Zuberbühler David · Nationalrat · 2023-03-16
Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-16
Wortprotokoll
Auch bei Artikel 74h spreche ich im Sinne der Effizienz für meine Minderheit und auch für die SVP-Fraktion.
Auch hier sind der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass die Einführung einer obligatorischen Meldepflicht der Weiterführung des freiwilligen Informationsaustauschs vorgezogen werden soll. Dennoch soll gemäss Bundesrat - und das immer wieder, wohlverstanden, unter Strafandrohung - die über den Informationsaustausch entwickelte Kultur der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Vertrauens weitergeführt werden. Für den Bundesrat ist es gemäss der Botschaft zur ISG-Änderung entscheidend, dass den Unternehmen und Organisationen über die Einführung der Meldepflicht auch ein Mehrwert entsteht.
Ich unterstütze diese magistrale Haltung vollumfänglich, kann aber beim besten Willen nicht nachvollziehen, weshalb der Bundesrat Bussen als letzte Konsequenz in Betracht ziehen möchte. Ich habe bereits im Rahmen der Eintretensdebatte darauf hingewiesen, dass unsere Fraktion der Ansicht ist, dass es statt eines staatlichen Zwangs ein sehr [PAGE 557] gutes Angebot des Staates braucht, welches für die betroffenen Betreiber kritischer Infrastruktur höchst attraktiv ist und die Zusammenarbeit mit dem Bund auf freiwilliger Basis ohne jegliche Zwänge fördert. Die Meldepflicht soll deshalb nicht über Bussen, sondern über positive Anreize durchgesetzt werden. Bestrafungen würden, davon sind wir überzeugt, dem Ziel eines möglichst guten Informationsaustauschs zwischen Bund und Privaten zuwiderlaufen. Der negative Anreiz in Form einer Busse steht dem Ansatz einer kooperativen Zusammenarbeit entgegen. Ausserdem ist die für eine Verletzung der Melde- und Auskunftspflichten[NB]vorgesehene[NB]Busse[NB]von[NB]100[NB]000[NB]Schweizerfranken unverhältnismässig.
Die Busse ist letztlich auch nicht begründbar, da von den betroffenen Unternehmen - ich wiederhole es noch einmal - schliesslich gar keine kriminelle Energie ausgeht. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich nicht um die Verursacher der Cyberangriffe, sondern um von Cyberangriffen betroffene Betreiber kritischer Infrastruktur. Der beantragte Bussenrahmen kann ausserdem die Bereitschaft der zuständigen Personen reduzieren, in Sachen Cybersecurity Verantwortung zu übernehmen.
Abschliessend weise ich darauf hin, dass es im Ermessen des NCSC liegt, ob es einen der vielen täglichen Angriffe als kritisch für das ordnungsgemässe Funktionieren der angegriffenen kritischen Infrastruktur einschätzt. In der Praxis könnte es aufgrund unterschiedlicher Auffassungen durchaus vorkommen, dass sich das NCSC und der Betreiber oder die Betreiberin einer kritischen Infrastruktur über die Qualität des Angriffs uneinig sind. Der Effekt der Bussenregelung könnte deshalb zu einer Vielzahl unnötiger Meldungen führen und damit den Personalbedarf des NCSC unnötig aufblähen. Spätestens dann würde dieses ISG-Bürokratiemonster noch weiter aufgebläht und der Finanzhaushalt des Bundes noch weiter strapaziert werden.
In diesem Sinn bitte ich Sie, der Streichung von Artikel 74h zuzustimmen, weil damit der Verbotscharakter dieser Vorlage entfallen würde.