Stadler Hansruedi · Ständerat · 2000-03-06
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-06
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, bei Artikel 4 Absatz 3 dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Der Absatz lautet: "Der Bund trifft die notwendigen Massnahmen, damit alle neu hergestellten und in der Schweiz immatrikulierten Güterwagen mit einem lärmarmen Bremssystem ausgerüstet werden."
Ich möchte meinen Antrag wie folgt begründen: Das Lärmschutzrecht sieht eine klare Abfolge der Massnahmen vor. Artikel 1 und 2 des Bundesbeschlusses geben diese Zielsetzung an; dabei handelt es sich aber um allgemeine Grundsätze des Umweltschutzrechtes. Der Lärm soll somit in erster Linie an der Quelle bekämpft werden. Beim Fahren entsteht Lärm zwischen der Schiene und dem Rad, beim Bremsen zwischen dem Rad und dem Bremsklotz. Das Bremssystem ist bei den Eisenbahnen die Lärmursache Nummer eins. Die alten Grauguss-Bremsklötze, die man heute bei Güterwagen immer noch einbaut, sind extrem hart und bremsen unmittelbar auf der Radlauffläche; das Rad verliert bei jeder Bremsung an Rundung. Solche Räder sind dann die eigentliche Hauptursache für den Lärm der Eisenbahnfahrzeuge. Eine wirkliche Reduktion des Lärms können wir heute mit zwei Massnahmen erreichen, nämlich mit dem Einbau von Scheibenbremsen einerseits und dem Einbau von Kunststoffsohlen anderseits. Durch diese beiden wirksamen Massnahmen kann der Lärm um rund die Hälfte reduziert werden.
Eine wirksame Lärmbekämpfung heisst deshalb, dass das Übel an der Wurzel gepackt werden muss, und zwar nicht erst bei der Sanierung der Güterwagen, sondern von Anfang an, also bereits bei der Herstellung der Güterwagen. Die Ursachen wirksam bekämpfen heisst, dafür zu sorgen, dass die Ursachen erst gar nicht entstehen.
Würde man Absatz 3 von Artikel 4 streichen, so würden Güterwagen bei der Herstellung weiterhin mit dem alten, lärmigen Bremssystem ausgestattet, obwohl die Lärmschutzverordnung seit 1987 in Kraft ist. Das darf doch nicht sein! Die Sanierung des alten Bremssystems bei den neu hergestellten Wagen würde dann nach kurzer Zeit - gemäss Artikel 5 des Bundesbeschlusses - vom Bund bezahlt. Das kann doch wirklich nicht der Sinn sein!
Augenfälliger wird alles noch, wenn wir die Kosten einer Sanierung mit jenen Kosten vergleichen, die entstehen, wenn die Güterwagen von Anfang an mit den neuen Bremssystemen ausgerüstet werden. Beim Einbau von Scheibenbremsen bei einem neuen Güterwagen entstehen Mehrkosten in der Höhe von rund 50 000 Franken, bei einer nachträglichen Sanierung sind es rund 100 000 Franken und somit das Doppelte. Der Einbau von Kunststoff-Bremsklötzen ergibt bei einem neuen Wagen einen Mehrpreis von rund 2500 Franken, bei einer nachträglichen Sanierung betragen die Kosten je nach Art der Bremsgestänge rund 25 000 bis 50 000 Franken. Das Umrüsten von alten Bremssystemen auf neue ist somit erheblich teurer, als wenn die neuen Güterwagen von Anfang an mit neuen Bremssystemen ausgerüstet werden. Auch diese Kostenüberlegungen sprechen ganz klar für Absatz 3, wie ihn der Nationalrat beschlossen hat.
Absatz 3 hat im Weiteren auch einen direkten Bezug zu dem vom Nationalrat beschlossenen Artikel 3 Absatz 2, wonach Rollmaterial, das den neuen Standards der Lärmsanierung entspricht, bei der Bemessung des Deckungsbeitrages bevorzugt behandelt wird. Mit diesem Bevorzugungssystem wird ein wirtschaftlicher Anreiz für lärmarme Bremssysteme geschaffen. Auch aus diesem Grund kann nicht gesagt werden, Absatz 3 führe zu einer Verminderung der Herstellungsaufträge für inländische Firmen. Es kann also nicht von einer Diskriminierung der inländischen Firmen gesprochen werden. Mit Absatz 3 sagen wir nur das, was wir auch beim [PAGE 3] Katalysator gesagt haben, nämlich dass wenigstens neue Fahrzeuge entsprechend ausgerüstet sein sollten.
Eines der wichtigsten Elemente der FinöV-Vorlage war die Verbesserung des Lärmschutzes. Mit den Bundesbeschlüssen schaffen wir Sonderrecht für die Bahnen. Dies mag richtig sein. Bei der lärmrechtlichen Sonderbehandlung sind aber die Grenzen einmal ausgereizt. Ich meine, dass mit der Einfügung von Artikel 4 Absatz 3 auch gegenüber der betroffenen Bevölkerung die Ernsthaftigkeit unserer Bemühungen unterstrichen werden kann.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Antrages. Hier geht es nicht um viel Lärm um nichts, sondern um den Schutz vieler vor zu viel Lärm.