AB 317392
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-15
Wortprotokoll
In Block 6 geht es um Fremderlassänderungen, konkret um das Raumplanungsgesetz, um das Steuerharmonisierungsgesetz und um das Kernenergiegesetz.
Ich beginne mit dem RPG. In Artikel 18b RPG geht es um Solaranlagen auf freien Flächen ohne nationale Bedeutung. Sie sollen unter bestimmten Voraussetzungen als standortgebunden gelten. Eine Minderheit Jauslin will eine zusätzliche Voraussetzung einbauen, wonach diese keinen anderen Interessen gemäss gültigen Sachplänen widersprechen dürfen. Eine grosse Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion lehnt diese Einschränkung ab und unterstützt die Mehrheit, welche keine zusätzliche Einschränkung vorsieht.
Zwei Minderheiten wollen einen neuen Artikel 18bbis ins RPG einfügen. Er betrifft Windkraftanlagen. Neu sollen Abstände definiert werden, welche gegenüber Gebäuden in Bauzonen und gegenüber bewohnten Gebäuden in Nichtbauzonen eingehalten werden müssen. Die Minderheit I (Bäumle) hat Windkraftanlagen mit mehr als 100 Metern Gesamthöhe im Blick und will für diese einen Abstand von maximal dem Doppelten ihrer Gesamthöhe, aber von höchstens [PAGE 507] 400 Metern, festlegen. Die Minderheit II (Strupler) bezieht sich auf Anlagen ab 50 Metern Gesamthöhe und will einen Abstand vom Dreifachen der Gesamthöhe bei einem Maximum von 600 Metern.
Die FDP-Liberale Fraktion lehnt beide Minderheitsanträge ab. Der Abstand sagt nichts Massgebendes darüber aus, ob eine Anlage als störend empfunden wird. Er hat je nach Topografie andere Auswirkungen. Entscheidender sind Lärmemissionen. Wir unterstützen daher die Mehrheit, die keine Regelung hinsichtlich von Abständen beantragt.
Zum RPG liegen auch noch zwei Einzelanträge vor. Im Einzelantrag Fluri zu Artikel 18c geht es um Windenergieanlagen im Wald und ausserhalb von Schutzobjekten. Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion empfindet die Anregungen, die Kollege Fluri zu Artikel 18c macht, durchaus als prüfenswert. Es handelt sich aber um einen Streichungsantrag. Wir gehen eher davon aus, dass sich dann der Ständerat mit den Anliegen von Kollege Fluri zu befassen hat. Er muss sich nämlich sowieso mit Artikel 18c beschäftigen, weil dieser von der Kommission des Nationalrates neu eingefügt worden ist. Deshalb wird die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion den Einzelantrag Fluri auf Streichung ablehnen.
Zum Einzelantrag Schaffner zu Artikel 18d RPG über die Biomasse gibt es unterschiedliche Haltungen. Zum einen wird die Haltung vertreten, dass das Anliegen im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes zu behandeln ist, zum andern werden sich einige dafür aussprechen, diesen Aspekt bereits in dieser Revision als Fremderlassänderung aufzunehmen.
Kurz zum Steuerharmonisierungsgesetz: Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die von der Minderheit Munz vorgesehene Einschränkung ab.
Zum Kernenergiegesetz: Auch hier sieht die Mehrheit keinen aktuellen Anpassungsbedarf. Demgegenüber verlangen drei Minderheiten Änderungen von Artikel 12a KEG, wo es um das Verbot des Erteilens einer Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke geht. Die FDP-Liberale Fraktion lehnt alle Minderheitsanträge zu Artikel 12a KEG grossmehrheitlich ab. Dabei verschliesst sie sich einer Anpassung der besagten Bestimmung für die Zukunft nicht. Wir haben stets betont, dass wir die Nuklearforschung bei einer Weiterentwicklung der bestehenden Technologien unterstützen. Sollten in Zukunft Technologien ab der vierten Generation marktreif zur Verfügung stehen und die anderen Technologien den Bedarf nicht zuverlässig decken können, soll und muss selbstverständlich über die Aufhebung des Neubauverbots diskutiert werden. Jetzt ist aber nicht der Zeitpunkt dazu. Da es sich dabei nur um eine Gesetzesanpassung handelt, besteht keine zeitliche Dringlichkeit. Dementsprechend lehnen wir diese Minderheitsanträge ab.
Ebenfalls ablehnend eingestellt sind wir gegenüber dem Antrag der Minderheit Egger Kurt zu Artikel 26 Absätze 3 und 4 KEG, welcher Verschärfungen hinsichtlich der Langzeitbetriebskonzepte und Termine für die Ausserbetriebnahme der bestehenden Kernkraftwerke fordert. Beides wird den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht.
Schliesslich will eine weitere Minderheit Imark mit einem neuen Artikel 26a KEG eine Ausserbetriebnahme an eine entsprechende Ersatzstromproduktion binden. Auch diesen Minderheitsantrag lehnen wir ab.