft Artikel 17a StromVG; es gibt diverse weitere Artikel, die dann entsprechend angepasst werden müssten. Meine Minderheit lehnt die Liberalisierung des Messwesens ab, wie das auch der Ständerat tut. Dafür gibt es viele Gründe:
1.[NB]Das Messwesen ist die Grundlage für den sicheren Netzbetrieb und die strategische Netzplanung. Die Verantwortlichkeiten sind heute klar geregelt und liegen beim Verteilnetzbetreiber. Mit einer Liberalisierung sind eher ein Chaos bei den Zuständigkeiten und damit verbunden steigende Preise vorprogrammiert.
2.[NB]Mit einer Liberalisierung des Messwesens würden Synergien verloren gehen, die für den Umbau des Energiesystems wichtig sind. Da die Verteilnetzbetreiber oder viele von ihnen heute für Strom, Gas und Wärmenetze verantwortlich sind, dient das Messwesen aus einer Hand als Grundlage für die Sektorkopplung.
3.[NB]Eine Liberalisierung des Messwesens würde im Gegensatz zu anderen Liberalisierungen nicht zu weniger, sondern zu deutlich mehr Regulierung führen. Denn mit einer Liberalisierung des Messwesens würden neue Schnittstellen geschaffen und die Verantwortlichkeiten auseinandergerissen. Das würde den Datenzugang verzögern und die Kosten für die Allgemeinheit erhöhen.
4.[NB]Von einer Liberalisierung des Messwesens mögen einige Kunden profitieren. Für das Gesamtsystem hingegen ist sie kostentreibend. Dies hat auch eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Energie gezeigt.
5.[NB]Für die Gewährleistung des Datenzugangs muss das Messwesen nicht zwingend liberalisiert werden. Der Datenbedarf einzelner Kunden kann mit dem Smart-Meter-Rollout sichergestellt werden. Wir haben aber diesbezüglich einen Rückstand. Das gründet darin, dass die jahrelange Diskussion über eine mögliche Liberalisierung des Messwesens Gift für die Investitionssicherheit in Smart Meter war. Mit der Ablehnung der Liberalisierung des Messwesens wird die Grundlage gelegt, um hier vorwärtszumachen.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen und die Liberalisierung abzulehnen.
Meine zweite Minderheit betrifft Artikel 17bbis Absatz 3 StromVG zum Thema Flexibilität. Ich beantrage, Buchstabe a zu streichen und bei Buchstabe b eine Präzisierung zur Entschädigung zu machen. Buchstabe b in Artikel 17bbis Absatz 3 StromVG sichert den Netzbetreibern bereits heute alle notwendigen Rechte zu, um den sicheren Netzbetrieb jederzeit gewährleisten zu können. Die Abregelung eines bestimmten Anteils der Einspeisung soll nur - und nur! - bei einer unmittelbaren erheblichen Gefährdung des sicheren Netzbetriebes zulässig sein. Der Eingriff wird dadurch gerechtfertigt, dass ein sicherer Netzbetrieb gewährleistet werden muss. Das ist mit den Möglichkeiten, die in Buchstabe b aufgeführt sind, gegeben.
Buchstabe a ist in diesem Absatz nicht nötig. Eine Optimierung des Netzbetriebes, wie durch Buchstabe a vorgesehen, ist bereits nach geltendem Recht mit zahlreichen technischen Massnahmen möglich, ohne dass die Inhaber der Flexibilität, in diesem Fall die Erzeuger von erneuerbarem Strom, in ihrem Nutzungsrecht nach Artikel 17bbis Absatz 1 StromVG beschnitten werden müssen. Mit der Streichung von Buchstabe a bleibt gewährleistet, dass, ganz im Sinne des Gesetzgebers, ein Maximum der dezentral produzierten erneuerbaren Energie diskriminierungsfrei eingespeist werden kann. Das ist schliesslich das Wichtigste und auch die Grundlage für unsere Gesetzgebung hier. Für weitere Anliegen in diesem Bereich können die Netzbetreiber auch entsprechende tarifliche Anreize setzen.
Die Einführung von Buchstabe a würde die akute Gefahr bergen, dass durch die explizite Bevorzugung der Verteilnetzbetreiber die wettbewerbliche Nutzung der Flexibilität unterbunden wird. Ähnliche Befürchtungen scheint auch der Gesetzgeber zu hegen, wie in Absatz 5 Buchstabe c offenbar wird: Die Einschränkung der wettbewerblichen Flexibilitätsnutzung könnte sich negativ auf die Stabilität des schweizerischen Übertragungsnetzes auswirken. In den letzten Jahren wurde von privater Seite erheblich in die Flexibilisierung von Erzeugungsanlagen für den systemdienlichen Einsatz investiert. Diese Flexibilität wird gegenüber Swissgrid aktuell als Regelleistung angeboten und von der Netzgesellschaft zur Stabilisierung des Übertragungsnetzes verwendet. Würden wir Buchstabe a belassen, würde dies voraussichtlich dazu führen, dass Swissgrid zukünftig weniger Regelleistung zur Verfügung steht, da dem Netzbetreiber ein Vorrecht auf die Abregelung auch ausserhalb von Notsituationen zugestanden würde und so ein regulärer Zugriff für andere Flexibilitätsnutzungen nicht mehr garantiert werden könnte. [PAGE 482]
Stimmen Sie der Minderheit zu. Sie liefern damit einen Beitrag an den Zubau von erneuerbaren Energien.