Dittli Josef · Ständerat · 2023-03-15
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-15
Wortprotokoll
Soll eine versicherte Person, welche einer Pensionskasse mit nur 50 Millionen Franken Vermögen angeschlossen ist, infolge einer schwächeren Anlagerendite tiefere Leistungen in Kauf nehmen müssen als eine versicherte Person in einer grossen Kasse?
In der Gesellschaft, aber auch in der Politik herrscht weitgehend Konsens darüber, dass unser ausbalanciertes Dreisäulensystem in der Altersvorsorge wohl eine der besten Erfindungen aus dem letzten Jahrhundert ist. Die Balance besteht[NB]unter anderem darin, dass die erste Säule auf dem Kapitalumlage- und die zweite auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruht. Kapitaldeckung bedeutet, dass jede versicherte Person in der zweiten Säule ihr eigenes Kapital anspart und die Pensionskasse das Geld kollektiv, für alle versicherten Personen, verwaltet. Wir alle sind folglich den[NB]Anlagefähigkeiten[NB]der[NB]obersten Pensionskassengremien ausgeliefert.
Mittlerweile ist das Gesamtkapital bei den Pensionskassen auf weit über 1000 Milliarden Franken angewachsen. Die damit erzielten Renditen der Pensionskassen variieren jedoch gemäss der Pensionskassenstudie von Swisscanto sehr stark: Die besten 10 Prozent aller Pensionskassen haben über die vergangenen fünf Jahre kumuliert eine um rund 14 Prozent bessere Performance abgeliefert als die schwächsten 10 Prozent. Es ist deshalb auch keine Überraschung, dass die Pensionskassen mit den überdurchschnittlichen Anlageergebnissen auch höhere Deckungsgrade aufweisen, die Altersguthaben besser verzinsen und höhere Umwandlungssätze halten können.
Die Fitness der Pensionskassen und damit auch die Leistungen an die Versicherten hängen massgeblich von der Anlagekompetenz der obersten Gremien ab. Die Motion enthält drei Forderungen: erstens mehr Anlagekompetenz in den Stiftungsräten, zweitens ein verbessertes Risikomanagement und drittens den Wegfall von starren [PAGE 229] Anlagerichtlinien.
Der Bundesrat argumentiert zu Punkt eins in seiner ablehnenden Stellungnahme zur Motion, dass die Stiftungsräte bereits heute Aus- und Weiterbildungsverpflichtungen hätten. Das ist korrekt, aber ich weiss von vielen Stiftungsräten - ich war selber im Stiftungsrat der Pensionskasse Uri -, wie komplex der Umgang mit Anlagefragen im Stiftungsrat ist, wie niedrig der Wissensstand einiger Stiftungsräte ist und auch wie das am Anfang bei mir selber war. Daraus folgt, dass sich der Stiftungsrat komplett den Investment Consultants ausgeliefert sieht. Deshalb ist es auch nicht überraschend, dass sich diese gegen die Annahme der Motion einsetzen.
Unsere Versicherten haben ein legitimes Anrecht darauf, dass die obersten Entscheidungsgremien, nämlich die Stiftungsräte, mehr Wissen im Bereich Anlagen haben und folglich auch bessere Entscheidungen im Interesse der Versicherten treffen können. Oft wird von Gegnern ins Feld geführt, dass damit das Milizsystem in Gefahr sei. Auch ich unterstütze weiterhin das Milizsystem, aber es darf nicht auf Kosten der Leistungen für die Versicherten gehen.
Zum zweiten Punkt - Verbesserung des Risikomanagements - gilt es festzuhalten, dass die Pensionskassen bereits heute einiges tun, um die Risiken in den Kapitalmärkten richtig einschätzen zu können. Aber auch in diesem Punkt sehe ich grosse Differenzen. Grosse Kassen, welche sich eigene Anlagespezialisten leisten können, sind in der Lage, die Risiken besser einzuschätzen und damit auch die Risikofähigkeit besser auszunutzen. Sie nutzen die gesamte Bandbreite der Anlagemöglichkeiten aus, sie sind gemäss der Swisscanto-Pensionskassenstudie auch bei der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit fortschrittlicher positioniert und erzielten über die vergangenen zehn Jahre durchschnittlich eine um 0,3 Prozent bessere Performance als kleinere Pensionskassen. Würden alle Pensionskassen eine um 0,3 Prozent bessere Leistung abliefern, dann stünden den Versicherten pro Jahr rund 3 Milliarden Franken mehr Vermögen zur Verfügung. Damit wäre ein Grossteil der Leistungseinbussen aufgrund von Deckungsgradsenkungen abgefedert.
Zum Wegfall der Anlagelimiten und zur Einführung des Prudent-Investor-Prinzips: Ich kann der Argumentation des Bundesrates nicht folgen, insbesondere nicht dem Vergleich mit den Strassen und der Verkehrstafel. Er ist völlig absurd. Der Bundesrat argumentiert, dass dieses Prinzip bereits eingeführt sei, aber die Kategorienlimiten nach wie vor eine gute Orientierung für etwas weniger erfahrene Pensionskassenpiloten seien. Pensionskassen, die über wenig Anlagewissen verfügten, könnten folglich einfach sicherstellen, dass sie innerhalb der Anlagelimiten lägen. Das letzte Jahr hat aber wieder gezeigt, dass beispielsweise Schweizer Obligationen, von denen gemäss Anlagelimitenvorgabe bis zu 100 Prozent gehalten werden können, eine negative Rendite von bis zu minus 12 Prozent erzielt haben. Demgegenüber haben alternative Anlagen, die einer Anlagelimite von maximal 15 Prozent unterliegen, eine deutlich bessere Performance erzielt. Bereits heute überschreiten etwa 50 Prozent aller Pensionskassen, vor allem grosse Pensionskassen, die starren Anlagelimiten. Das zeigt klar auf, dass Kassen mit hoher Anlagekompetenz die heutigen Anlagelimiten als nicht mehr[NB]kompatibel[NB]mit[NB]den aktuellen Kapitalmarktverhältnissen beurteilen.
Es ist mir bewusst, dass wir uns bei der Auseinandersetzung mit der Anlageseite von Pensionskassen in einer komplexen Materie bewegen. Die Fitness der Pensionskassen hängt aber ganz wesentlich von der Professionalität der Bewirtschaftung dieser grossen Vermögen ab. Alle Versicherten, egal, ob sie bei einer grossen oder bei einer kleinen Pensionskasse versichert sind, sollten ein Anrecht darauf haben, dass ihr Vermögen - für viele ist es wohl das grösste - professionell angelegt wird.